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Drittanbieter-Leistungen werden tzotz Widerspruch von O2 weiter eingefordert



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35 Antworten

Der unstrittige Betrag ist bereits überwiesen. O 2 besteht darauf dass die Drittanbieterkosten bezahlt werden. Und die liegen bei über 150 Euro. Am Telefon wurde mir nur gesagt dass ich ohne zu zahlen die Sperre nicht wieder rausbekomme

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Wenn ja, würde ich diese in Anspruch nehmen.

 

Alternative (sofern du auf den Vertrag ganz verzichten kannst): Frist setzen (14 Tage sollte man einräumen), in der o2 dir schriftlich bestätigen soll, dass es sich um ihre eigenen Leistungen handelt und dir dann nachweisen soll, dass ein Vertrag (mit o2) wirksam zustande kam. Lässt o2 die Frist verstreichen, ausserordentlich kündigen. Sei allerdings in dem Fall auf einige Drohbriefe, Schreiben vom Inkassounternehmen und vermutlich auch noch einen Mahnbescheid vorbereitet, dem du unbedingt innerhalb von 14 Tagen widersprechen musst. Eine Garantie, dass o2 keine Klage erhebt kann dir niemand geben, aber die Wahrscheinlichkeit schätze ich persönlich als äußerst gering ein, zumal sie mangels Nachweise für einen Vertrag mit ziemlicher Sicherheit auf die Schnauze fallen würden.

 

Bezüglich der Sperre verstößt o2 gegen §45k Abs. 2 TKG, auf den du dich beziehen kannst:

 

Bei der Berechnung der Höhe des Betrags nach Satz 1 bleiben nicht titulierte Forderungen, die der Teilnehmer form- und fristgerecht und schlüssig begründet beanstandet hat, außer Betracht. Ebenso bleiben nicht titulierte bestrittene Forderungen Dritter im Sinne des § 45h Absatz 1 Satz 1 außer Betracht.

Meiner Erfahrung nach kannst du als Kund schreiben was du willst. o2 reagiert erst, wenn ein Anwalt eingeschaltet ist.

Mein Sohn hat heute folgende Nachricht erhalten, mit der ich aber noch nicht viel anfangen kann. https://

Das sollte die Info für die Drittanbietersperre sein. Klingt nach Stufe 2 oder 3.


 

 

  1. Komplettsperre inklusive o2: Mit dieser Sperrklasse werden alle Premiumdienste/MyPay gesperrt. Es funktionieren weder Klingeltöne, kostenpflichtige Browserspiele, kostenpflichtige Musikdownloads und Downloads kostenpflichtiger Apps über die Stores. Der Download und die Nutzung kostenloser Apps und Spiele ist jedoch weiterhin möglich.
  2. Nur Drittanbieter (ohne o2 Dienste): Es werden alle Fremdanbieter-Premiumdienste gesperrt. App Stores funktionieren nicht. Die o2 Dienste funktionieren weiterhin.
  3. Nur Drittanbieter (ohne o2 Dienste, ohne mypass): Es werden alle Fremdanbieter-Premiumdienste gesperrt. o2 Dienste, App Stores und alle über mypass berechneten Dienste funktionieren weiterhin.
 

 

 

dieMuellerin schrieb:
Meiner Erfahrung nach kannst du als Kund schreiben was du willst. o2 reagiert erst, wenn ein Anwalt eingeschaltet ist.

Diese Erfahrung kann ich nicht teilen.


Benutzerebene 2
bielo schrieb:

dieMuellerin schrieb:
Meiner Erfahrung nach kannst du als Kund schreiben was du willst. o2 reagiert erst, wenn ein Anwalt eingeschaltet ist.

Diese Erfahrung kann ich nicht teilen.


Das mit den Drittanbietern ist schon fraglich, und da könnte ich schon verstehen, wenn dieser Satz kommt.

 

Das ganze zu pauschalisieren "o2 reagiert erst wenn ein Anwalt eingeschaltet ist" geht gar nicht.

Eben, ich habe mir erlaubt in der gleichen Pauschalität zu antworten.:whistling:

Benutzerebene 1
Hallo dieMuellerin,

 

hier wurde für die Nummer eine Drittanbietersperre gesetzt. Hast du diese denn angeordnet? Beispielsweise um hohe Kosten in der Zukunft zu vermeiden?

 

Lieben Gruß,

Ronny

@ Liebermann

@ Bielow

 

gänzlich abwegig ist die Meinung des "dieMüllerin" nicht!

 

 

Angeblich sollte ich auch noch eine Antwort seitens O2 erhalten.

Tatsächlich ist gestern eine Mail eingetroffen wo sich O2 beklagt das man nun kein Geld bei meiner Hausbank abbuchen könne.

Richtig, hat sich doch meine Hausbank erlaubt Forderungen von O2 zurück zu weisen.

 

Aus gutem Grunde stimme ich einem Vergleich mit O2 vor Gericht nicht mehr zu.

 

Für O2 sollten Gerichtsurteile akzeptabel sein, oder?

nicht_zu_fassen schrieb:
gänzlich abwegig ist die Meinung des "dieMüllerin" nicht!

Aber auch nicht ganz richtig.


 

Aus gutem Grunde stimme ich einem Vergleich mit O2 vor Gericht nicht mehr zu.

Das ist dein gutes Recht


 

Für O2 sollten Gerichtsurteile akzeptabel sein, oder?
Wenn es rechtskräftig ist schon.

Gruß

ist zwar schon ein jahr her - aber mich würde interessieren, wie die sache hier zuende ging.