Moin,
Dürfen Leistungen vor dem genannten Leistungszeitraum in der Rechnung auftauchen?
Bsp.
RG1 / Leistungszeitraum1 08.03.23-07.04.23
RG2 / Leistungszeitraum2 08.04.23-07.05.23
Leistungen vom 05.04. müssten in den in der RG1 aufgelistet sein? Oder gibt es da Ausnahmen?
VG Petra