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Hallo,

 

Ich hab schob mit sen Kundenservice telefoniert und mich hier etwas durchgelesen,  deshalb weiß ich, dass meine Chancen mehr als schlecht stehen. Meine Verzweiflung ist aber grade ziemlich groß,  deshalb: 

Ist es irgendwie möglich, meinen EVN von Mai 2021 zu bekommen? Ich werde beschuldigt illegal zwei Filme hochgeladen zu haben und ein Nachweis über meinen Verbrauch vom Mai 2021 könnte den entscheidenen Beweis erbringen. Leider hab ich nur 10 Tage Zeit diesen vorzulegen.  

Ich bedanke mich im Voraus! 

F. Nusbaum

@Faye0412

wenn du dir diesen  nicht gespeichert hast

wird  O2 den gelöscht haben.

 


Nein, ist nicht möglich, da die Daten schon längst gelöscht worden sind.

Ich glaube aber nicht, dass ein EVN die nötigen "Beweise" liefert. Allerdings ist die Frage, welche Beweise der Kläger hat, wenn du erst jetzt, fast 3 Jahre später, beschuldigt wirst. Eine IP kann es nicht sein. Die Beweislast liegt natürlich beim Kläger. Was passiert in 10 Tagen?


Das Verfahren läuft schon länger (fast drei Jahre). Gestern war der Gerichtstermin, den ich verloren habe, weil ich es "theoretisch" gewesen sein könnte. Dass einzige was sie haben ist meine IP Adresse. Das Gericht hat keine weiteren Beweise gefordert. 

Dass es nicht mit meinem WLAN möglich gewesen ist (da ich einen Vertrag bei Pyur habe) und mein Handy zum Tatzeitpunkt im Schließfach bei mir auf Arbeit war, zählte nicht.

Ich war offenbar dumm genug mich auf meinen Anwalt zu verlassen. 

In 10 Tagen ist das Urteil rechtskräftig.  

Ich könnte noch einen Gutachter einschalten,  aber sollte ich dann wieder verlieren, sitze ich auf 10.000€ Schulden. 

 


Wie geschrieben könnte der Einzelverbindungsnachweis, sofern dieser vorhanden wäre, nichts dazu liefern. Und das man aufgrund einen theoretischen Verdachts verurteilt wird ist schlecht, aber mit sicherheit revisionsfähig.


Hier im Forum wird (und darf) niemand eine Rechtsberatung geben, aber ein Urteil zugunsten des Klägers aufgrund einer theoretischen Möglichkeit anhand einer IP-Adresse halte ich für abwegig. Dass das Gericht keine weiteren Beweise anfordert auch. Ich bin mir allerdings nicht sicher was ein Gutachter feststellen sollte.

Zwar ist im Zivilverfahren keine 99,9% Sicherheit (bzw. an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit) erforderlich, aber google mal Regelbeweismaß (= hohe Wahrscheinlichkeit). Eine theoretische Möglichkeit liegt davon weit entfernt.

Du scheinst nicht mit deinem Anwalt zufrieden zu sein, daher wäre es vielleicht sinnvoll einen anderen aufzusuchen, der dir anhand der Urteilsbegründung raten kann ob es sinnvoll ist in Berufung zu gehen. Das dürfte u.a. vom Streitwert und Erfahrungswerten bezüglich der Erfolgschancen abhängig sein.


Guten Morgen @Faye0412 🙂

Willkommen hier in unserer Community.

Ohje… Sehr gut, dass du dich dazu bei uns erkundigst. Du hast hier auch schon gute, schnelle Antworten bekommen 🤝

Auf dem Einzelverbindungsnachweis werden kostenpflichtige Anrufe / SMS / Datennutzung berechnet und dokumentiert, die nicht unter die Flats fallen. Zudem dürfen EVN´s maximal sechs Monate gespeichert werden, danach werden sie bei uns gelöscht. 

Beste Grüße

Kathi


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