es hat jemand am 5.1.24 meinen Google Playstore Account gehackt und über Mobilfunkrechnung Tik Tok Münzen im Wert von über 350 € gekauft. Ich habe dies Google gemeldet, aber bekomme keine Erstattung und kann nicht erkennen, wieso. Das sieht dann so aus (Ausschnitt):
Deine nicht autorisierten Käufe
Kaufdatum
Beschreibung
Betrag
Erstatteter Betrag
4. Jan. 2024
Datum und Betrag mit Referenznummer, vom Nutzer angegeben
21,85 €
0,00 €
4. Jan. 2024
Datum und Betrag mit Referenznummer, vom Nutzer angegeben
21,85 €
0,00 €
4. Jan. 2024
Datum und Betrag mit Referenznummer, vom Nutzer angegeben
21,85 €
0,00 €
4. Jan. 2024
Datum und Betrag mit Referenznummer, vom Nutzer angegeben
21,85 €
0,00 €
4. Jan. 2024
Datum und Betrag mit Referenznummer, vom Nutzer angegeben
21,85 €
0,00 €
4. Jan. 2024
Datum und Betrag mit Referenznummer, vom Nutzer angegeben
21,85 €
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4. Jan. 2024
Datum und Betrag mit Referenznummer, vom Nutzer angegeben
21,85 €
0,00 €
4. Jan. 2024
Datum und Betrag mit Referenznummer, vom Nutzer angegeben
21,85 €
0,00 €
4. Jan. 2024
Datum und Betrag mit Referenznummer, vom Nutzer angegeben
21,85 €
0,00 €
4. Jan. 2024
Datum und Betrag mit Referenznummer, vom Nutzer angegeben
21,85 €
0,00 €
Eine Erklärung dazu gibt es nicht. Wie kann ich rausfinden, ob o2 nun über 350€ abbucht bei mir bevor die Rechnung erstelllt ist, um mich drauf einzustellen? Oder wurde gar nicht erst belastet, weil Google O2 informiert hat? Hatte jemand schon mal diese Situation? Passwort wurde sofort geändert, Zahlungsmethode rausgenommen und keine neue hinterlegt, da ich eh nur kostenlose Apps nutze. Danke.
Lösung von Joe Doe
@Jacqueline1984 Ich kann Dir zusätzlich nur Raten die Bundesnetzagentur zu diesem Thema einzuschalten. Weise auf andere Fälle hin.
es tut mir sehr leid, dass wir dir hier in diesem Fall nicht weiterhelfen können. Die Kolleg:innen der Fachabteilung haben dir ja bereit geschildert, warum eine Rückerstattung der Kosten nicht möglich ist.
auch hier tut es mir sehr leid, dass wir hier in euren Fällen nicht weiterhelfen können. Dazu solltet ihr bereits ein entsprechendes Schreiben aus der Fachabteilung erhalten haben.
es tut mir sehr leid, dass wir dir hier in diesem Fall nicht weiterhelfen können. Die Kolleg:innen der Fachabteilung haben dir ja bereit geschildert, warum eine Rückerstattung der Kosten nicht möglich ist.
Viele Grüße Maria
Eine Rückerstattung wird sehr bald möglich sein. Es kommt bald Post vom Anwalt. o2 weiss,dass sie rechtswidrig agieren. Für 350€ lohnt sich eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht. Ich kann alle,denen trotz der Rechtslage die Erstattung verweigert wurde,nur raten den selben Weg zu gehen. Die Begründung von o2 ist rechtlich nicht haltbar.
auch hier tut es mir sehr leid, dass wir hier in euren Fällen nicht weiterhelfen können. Dazu solltet ihr bereits ein entsprechendes Schreiben aus der Fachabteilung erhalten haben.
Da O2 von den Betrügen mehrerer Kunden Bescheid weiss und auch ihr wisst das es Betrug ist , solltet ihr den Betrag an eure jahrelangen treuen Kunden wohl zurück erstatten. Wenn ihr uns als Kunden nun alle verliert und das werdet ihr falls es nicht erstattet wird, habt ihr ja einen viel höheren Verlust als bei jedem die 349,60 Euro. Denn es sind noch so viele mehr denen das passiert ist und alle Familienmitglieder und Freunde die auch schon ewig bei O2 sind werfen auch kündigen, da es ein Unding ist seine Kunden so zu behandeln und in einer solchen Situation im Stich zu lassen und auf die Kosten sitzen zu lassen. Wo bleibt überhaupt die Menschlichkeit derer die entscheiden das wir diese von fremdpersonen verschuldeten kosten übernehmen sollen??? Sollte der Betrag nicht erstattet werden war ich die längste Zeit Kunde und ein Anwalt wird mir dabei helfen. Wieso sollte ich einen Betrag bezahlen den ich nicht verursacht habe? Würden sie das tun Maria???
Die Mods hier können nichts für sie Entscheidung. Egal was sie privat davon halten, sind sie an sie Vorgaben des Arbeitgebers gebunden.
Wenn o2 nicht erstattet, bleibt leider nur der Rechtsweg. Ich bin da guter Hoffnung, dass ihr da Recht bekommt. Legt eurer Beweise vor und dann wird es klappen.
Ob eure ganze Familie nun kündigt, wird hier keine andere Entscheidung hervor rufen.
@Ninnilein45Du kannst in jedem Fall außerordentlich kündigen. Bei einem Betrugsfall ist der Widerspruch ganz eindeutig begründet,daher müsste o2 ja gemäß der geltenden Rechtslage als Vertragspartner erstatten und das werden Sie auch,wenn Post vom Anwalt kommt.
Darf ich den Handyvertrag außerordentlich kündigen, wenn mein Mobilfunkprovider die bestrittenen Beträge der Drittanbieter nicht von der Rechnung entfernt?
Weist Ihr Mobilfunkanbieter den Widerspruch zurück, so können Sie den Handyvertrag über eine außerordentliche Kündigung beenden. Bei einem begründeten Widerspruch gegen Drittanbieterleistungen muss Ihr Mobilfunkanbieter die bestrittenen Beträge von der Rechnung nehmen, andernfalls verhält er sich rechtswidrig.
Denn es darf nicht sein, dass eine widersprochene Handyrechnung mit fehlerhaften Fremdanbieterbeträgen nicht korrigiert wird. Es besteht für Sie dann die Gefahr, dass Sie dauerhaft falsche Mobilfunkrechnungen von Ihrem Provider erhalten. Das führt zu einem unkalkulierbaren Kostenrisiko, da Sie nicht wissen, wie hoch die Rechnungsbeträge der Folgemonate sein werden, da Rechnungsposten ohne vertragliche Grundlage und ohne die Inanspruchnahme von Leistungen abgerechnet werden. Aus diesem Grund haben Sie das Recht zur außerordentlichen Kündigung, um keiner zukünftigen Kostengefahr ausgesetzt zu sein.” (Quelle: https://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/drittanbieter/)
@bielo Wenn man das moralisch mit sich vereinbaren kann für so einen Arbeitgeber tätig zu sein,bitte. Auch als Mitarbeiter eines Mobilfunkunternehmens kann man Opfer von Identitätenmissbrauch werden. Vielleicht hält sich o2 ja an die Rechtslage,wenn ein Mitarbeiter betroffen ist und erstattet ohne Anwalt und außergerichtliches Verfahren? Ich werde nach 22 Jahren jedenfalls meine Verträge kündigen.
Hallo!Im Netz steht das man tictok Münzen oder coins nur über die tictok App oder tictok Webseite coins kaufen kann.In der tictok App kann man aber als Zahlungsmittel den Playstore angeben Zahlung über Handyrechnung.Dann wäre aber nicht dein Google Account gehackt wurden würd ich mal sagen.@Jacpueline1984 schrieb:Hallo Dennis, Google behauptet, ich müsse mich an TikTok wenden und TikTok sagt, dass Google zuständig ist, da die Münzen über Google Play Store (Drittanbieter) bezogen wurden
@MisterXYMein Google Account wurde gehackt. Google hat mich informiert und ich konnte es auch selbst sehen,da sich ein Gerät eingeloggt hat,das es in meinem Haushalt nicht gibt. Google Play Store ist auch auf der Rechnung aufgeführt und es wurde,wie bei den anderen auch, 16 x für 21.85 € Tik Tok Coins gekauft per Zahlungsart Mobilfunkrechnung. Das ist auch so im Play Store aufgelistet,siehe Foto. Ich bekam nahezu zeitgleich die Meldung von Google über den Hack des Accounts und die von Beku,dass über meine Handynummer eingekauft wurde. Der Hack wird von o2 auch nicht bezweifelt. Man behauptet nur,sie könnten nicht erstatten,da ich selbst schuld sei und meinen Account hätte besser sichern sollen. Und das widerspricht der Rechtslage. o2 handelt rechtswidrig. So heißt es in § 45i Absatz 4 des
Telekommunikationsgesetzes (TKG). "Soweit der Teilnehmer nachweist, dass ihm die Inanspruchnahme von Leistungen des Anbieters nicht zugerechnet werden kann, hat der Anbieter keinen Anspruch auf Entgelt gegen den Teilnehmer. Der Anspruch entfällt auch, soweit Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass Dritte durch unbefugte Veränderungen an öffentlichen Telekommunikationsnetzen das in Rechnung gestellte Verbindungsentgelt beeinflusst haben." Natürlich sollte man den Vorfall auch bei der Polizei zur Anzeige bringen. Ohne Anwalt lenkt o2 trotzdem nicht ein.
ich kann euren Ärger wirklich sehr gut nachvollziehen. Mir würde es nicht anders gehen, wenn ich eine solch hohe Rechnung erhalten würde und dann auch noch für etwas, das ich selbst nicht bestellt habe.
Ich glaube euch, dass ihr das selbst nicht bestellt habt, hier liegt scheinbar ein Betrug vor, welcher aber nicht greifbar ist.
Hier habt ihr ja schon wichtige und richtige Hinweise erhalten, für den Umgang mit einem gehackten Account. Nichts destotrotz möchte ich hier noch einmal darauf hinweisen, dass es in solchen Fällen ganz wichtig ist, als erstes seine Passwörter zu ändern und auch eine Drittanbietersperre zu setzen - welche jedoch nur für die Zukunft gilt.
Das alles hilft euch natürlich aktuell, in eurer Situation nicht weiter, das weiß ich. In eurem Fall ist es so, dass über Tik Tok diese Coins gekauft wurden, die Abrechnung erfolgte über Google und wurde dann über die Handyrechnung eingezogen. Der Anbieter, welcher auch für Beschwerden in solchen Fällen zuständig ist, ist hier Google. o2 leitet lediglich diese Rechnung an euch weiter. Somit muss eine Reklamation direkt über den Anbieter Google erfolgen, das ist der korrekte Beschwerdeweg.
Schaut euch gerne auch die Seite von Google direkt an: “Gehacktes oder manipuliertes Google-Konto schützen” - auch hier findet ihr wertvolle Tipps unter dem Punkt: “Verdächtige Kontoaktivitäten - Nicht autorisierte Finanzaktivitäten”. Dort wird auch darauf hingewiesen, dass nicht autorisierte Belastungen bei Google gemeldet werden sollen um eine Erstattung zu beantragen.
Ich drücke euch ganz fest die Daumen, dass ihr euer Geld über Google wieder zurück erhaltet. Es tut mir sehr leid, dass wir euch hier in diesem Fall nicht weiterhelfen können.
Wir würden uns jedoch freuen, wenn ihr uns hier weiterhin auf dem Laufenden haltet und mitteilt, wie es bei euch mit Google und einer Erstattung ausgegangen ist.
@o2_Maria Natürlich wurde auch die Erstattung über Google versucht, zumindest von mir. Erfolglos.
Die Rechtslage sagt dennoch, dass der Vetragspartner Ansprechpartner ist und gemäss der Rechtslage erstatten müsste - wenn ein gehackter Account zu den Käufen führte, ist es ja ganz eindeutig,dass der o2 Kunde die Käufe nicht getätigt hat.
Die o2 Fachabteilung kennt auch die Rechtslage und erstattet auch, wenn ein Schreiben vom Anwalt kommt, da sie aus einer gerichtlichen Auseinandersetzung eh als Verlierer hervorgehen würden. Leider geben zu viele Leute auf und zahlen lieber, obwohl sie im Recht sind und das spielt allen Mobilfunkanbietern natürlich in die Hände.
Das ist nicht eindeutig. Deine Argumention ist für mich nicht nachvollziehbar ABER wenn du eine Rechnung reklamierst muss o2 die Position(en) von der Rechnung nehmen und die an den Drittanbieter zurückgeben. Dieser muss dann versuchen die Kosten einzutreiben.
Ich kann verstehen, dass das für dich alles sehr unbefriedigend und keine schöne Situation ist. Hier an dieser Stelle, können wir jedoch keine rechtliche Klärung herbeiführen, das läuft alles direkt über unsere Fachabteilung.
Ich hoffe, dass das alles schnellstmöglich für dich geklärt werden kann. Halte uns hier gerne dazu auf dem Laufenden, wenn du magst.
Wie gehe ich mit einer unklaren Rechnungsposition eines Drittanbieters auf meiner Mobilfunkrechnung um?
Finden Sie auf Ihrer Mobilfunkrechnung einen Abrechnungsposten, den Sie sich nicht erklären können, prüfen Sie die dortigen Angaben genau, fragen Sie ggf. in Ihrem Umfeld nach, ob jemand den Betrag oder den Namen des Anbieters zuordnen kann. Sofern Sie den Rechnungsposten für unberechtigt halten, sollten Sie die nachfolgenden Punkte beachten:
Zunächst sollte sich ein Betroffener zur Klärung eines entsprechenden Falles zum einen unverzüglich an seinen Mobilfunkanbieter wenden und den entsprechenden Abrechnungsposten begründet beanstanden. Der Mobilfunkanbieter kann u.a. prüfen, ob ein Garantiefall gegeben ist.
Zusätzlich sollte der Betroffene seine begründeten Einwendungen auch unverzüglich dem Drittanbieter gegenüber erklären.
Im Falle der Abrechnung eines Abonnements kann eine zukünftige Abrechnung durch eine vorsorgliche Kündigung des Dienstes unterbunden werden.
Hat der Betroffene eine Einzugsermächtigung gegeben, sollte er prüfen, ob er die Abbuchung widerruft und nach Kürzung um den streitigen Rechnungsposten neu anweist. Im Falle einer Überweisung seiner Mobilfunkrechnung kann der Kunde nach Prüfung direkt entscheiden, ob er eine entsprechende Kürzung vornehmen will.
Daneben können betroffene Verbraucher und Verbraucherinnen eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur abgeben. Dies ist u.a. über den folgenden Weg möglich: www.bundesnetzagentur.de/drittanbieter.
Es ist von großer Wichtigkeit, den Sachverhalt möglichst detailliert zu schildern und alle relevanten Informationen zur Verfügung zu stellen. Die Bundesnetzagentur ist auf Ihre Schilderung angewiesen, da sie nicht an den jeweiligen Kaufabläufen beteiligt ist.
Sofern bereits eine Rechnung vorliegt oder sonstige Informationen vorliegen, aus denen sich ergibt, dass eine Abrechnung bevorsteht (z.B. Informations-SMS), sollten diese der Beschwerde beigefügt werden.
@Pascal_1505Ohne Anwalt bleibst du auf dem Schaden sitzen. Anwalt einschalten,der der Rechnung widerspricht, o2 an die gesetzlichen Regelungen “erinnert” und dann die Lastschrift zurückholen. Du überweist dann den Betrag abzüglich der strittigen Drittanbieterkosten.
@Joe Doe danke...das habe ich nun gemacht und mich an die Bundesnetzagentur gewendet...das sollten hier alle machen die das selbe Problem haben das zeigt mehr Wirkung.
Also bei mir wurde sich unbemerkt Zugang zu meinem Business Portal (BEA) verschafft, dort konnte der Unbekannte meine physische Sim Karte in eSim umwandeln und damit im Google Play Store shoppen.
Ich habe mich bereits bei der Bundesnetzagentur gewandt. Sie sagen zwar “Da es sich bei Ihrem Beschwerdegegenstand um Kaufprozesse handelt, die über einen sogenannten Trusted Partner abgewickelt worden sind, ist Ihr Mobilfunkanbieter gemäß der genannten Verfügung nicht zur Erstattung des Geldes verpflichtet.”
Aber anderseits schreiben sie: “Da Sie schildern, dass unbemerkt eine eSIM-Karte von Unbekannten aktiviert wurde und es so zu den Transaktionen gekommen sein soll, werde ich Ihren Telefonanbieter dennoch mit Ihren Schilderungen konfrontieren.”
Ich habe der Bundesnetzagentur nun die O2 Rechnung übermittelt und das Aktenzeichen von der Polizei. Ich bin gespannt, ob das reicht.
Ein Anwalt würde fast soviel kosten wie die Schadenssumme beträgt, somit muss ich irgendwie anders eine Lösung finden.
Habt ihr noch ein Rat oder Tipps? Habe noch überlegt mich bei der Verbraucherzentrale zu melden.
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