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Ich beziehe mich auf meine Mobilfunkabrechnung vom 6. Februar 2020. In dieser Rechnung haben Sie mir ein Videotelefoniegespräch (31:02 Minuten) im Januar 2020 in Rechnung gestellt.
Dieses Gespräch hat zwar stattgefunden allerdings als normales Telefongespräch. Ein Videotelefoniegespräch hat nicht stattgefunden.

Insegsamt wurden hierfür 26,6218 Euro zzgl. MWSt berrechnet.

Nach zweifacher telefonischer Rückmeldung wurde mir mitgeteilt, dass ich als Kunde kein Recht haben kann. Ich als Kunde werde sozusagen als Lügner dargestellt! Dies werde ich mir nicht gefallen lassen!

 

Eigentlich habe ich mit dem Gedanken gespielt meinen Vertrag in Ihrem Hause zu verlängern. Nach dieser äußerst negativen Erfahrung mit Ihrem sogenannten Kundensupport schließe ich dies nunmehr kategorisch aus.

Folgende Schritte werde ich einleiten, sollte die in meinem Schreiben vom 12.02.2020 gesetzte Frist fruchtlos bleiben: 


• Erstens: Beschwerde bei der Bundesnetzagentur
• Zweitens: Strafanzeige wegen Betruges gemäß § 263 Strafgesetzbuch
• Drittens: Abgabe dieses Vorgangs an meinen Rechtsanwalt zur Durchsetzung meiner In-teressen (Zivilklage). Diese Kosten wären in diesem Fall von Ihnen zu tragen
• Viertens: Rückgabe Ihrer letzten Lastschrift (Die um den strittigen Betrag reduzierte Summe wird Ihnen überwiesen).
Sollten Sie als Reaktion auf „Viertens“ den Vertrag sperren, so ist mein Schreiben als außerordentliche Kündigung zu werten.

Zudem erwarte ich den einen Nachweis über die geführte Videotelefonie sowie das Ergebnis der technischen Prüfung nach § 45i TKG.

 

In beiligendem Screenshot meine Smartphones Samsung Galaxy S9 ist offensichtlich zu erkennen, dass das berechnete Gespräch als normales Telefongespräch geführt wurde.

Wer zum Teufel nutzt heute überhaupt noch Videotelefonie?

 


 

Ich beziehe mich auf meine Mobilfunkabrechnung vom 6. Februar 2020. In dieser Rechnung haben Sie mir ein Videotelefoniegespräch (31:02 Minuten) im Januar 2020 in Rechnung gestellt.
Dieses Gespräch hat zwar stattgefunden allerdings als normales Telefongespräch. Ein Videotelefoniegespräch hat nicht stattgefunden.

Insegsamt wurden hierfür 26,6218 Euro zzgl. MWSt berrechnet.

Nach zweifacher telefonischer Rückmeldung wurde mir mitgeteilt, dass ich als Kunde kein Recht haben kann. Ich als Kunde werde sozusagen als Lügner dargestellt! Dies werde ich mir nicht gefallen lassen!

 

Eigentlich habe ich mit dem Gedanken gespielt meinen Vertrag in Ihrem Hause zu verlängern. Nach dieser äußerst negativen Erfahrung mit Ihrem sogenannten Kundensupport schließe ich dies nunmehr kategorisch aus.

Folgende Schritte werde ich einleiten, sollte die in meinem Schreiben vom 12.02.2020 gesetzte Frist fruchtlos bleiben: 


• Erstens: Beschwerde bei der Bundesnetzagentur
• Zweitens: Strafanzeige wegen Betruges gemäß § 263 Strafgesetzbuch
• Drittens: Abgabe dieses Vorgangs an meinen Rechtsanwalt zur Durchsetzung meiner In-teressen (Zivilklage). Diese Kosten wären in diesem Fall von Ihnen zu tragen
• Viertens: Rückgabe Ihrer letzten Lastschrift (Die um den strittigen Betrag reduzierte Summe wird Ihnen überwiesen).
Sollten Sie als Reaktion auf „Viertens“ den Vertrag sperren, so ist mein Schreiben als außerordentliche Kündigung zu werten.

Zudem erwarte ich den einen Nachweis über die geführte Videotelefonie sowie das Ergebnis der technischen Prüfung nach § 45i TKG.

 

In beiligendem Screenshot meine Smartphones Samsung Galaxy S9 ist offensichtlich zu erkennen, dass das berechnete Gespräch als normales Telefongespräch geführt wurde.

Wer zum Teufel nutzt heute überhaupt noch Videotelefonie?

 


 

Hallo,

 

was ist genau dein Anliegen? Du hast ein Schreiben versandt und bekommst eine Antwort darauf. Den Rest kann "Dein" Anwalt erledigen.

 

Zu der letzten Frage. Du nutzt Videotelefonie bzw hast genutzt.


Eigentlich ist Sandroschuberts Beitrag nichts hinzuzufügen, aber ich frage mich, inwiefern es von Bedeutung sein sollte, dass es sich um ein Gespräch zwischen Beamten des höheren Dienstes gehandelt hat, und dass man glaubt, das hier so explizit erwähnen zu müssen.

 


Mein Anliegen ist die offensichtlich mangelnde Wertschätzung, die ich als Kunde erfahren habe. Als Kunde pauschal als Lügner dargestellt zu werden, geht überhaupt nicht und ist zutiefst verletzend.

Zudem finde ich, dass diese Umgangsweisen von O2 durchaus öffentlich gemacht werden sollten um potentielle Kunden davor zu warnen.


Eigentlich ist Sandroschuberts Beitrag nichts hinzuzufügen, aber ich frage mich, inwiefern es von Bedeutung sein sollte, dass es sich um ein Gespräch zwischen Beamten des höheren Dienstes gehandelt hat, und dass man glaubt, das hier so explizit erwähnen zu müssen.

 

Die Glaubwürdigkeit eines Zeugen spielt im Rahmen der richterlichen Beweiswürdigung eine Rolle ;)


Abgesehen davon, dass "Beamten des höheren Dienstes" nicht automatisch eine besondere Glaubwürdigkeit zugesprochen wird, das beantwortet nicht die Frage, warum man sowas in einem Diskussionsforum erwähnen muss. Was du mit der der Auflistung der von dir geplanten Schritte bezweckst ist auch nicht klar. "Dein" Anwalt wird dich sicherlich u.a. über die Kostenregelungen im Zivilverfahren, insbesondere mit einem sehr geringen Streitwert, und die Anforderungen einer außerordentlichen  Kündigung aufklären.


Zu 3. kosten zahlt der, der verliert

Zu 4. Das ist keine außerordentliche Kündigung

 

zum Thema:

 

Wenn man auf Videotelefonie klickt (wohl der rechte rufknopf) wird eine Videotelefonie aufgebaut, die gegenstelle kann oder will nicht Videotelefonie, dann wird das Telefonat zwar als Sprachtelefonie weitergeführt, aber der rufaufbau ist Video Telefonie und wird daher als solches berechnet.

 

Das kannst du mit einem kurzen Test überprüfen.

 

Ansonsten das Protokoll abwarten.

 

Dein Text hier ist hoffentlich die Kopie des Schreibens, das du in Papierform hast o2 zukommen lassen, denn hier ist ein Kundenforum und das kann keine Willenserklärung entgegen nehmen.

 


Eigentlich ist Sandroschuberts Beitrag nichts hinzuzufügen, aber ich frage mich, inwiefern es von Bedeutung sein sollte, dass es sich um ein Gespräch zwischen Beamten des höheren Dienstes gehandelt hat, und dass man glaubt, das hier so explizit erwähnen zu müssen.

Die Glaubwürdigkeit eines Zeugen spielt im Rahmen der richterlichen Beweiswürdigung eine Rolle ;)

Ja, die Glaubwürdigkeit durchaus. Aber nicht die Zugehörigkeit zu einer Berufsgruppe, schon gar nicht zu einer bestimmten Laufbahn des öffentlichen Dienstes. 

Beamte - egal welcher Laufbahn - sind nicht per se glaubwürdiger als andere Zeugen. Zum Glück leben wir in einem Rechtsstaat. Kein Richter würde so einen Unsinn in seine Urteilsbegründung schreiben.

 


Hallo @TeacherNRW,

 

herzlich willkommen in der o2 Community.
Es freut mich, dass du den Weg zu uns gefunden hast, auch wenn es sich um kein erfreuliches Anliegen handelt.
Ich bedaure, dass du dich im Gespräch mit der Hotline nicht gut aufgehoben gefühlt hast.
@Denner hat hier einen sehr interessanten Punkt angesprochen.
Verbindungsgebühren für Videotelefonie fallen in der Tat z.B. auch an, wenn das Zielnetz keine Bildübertragung zulässt und im Endgerät scheinbar ein normaler Anruf angezeigt wird.
Entscheidend ist in diesem Fall der gewählte Verbindungsaufbau als "Videotelefonie".
Wenn du magst, schauen wir uns deine Rechnung auch gerne noch einmal an.
Schick uns deine Rufnummer und die 4-stellige persönliche Kundenkennzahl dafür bitte per privater Nachricht an @o2_Support.

 

Gruß
Antje


Hallo @TeacherNRW ,

 

wie ich sehe, konnte deine schriftliche Anfrage bereits bearbeitet werden.

Ich hoffe, dass die Info darüber schon bei dir angekommen ist.

 

Ich wünsche ein angenehmes Wochenende!

Für weitere Fragen stehen wir natürlich weiterhin zur Verfügung.

 

Viele Grüße,

Kurt

 


@o2_Kurt @o2_Antje Vielen Dank. Was natürlich sehr schade ist, dass Kunden die nicht bereit sind für „nur“ 30 Euro Schritte einzuleiten, auf den Kosten sitzen bleiben. 
 


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