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Falsche Rechnung seitens o2- Anschluss innerhalb 1 Tages gesperrt


Sehr geehrtes o2 Team,

bei Ihrer letzten Rechnungsstellung im Mai 2020 ist Ihnen leider ein Fehler unterlaufen. Sie stellten mit einen Schadenersatz i.H.v. 40 Euro in Rechnung da ich angeblich meinen alten Router nicht an meinen Anbieter zurückgesandt habe. Da ich dies jedoch nachweislich getan habe (inkl. vorheriger schriftlicher Bestätigung von o2) entschloss ich mich die Lastschrift dieser Rechnung zurückzunehmen und nur den fällige Differenzbetrag meiner Telefonrechnung zu überweisen. Daraufhin bekam ich den netten Hinweis per SMS das mein Anschluss dieses Handys sowie auch der Anschluss aller verbundenen Verträge gesperrt wird. 

In der Hoffnung das schnell für Abhilfe gesorgt wird und das Sperren des Anschlusses verhindert werden würde, rief ich die Kundenhotline an. Nach kurzen 15 min Wartezeit und 2 min Gespräch wurde mir versichert das Problem mit Weitergabe an die Kollegen bereits gelöst zu haben. 

24h später musst ich leider feststellen das dies erneut eine Fehlinformation war. Jegliche Anschlüsse wurden nun gesperrt. 

Frage an den Kundenservice: 

Wenn nicht der Kunde sonder der Gläubiger mit seiner Leistung in Verzug gerät, wie hoch darf der Schadensersatz sich auf Grund der nicht zur Verfügung gestellten Leistung dann ausfallen?

Hinweis an der Kundenservice:

Damit Ihr Mobilfunkanbieter den Vertrag sperren darf, muss ein Zahlungsrückstand von mehr als 75 Euro gegeben sein. In diesen Betrag dürfen Rechnungsbeträge, gegen die Sie Widerspruch eingelegt haben, nicht mit eingerechnet werden.

Bevor Ihr Mobilfunkanbieter den Anschluss sperrt, muss er dies mindestens zwei Wochen zuvor schriftlich angekündigt haben. In dieser Ankündigung müssen Sie darüber informiert werden, dass bei einer weiteren Nichtbezahlung die Anschlusssperre droht. Außerdem müssen Sie in dem Schreiben Ihres Mobilfunkanbieters auf die Möglichkeit des Rechtsschutzes vor Gericht hingewiesen werden. 

Zunächst darf Ihr Provider lediglich eine Teilsperrung vornehmen. Das bedeutet im Normalfall, dass Sie nicht mehr selbst telefonieren, aber noch eingehende Anrufe empfangen können. Erst wenn eine weitere Woche vergangen ist, darf der Anbieter eine Vollsperrung vornehmen. Dann sind ausgehende und eingehende Gespräche gesperrt, SMS können nicht mehr verschickt, Internetverbindungen nicht mehr aufgebaut werden. Eine Nutzung des Anschlusses ist unmöglich.

Zusammenfassung für den Kundenservice:

Hiermit bitte ich um Nachbesserung innerhalb der nächsten 24h Ihrer zu erbringenden Leistung (Entsperrung des Anschlusses) da Ich rechtmäßig bisher zu keiner Zeit mit meiner Leistung (Rechnungszahlung) in Verzug geraten bin noch von meinem Mobilfunkanbieter auf eine derartige Anschlusssperrung rechtzeitig informiert wurde und weise Sie darauf hin das Ich im Zweifelsfall bei Nicht-Behebung auf mein Sonderkündigungsrecht zurückgreifen werde.

Mit freundlichen Grüßen

 

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Lösung von o2_Andrea 29 June 2020, 20:48

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5 Antworten

Benutzerebene 7
Abzeichen +7

Hier kannst du keine Forderungen an die Kundenbetreuung stellen. Hattest du vor der Rückbuchung wirksam widersprochen? Die 75 Euro und sonstige Anforderungen betreffen nur die Telefonie. Ich vermute es wurde nur das Internet gesperrt, oder? Auch solltest du keine Texte ohne Quelle in deinen Beitrag kopieren.

Welches Sonderkündigungsrecht meinst du? Sofern damit eine außerordentliche Kündigung gemeint ist, solltest du wenigstens schriftlich und nachweislich eine angemessene Frist setzen (14 Tage und nicht 24 Stunden!).

Hört sich nicht nach TKG-konformen Vorgehen an. Da bleibt Dir nur eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur oder nachgeben. O2 scheint recht rüde auf Rücklastschriften zu reagieren. Aber dafür gibt es ja den Rechtsweg. :wink:

Benutzerebene 7
Abzeichen +7

Wenn bei 40 Euro auch die Telefonie gesperrt wurde, wäre das nicht TKG-konform. Wenn wirksam widersprochen wurde (scheint allerdings nicht der Fall zu sein) ist die Sperre an sich fragwürdig. Auch ist es natürlich strittig ob nicht betroffene Verträge mit gesperrt werden dürfen. Alles Fragen, die in einer schriftlichen Reklamation geklärt werden müssten.

Lieber bs0

selbstverständlich sind mir die Grundlagen des Vertragsrechts bekannt sodass ich vorbehaltlich die Lastrift zurückbuchte nachdem ich meinen Wiederspruch wirksam erklärt habe. Leider betraf die Sperrung auch die Telefonie was sich mittlerweile dank eines etwas kompetetnteren Mitarbeiters geändert hat. Die Sperrung aller anderen Verträge betraf tatsächlich nur das Internet, was meiner Meinung nach trotz allem höchst fragwürdig ist. Eine angemessene Frist empfand ich nicht als angemessen da die Hoffnung mit meine Nachricht auf offene Ohren zu stoßen gegen Null ging und es vorwiegend dazu dienen sollte mal Luft abzulassen.

LG Mustermann 

Benutzerebene 7

Hallo @Frau Mustermann ,


herzlich Willkommen in unserer Community. Schön, dass du zu uns gefunden hast! :grinning:

Entschuldige bitte, dass wir momentan in einigen unserer Foren etwas länger brauchen bis wir antworten können.

Ich sehe, dass es inzwischen eine Guthabenbuchung über die Summe des geforderten Schadenersatzes gab und auch deine Sperren wieder aufgehoben wurden.

Normalerweise wird die Rücksendung eines Routers bei uns automatisch verbucht und die gezahlten Summen direkt erstattet, sofern die Rücksendung innerhalb der Frist erfolgt. Offentsichlich hat es da bei dir etwas gehakt. :confused:

Ist denn jetzt soweit alles geklärt oder können wir dir noch behilflich sein?

 

Viele Grüße,

Andrea

 

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