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Drittanbieter-Leistungen werden tzotz Widerspruch von O2 weiter eingefordert


Hallo,

ich bin seit vielen Jahren Kunde bei O2 und war bisher immer sehr zufrieden. Doch was sich O2 hier jetzt leistet, ist der absolute Kracher.

Zum besseren Verständnis der gesamte Vorgang:

Anfang April erhielt mein Sohn 2 Nachrichten auf sein Handy, er soll den darin befindlichen Code eingeben um Nexon Cash von Nexon Europe zu kaufen. Er hat darauf nicht geantwortet (lässt sich durch den Einzelverbindungsnachweis belegen) Dennoch erhielt er eine Nachricht mit dem Text: Nexon Europe hat BOKU einmal 30 € berechnet.

Auf meiner Mobilfunkrechnung war dann tatsächlich die Drittanbieterleistung von BOKU in Höhe von 30 € berechnet.

Daraufhin habe ich umgehend bei O2 Widerspruch gegen diese Drittanbieterleistung eingelegt und nur den Rechnungsbetrag ohne die 30 € gezahlt.

Dann wurde mir doch tatsächlich das Internet gesperrt.

Nach langem hin und her wurde mein Internet wieder entsperrt wobei mir eine Chat-Mitarbeiterin zugesichert hat, dies erfolge kostenlos für mich.

Am 16.06. erhielt ich eine erneute Zahlungsaufforderung über diese 30 € mit dem Hinweis, ich soll bis 15.06. zahlen, um eine Sperrung meine Internetzugangs zu vermeiden. Ich habe umgehend ein Fax an O2 geschickt, mit dem Hinweis, dass O2 keinesfalls berechtigt ist die widersprochene Forderung eines Drittanbieters beizutreiben. Trotzdem wurde am 21.06. mein Internet erneut gesperrt.

Meine Internetrecherche hat folgendes ergeben:

Handyrechnung - Kein Inkasso mehr für Drittanbieter

Ab 10.05.2012: Kunden können von Ihrem Anbieter kostenlos verlangen, dass dieser keine Kosten mehr für Drittanbieter in Rechnung stellt (§ 45d Abs. 3 TKG). Drittanbieter müssen dann direkt mit dem Verbraucher abrechnen. Macht der Verbraucher von diesem Recht keinen Gebrauch, hat er zumindest einen Anspruch gegen seinen Mobilfunkanbieter auf Mitteilung der ladungsfähigen Anschrift des Drittanbieters (§ 45p Abs. 1 TKG).

Ein weiterer Vorteil dieser Regelung: Da die monatlichen Handyrechnungen von vielen Verbrauchern nicht geprüft werden, wurden in der Vergangenheit unberechtigte Forderungen von Drittanbietern häufig übersehen. Dies kann künftig, sofern der Verbraucher seinem Anbieter die Rechnungsstellung für Drittanbieter untersagt, nicht mehr passieren.

Keine Sperre des Mobilfunkanschlusses bei geringfügigem Zahlungsverzug

Ab 10.05.2012: Bei geringfügigen Zahlungsrückständen darf der Mobilfunkanbieter den Anschluss nicht mehr sperren. (Beim Festnetzanschluss galt dies schon länger).

Erst bei einem Zahlungsrückstand von EUR 75,00 oder mehr ist eine Sperre zulässig (§ 45k Abs. 1 und 2 TKG). Nicht als Zahlungsrückstand werden strittige Abrechnungspositionen gewertet, denen der Kunde formgerecht innerhalb von 8 Wochen seit Zugang der Rechnung

 

Meiner Meinung nach handelt O2 rechtswidrig und berechtigt mich zur außerordentlichen Kündigung, die ich jedoch ungern vornehmen würde, da die ganze Familie O2 Verträge hat.

 

Ich weiß aus verschiendenen Foren, dass andere Mobilfunkanbietern (Base, Telecom und E-Plus) gehen in diesen Fällen anders mit ihren Kunden um und haben den strittigen Betrag gut geschrieben. Und da hat es sich um weit aus höhere Beträge gehandelt!

 

Schade, dass O2 sich hier so wenig kooperativ zeigt und mit rechtswidrige Sperren Kunden zum zahlen zwingen will. Denn wenn ich erst einmal zahle, sehe ich mein Geld nie mehr wieder!

 


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35 Antworten


Handyrechnung - Kein Inkasso mehr für Drittanbieter

Ab 10.05.2012: Kunden können von Ihrem Anbieter kostenlos verlangen, dass dieser keine Kosten mehr für Drittanbieter in Rechnung stellt (§ 45d Abs. 3 TKG).

 

 

 

Ich lese im § 45d Abs. 3 TKG folgendes:

 

Der Teilnehmer kann von dem Anbieter öffentlich zugänglicher Mobilfunkdienste und von dem Anbieter des Anschlusses an das öffentliche Mobilfunknetz verlangen, dass die Identifizierung seines Mobilfunkanschlusses zur Inanspruchnahme und Abrechnung einer neben der Verbindung erbrachten Leistung unentgeltlich netzseitig gesperrt wird. Das wäre dann eine Drittanbietersperre. Die hat o2 eingeführt. Du kannst sie setzen lassen. Infos dazu hier.Klick

 

Edit sagt, Link korrigiert


Keine Sperre des Mobilfunkanschlusses bei geringfügigem Zahlungsverzug

Ab 10.05.2012: Bei geringfügigen Zahlungsrückständen darf der Mobilfunkanbieter den Anschluss nicht mehr sperren. (Beim Festnetzanschluss galt dies schon länger).

Erst bei einem Zahlungsrückstand von EUR 75,00 oder mehr ist eine Sperre zulässig (§ 45k Abs. 1 und 2 TKG).

 

Das betrifft zunächst einmal nur das Telefon an sich. Internet ist davon nicht betroffen, auch wenn es einen Beschluss des LG Baden-Baden (auch etwaas anderer SV) gibt, der das anders sieht. An diesen Beschluss ist aber keiner weiter gebunden.

 


 

Meiner Meinung nach handelt O2 rechtswidrig und berechtigt mich zur außerordentlichen Kündigung, die ich jedoch ungern vornehmen würde, da die ganze Familie O2 Verträge hat.

 

Ja, aber aus anderem Grund.

Der Link verweist aber auf eine Drittanbietersperre für "Geschäftskunden" ich bin Privatkunde.

 

Das Telekommunikationsgesetzt soll den Verbraucher vor genau solchen Machenschaften schützen, dass widersprochene Rechnungsposten von Drittanbietern nicht von den Mobilfunkanbietern beigetrieben werden dürfen sondern von den Drittanbietern selbst.

Die Auslegung des TKG wurde vom Verbraucherschutz NRW vorgenommen und nicht von mir.

 

 

dieMuellerin schrieb:
Der Link verweist aber auf eine Drittanbietersperre für "Geschäftskunden" ich bin Privatkunde.

 

 

 

Jetzt nicht mehr, entschuldige den Fehler.

 


 

Das Telekommunikationsgesetzt soll den Verbraucher vor genau solchen Machenschaften schützen, dass widersprochene Rechnungsposten von Drittanbietern nicht von den Mobilfunkanbietern beigetrieben werden dürfen sondern von den Drittanbietern selbst.

Die Auslegung des TKG wurde vom Verbraucherschutz NRW vorgenommen und nicht von mir.

 

 

Auslegung muss aber nicht immer mit der gültigen Rechtslage was zu tun haben.


 

Du darfst mich nicht falsch verstehen. Ich finde Inkasso für Drittanbieter absolut falsch und das ist in meinen Augen auch rechswidrig. Doch deine Argumente passen eben nicht.

Wie muss ich Deiner Meinung nach dann richtig argumentieren?

Die Forderung muss laut Aussage eines Anwaltes von der Rechnung verschwinden - da gibt es auch keine Auslegung - eine rechtliche Auslegung gibt es immer nur bei KANN-Bestimmungen.

Ebenso darf nicht binnen vier Tagen der Anschluss gesperrt werden, hier muss eine längere Frist beachtet werden. Dies ist auch eine MUSS-Regelung, keine Kann.


Die Forderung muss laut Aussage eines Anwaltes von der Rechnung verschwinden - da gibt es auch keine Auslegung - eine rechtliche Auslegung gibt es immer nur bei KANN-Bestimmungen.

Da du einen Anwalt hast, brauchen wir ja nicht mehr helfen.

 


Ebenso darf nicht binnen vier Tagen der Anschluss gesperrt werden, hier muss eine längere Frist beachtet werden. Dies ist auch eine MUSS-Regelung, keine Kann.

4 Tage? Drösel das mal auf.


1.Anwalt im I-Net der sich auf Forderungen von Drittanbietern spezialisiert hat...

2. habe ich doch geschrieben: Brief Eingang am 16.06. Fax an O2 am 17.06. Sperre am 21.06. ohne bisher eine Antwort auf mein Fax vom 17.06. erhalten zu haben !!!!!

3. Frage ich mich wirklich, auf welcher Seite du stehst.....

Muss ich denn auf irgendeiner Seite stehen? Warum die Frage, obgleich ich dir laufend schreibe, dass ich Inkasso für Drittanbieter für rechtswidrig halte?

 

Ich finde eben, dass deine Argumente falsch sind. Der § 45d Abs. 3 TKG gibt eben nicht das her, was du da schreibst. Darüberhinaus ist die 75 EUR Sperre eben nur für Telefon.

 

Edit: Ich finde diese Seite dazu sehr spannend. Klick

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Wie bielo schreibt, die Internetsperre ist gar nicht gesetzlich geregelt. Streng genommen kann o2 also bereits nach einem Tag sperren. Ich finde die Fristen bei o2 übrigens alles anderes als kundenfreunldich, aber bis eine Gesetzesänderung kommt ist in dieser Hinsicht rechtlich leider nichts zu beanstanden.

 

Bezüglich der Drittanbieterposten: o2 ist der seltsamen Ansicht, dass sie sogar verpflichtet ist, diese Beträge zu kassieren. Das bedeutet aber, dass sie diese zu eigen macht, was allerdings laut Aussage von o2 nicht der Fall ist. o2 kauft aber Forderungen von manchen Drittanbietern (d.h. sie legen den Betrag erstmal aus) und bleibt daher auf den Schaden sitzen, wenn der Kunde nicht zahlt. Deswegen sind sie wohl auch nicht bereit, die Forderung von der Rechnung zu streichen.

 

Rechtlich ist dies leider noch etwas schwammig geregelt, aber in jedem Fall muss sich o2 entscheiden - eigene Fordrung oder Forderung Dritter. Forderungen Dritter müssen sie beim Widerspruch von der Rechnung entfernen, eigene Forderungen dagegen nicht. Fordere o2 daher schriftlich auf, die Forderung rechtlich zu begründen. Ist diese eine Forderung Dritter können sie mahnen wie sie wollen. Wenn das irgendwann vor Gericht landen würde (sehr unwahrscheinlich), fallen sie mangels Berechnungsgrundlage auf die Schnauze. 

 

Dein Problem jetzt: o2 sperrt den Internetzugang (und sitzt blöderweise somit am längere Hebel).

bs0 schrieb:
Dein Problem jetzt: o2 sperrt den Internetzugang (und sitzt blöderweise somit am längere Hebel).
Allerdings hat er einen Anwalt gefragt, mehr aber auch nicht. Würde dieser tätig werden, würde sich die Sache wohl schnell lösen lassen...

 

Gruß

Allerdings war das ein Online-Anwalt. Über diese Aussagen bin ich immer skeptisch. Allein, weil sie ja nur anhand der Darstellung des Mandanten gemacht wird.Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Aussagen da si gefallen sind.

von der Seite und dem Anwalt habe ich ja die Auskünfte...

Naja, der schreibt das aber schon anders. Aber dann weißt du ja bescheid und kannst entspechend handeln. Ich würde mich da echt freuen, wenn du hier weiter berichtest. Inkasso für Drittanbieter sollte offiziell verboten werden. Wünsche dir viel Erfolg.

Danke.

Ich habe eben mit einer Freundin telefoniert, die Anwältin ist. Ihr habe ich den ganzen Schriftverkehr zukommen lassen.

Sie ist wie ich der Meinung, dass O2 den strittigen Rechnungsposten von der Rechnung entfernen muss und der Drittanbieter mit seiner Forderung an mich heran treten muss.

Die Sperrung des Internets ist eine unzulässige und unverhältnismäßige Sanktion, da die eigentliche Mobilfunkrechnung bezahlt ist.

Sollte O2 von Boku die Forderung gekauft haben, so muss O2 mir die tatsächliche Nutzung nachweisen, nicht ich meine Nicht-Nutzung!!!!!

Ich bleibe dabei, O2 handelt rechtswidrig und macht sich zum Laufburschen für zweifelhafte Dienste Dritter. Und das ist traurig - ich werde wohl jetzt auch zum großen T wechseln....

Leider macht das jeder Anbieter so. Berichte dennoch bitte.

Das mache ich ...

 

☺️

 

und wie bereits erwähnt, machen es andere Mobilfunkanbieter eben anders: die strittigen Beträge werden gut geschrieben. Dies weiß ich aus anderen Foren, in denen es um strittige Beträge von Boku ging, und hier haben sowohl T als auch Vodaphone und E-Plus im Sinne des Verbrauchers gehandelt, indem die Beträge von der Rechnung genommen wurden. Es geht also, wenn man will. 😉

Benutzerebene 5
Und schon mal für die Zukunft eine Drittanbietersperre setzen lassen (kostenlos).

 

Dann hast Du keinen Stress mehr

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
bielo schrieb:
Leider macht das jeder Anbieter so. Berichte dennoch bitte.

Eben nicht bielo. Andere Anbieter machen das schon richtig  😉

 

Wie ich bereits erwähnt habe, dürfte o2 vor Gericht kaum eine Chance haben, solche Forderungen durchzusetzen, aber bis es soweit kommt hat man als Kunde nur Stress. In dieser Hinsicht finde ich die Methoden von o2 durchaus unseriös. Wenn es um das Zustandekommen eines Vertrags geht sind es Leistungen Dritter, und der Drittanbieter ist der einzige Ansprechpartner, wenn es um die Bezahlung geht sind es plötzlich eigene Leistungen von o2.

Abzeichen
Ohne hier irgend etwas unterstellen zu wollen...

 

Ich habe mir mal die Seite von Nexon Europe angeschaut. Das ist 'ne Webseite, wo man zahlreiche Spiele herunter laden kann und dort dann auch eine virtuelle Währung per SMS oder Mobilfunkrechnung bestellen kann.

 

Der technische Ablauf ist folgendermaßen: Bestellung wird im Onlineshop auf dieser Seite aufgegeben, Zahlungsart SMS/Mobilfunkrechnung wird ausgewählt, SMS mit einem mehrstelligen Code wird an die im Bestellvorgang hinterlegte Handynummer geschickt, Code wird auf der Seite eingegeben, Bestellung und Zahlung ist damit erfolgt und abgeschlossen.

Dies lässt sich grundsätzlich nur unterbinden, wenn man bei seinem Mobilfunkanbieter eine Sperre für Drittanbieter setzen lässt.

 

Die Zahlung wird auf der Rechnung übrigens nicht bei den SMS sondern bei den Mehrwertdiensten angezeigt.

 

Grundsätzlich ist das ein sehr sicherer Vorgang, da hier eine Bestätigung und Zahlung nur dann zustande kommt, wenn ein Code aus der SMS neu auf der Seite eingegeben wird. Mache ich persönlich bei einer anderen Webseite auch gelegentlich mal.

 

Eine theoretische Möglichkeit des Missbrauchs besteht letztendlich genau dann, wenn auf dem Handy, auf dem die SMS ankommt eine Schadsoftware installiert ist (zum Beispiel durch die Installation von Apps aus nicht vertrauenswürdigen Quellen), welche diese SMS ausliest und den Code an eine andere Person weiter leitet.

Diese Schadsoftware ist dann aber normalerweise schlau genug, die SMS mit dem Code zu unterdrücken und gar nicht erst anzuzeigen.

Gerade den letzten Punkt bitte nicht mit einem nachträglichen löschen der Nachricht vom Handy verwechseln!

 

Eine solche App lässt sich durch (mehr oder weniger taugliche) Antivirensoftware finden und entfernen, um hier aber einen Nachweis über eine solche Software zu haben ist es sinnvoll, das Gerät einmal so wie es ist an einen entsprechenden zertifizierten Gutachter weiter zu leiten, damit, sofern entsprechende Software darauf gefunden wird, eine Anzeige gegen Unbekannt gestellt werden kann.

 

Sofern der Nutzer des Handys (also der Sohn des TE) jedoch Zugang zu einen PC hat, ist es vielleicht auch einmal sinnvoll, sich mal zeigen zu lassen, was er so an Spielen auf dem PC hat (besonders interessant sind dabei natürlich Spiele, die auch über die oben bereits verlinkte Webseite spielbar sind) und, auch wenn ich kein Freund von grundsätzlichen Misstrauen gegen den eigenen Nachwuchs bin, gerne auch mal im Browser den Verlauf der letzten Tage/Wochen anschauen.

Wenn der komplett leer sein sollte... Nachtigall, ick hör Dir trapsen.

 

Denn es hat sich leider schon oft gezeigt, dass der vermeintliche Skandal mit einer unberichtigten Zahlung doch eher auf einen Filius zurück zu führen ist, der nicht die ganze Wahrheit gesagt hat.

 

Um es noch einmal klar zu stellen: Ich unterstelle hier niemanden eine Lüge und ich sage auch nicht, dass Mehrwertdienste eine total tolle Sache sind, die immer vom Mobilfunkanbieter eingefordert werden sollten. Hier sollte man allerdings auch mal in Betracht ziehen, dass es auch eine willentliche Nutzung gegeben haben kann.

Hallo @LarsOnPalm,

ich wollte in meinem ersten Post nicht zu weit ausholen.

Mein Sohn spielt nur dieses kostenlose Clan Spiel.

Ansonsten nur über seine xbox. Er kennt diese NexonCoins überhaupt nicht.

Als die erste Nachricht kam, hat er mir sie gezeigt.

Ich habe ihm gesagt, er soll nicht darauf antworten und die Nachricht speichern.

Danach kam die Nachricht, mit dem Code eingeben noch einmal (ich war dabei) und er hat weder den Code irgendwo eingegeben noch auf die Nachricht geantwortet.

Als drittes kam dann die Nachricht, er hätte die Coins gekauft! Geht ja ohne Bestätigung wohl kaum.

 

was bisher noch geschah:

Ich habe am Freitag einen Anruf von o2 erhalten, in dem die Dame weiter darauf bestanden hat, das o2 dazu berechtigt sei die Forderung für den Drittanbieter beizutreiben.

Dem habe ich vehement widersprochen, denn wie bereits mehrfach erwähnt muss bei einem Widerspruch der strittige Rechnungsposten von der Rechnung entfernt werden und derjenige der meint, einen Anspruch zu haben, sich mit mir in Verbindung zu setzen.

Sollte o2 die Forderung gekauft haben, können sie es nicht mehr als Drittanbieterleistung titulieren und müssen mir die Nutzung nachweisen, nicht ich die Nicht-Nutzung.

Werde zukünftig auch nicht mehr am Telefon mit o2 darüber diskutieren, denn die Vergangenheit hat gezeigt, dass der nächste von dem was der erste gesagt hat nichts mehr wissen will.

 

Ich habe mich nun auch an "Bild hilft" gewandt, mal sehen wie weit die mit o2 kommt.

Wenn eine Leistung berechtigt ist, bin ich die letzte, die die Zahlung verweigert.

Aber ich bin nicht gewillt, für etwas zu zahlen was weder ich noch mein Sohn in Anspruch genommen haben.

Nachdem ich jeden Monat für alle unsere Verträge um die 100 € zahle, finde ich es mehr als enttäuschend, das o2 sich hier so stur und wenig kundenorientiert verhält.

Ich werde zukünftig unsere Verträge mit der Telekom schließen, die sind vielleicht fünf Euro teurer, aber handeln viel kulanter.

 

Update:

heute habe ich Rechnung für den Monat Juni erhalten.

Die noch immer offene Drittanbieterleistung wird weiterhin gefordert (wen wundert das jetzt?).

Des weiteren sind für jeden meiner Verträge Kosten von 5 € für die erste (wieder zurück genommene) Sperre für das Internet berechnet, obwohl mir in einem Chat zugesichert wurde, dass dafür keine Kosten berechnet werden.

Habe sofort per Fax dem Rechnungsbetrag widersprochen (mal wieder).

 

Zum Glück habe ich mir den Chat kopiert und ausgedruckt... denn es ist ja nicht das erste Mal, das der eine Mitarbeiterin im Chat etwas zusichert und der nächste will davon dann nichts mehr wissen. 

Das tue ich seitdem mir mal geschrieben wurde:... von "hier" aus (erneuter Chat) könnten die Chats nicht eingesehen werden und der nächste schrieb dann: Moment ich muss mir ihre Chats erst durch lesen... ha ha ha

 

Mir geht das ganze Theater ziemlich auf den Geist...

 

neues Update:

am Montag hat meine RAin einen Brief an o2 geschrieben, mit dem Sinn nach gleichen Inhalt wie ich an o2 bisher. Heute wurde unser mobiles Internet wieder frei geschaltet.

Warum und wieso weiß ich noch nicht.

o2 hat sich noch nicht weiter dazu geäußert.

Mir wurde auch eine falsche Rechnung erstellt, gegen die ich Widersprochen habe (Mahngebühren wurden nicht gut geschrieben, doppelte Gebühren für die Sperrung des Internets, Rücklastschriftgebühren obwohl die Rücklastschrift per Chat besprochen war und so weiter)

Ich habe nun den "richtigen" Rechnungsbetrag eingezahlt, denn diesbezüglich möchte ich mir nichts zu schulden kommen lassen.

 

 

to be continued ..... 😛

Mir ist das selbe passiert. Auch bei mir weigert sich O2 von den Forderungen abzuweichen. Ich habe den Drittanbieter angeschrieben aber bekomme von dort keine Rückmeldung (vermutlich aus gutem Grund) Einen Anwalt hab ich bisher noch nicht eingeschaltet, vielleicht bekomme ich ja hier Hilfe.

Zu den Fakten: Ich habe per Einschreiben Widerspruch gegen die Rechnung eingelegt und mit der Bitte um Rückmeldung innerhalb einer Frist gebeten. Die Frist ist verstrichen, das Handy mittlerweile komplett gesperrt. Wie soll ich mich jetzt verhalten ? Die reinen Telefonkosten habe ich überwiesen

 

Gruß

Was du machen sollst, wird dir keiner sagen. Etliches steht hier ja im Topic. Wenn du dein Telefon wieder frei haben willst, o2 dies aber verweigert, kann es sein, dass du das einklagen musst.

Benutzerebene 6
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Zitronat schrieb:
Mir ist das selbe passiert. Auch bei mir weigert sich O2 von den Forderungen abzuweichen. Ich habe den Drittanbieter angeschrieben aber bekomme von dort keine Rückmeldung (vermutlich aus gutem Grund) Einen Anwalt hab ich bisher noch nicht eingeschaltet, vielleicht bekomme ich ja hier Hilfe.

Zu den Fakten: Ich habe per Einschreiben Widerspruch gegen die Rechnung eingelegt und mit der Bitte um Rückmeldung innerhalb einer Frist gebeten. Die Frist ist verstrichen, das Handy mittlerweile komplett gesperrt. Wie soll ich mich jetzt verhalten ? Die reinen Telefonkosten habe ich überwiesen

 

Gruß

Dir wurde das Handy trotz Widerspruch vollständig gesperrt 😮 [/b]

 

[color=#000080]Da würde ich o2 jetzt als erstes mit Fristsetzung auffordern, die Sperre aufzuheben und dabei gleich auch ankündigen, das du für jeden Tag, an dem das Handy gesperrt war, die Grundgebühr anteilig kürzen wirst.


 

Sollte die Frist verstreichen, kannst du die außerordentliche Kündigung aussprechen.

 

 

 

gruß, zündi

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Wenn man eine Rechtsschutzversicherng hat, dürfte ein Schreiben eines Rechtsanwalts reichen, die unberechtigte Forderung verschwinden zu lassen. Eventuell kommt dann ein Schreiben "Aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht", aber das kann dem Kunden egal sein.

 

Bezüglich der Sperre: Ist wirklich alles (also auch Telefon) gesperrt? Wenn ja, und der unstrittige Betrag liegt bei unter EUR 75, dann ist es wie Zündi schreibt rechtlich nicht in Ordnung. Eine Kürzung der Grundgebühr für jeden Tag der Sperre, die unentgeltlich wieder aufzuheben ist, wäre richtig. Eine Frist von 10 Tagen dürfte in diesem Fall mehr als angemesen sein.