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Gebühr für vermeintliche Adressrecherche ungerechtfertigt


Guten Tag,

ich habe gestern eine SMS mit einer "Gebühr für Adressrecherche" von O² erhalten. Dies halte ich für eine fehlerhafte Benachrichtigung sowie nicht gerechtfertigte Erhebung von Gebühren. Ich habe meine neue Adresse selbst im System über den postalischen Weg hinterlegt. Zusätzlich habe ich bei der Post einen Nachsendeauftrag gestellt. Eine Nicht-Erreichbarkeit ist folglich nicht nachvollziehbar. Post erhalte ich zudem von Ihnen schon lange nicht mehr auf dem postalischen Weg. Es gibt also keinen Grund dafür, mir etwas in Rechnung zu stellen.

Freundliche Grüße

F.B.

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Lösung von bs0 11 August 2020, 16:00

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2 Antworten

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Wenn du die Adresse selber aktualisiert hast, wird sich das überschnitten haben (über das Kundenportal geht das viel schneller als per Post). Ob du Post von o2 bekommst ist unerheblich, denn die Adressänderung ist eine vertragliche Verpflichtung. Mit dem entsprechenden Haken beim Nachsendeauftrag hast du sogar dem Datenabgleich zugestimmt!

Ein Moderator wird sich in den nächsten Tagen melden und ggf. eine Gutschrift erstellen.

Hallo @fredpanago und :blue_heart: lich willkommen! :relaxed:

 

Da hat @bs0 ja schon einiges erläutert, im System kann ich nachvollziehen, dass du die Adressänderung kurz zuvor selbstständig mitgeteilt hast, daher habe ich soeben eine Guthabenbuchung für den Betrag veranlasst. :ballot_box_with_check:

 

Viele Grüße und einen schicken Sonntag,

Katja :whale:

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