Sehr geehrtes o2 Team,
bei Ihrer letzten Rechnungsstellung im Mai 2020 ist Ihnen leider ein Fehler unterlaufen. Sie stellten mit einen Schadenersatz i.H.v. 40 Euro in Rechnung da ich angeblich meinen alten Router nicht an meinen Anbieter zurückgesandt habe. Da ich dies jedoch nachweislich getan habe (inkl. vorheriger schriftlicher Bestätigung von o2) entschloss ich mich die Lastschrift dieser Rechnung zurückzunehmen und nur den fällige Differenzbetrag meiner Telefonrechnung zu überweisen. Daraufhin bekam ich den netten Hinweis per SMS das mein Anschluss dieses Handys sowie auch der Anschluss aller verbundenen Verträge gesperrt wird.
In der Hoffnung das schnell für Abhilfe gesorgt wird und das Sperren des Anschlusses verhindert werden würde, rief ich die Kundenhotline an. Nach kurzen 15 min Wartezeit und 2 min Gespräch wurde mir versichert das Problem mit Weitergabe an die Kollegen bereits gelöst zu haben.
24h später musst ich leider feststellen das dies erneut eine Fehlinformation war. Jegliche Anschlüsse wurden nun gesperrt.
Frage an den Kundenservice:
Wenn nicht der Kunde sonder der Gläubiger mit seiner Leistung in Verzug gerät, wie hoch darf der Schadensersatz sich auf Grund der nicht zur Verfügung gestellten Leistung dann ausfallen?
Hinweis an der Kundenservice:
Damit Ihr Mobilfunkanbieter den Vertrag sperren darf, muss ein Zahlungsrückstand von mehr als 75 Euro gegeben sein. In diesen Betrag dürfen Rechnungsbeträge, gegen die Sie Widerspruch eingelegt haben, nicht mit eingerechnet werden.
Bevor Ihr Mobilfunkanbieter den Anschluss sperrt, muss er dies mindestens zwei Wochen zuvor schriftlich angekündigt haben. In dieser Ankündigung müssen Sie darüber informiert werden, dass bei einer weiteren Nichtbezahlung die Anschlusssperre droht. Außerdem müssen Sie in dem Schreiben Ihres Mobilfunkanbieters auf die Möglichkeit des Rechtsschutzes vor Gericht hingewiesen werden.
Zunächst darf Ihr Provider lediglich eine Teilsperrung vornehmen. Das bedeutet im Normalfall, dass Sie nicht mehr selbst telefonieren, aber noch eingehende Anrufe empfangen können. Erst wenn eine weitere Woche vergangen ist, darf der Anbieter eine Vollsperrung vornehmen. Dann sind ausgehende und eingehende Gespräche gesperrt, SMS können nicht mehr verschickt, Internetverbindungen nicht mehr aufgebaut werden. Eine Nutzung des Anschlusses ist unmöglich.
Zusammenfassung für den Kundenservice:
Hiermit bitte ich um Nachbesserung innerhalb der nächsten 24h Ihrer zu erbringenden Leistung (Entsperrung des Anschlusses) da Ich rechtmäßig bisher zu keiner Zeit mit meiner Leistung (Rechnungszahlung) in Verzug geraten bin noch von meinem Mobilfunkanbieter auf eine derartige Anschlusssperrung rechtzeitig informiert wurde und weise Sie darauf hin das Ich im Zweifelsfall bei Nicht-Behebung auf mein Sonderkündigungsrecht zurückgreifen werde.
Mit freundlichen Grüßen
Lösung von o2_Andrea
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