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datennutzung aussserhalb EU aber kein einzelverbindungsnachweis


Hallo,

 

auf meiner Rechnung von januar werden Datennutzung außerhalb der EU angezeigt, aber es gibt keinen Einzelverbindungsnachweis. Wie kann ich nachvollziehen, in welchem Land die Kosten entstanden sind? Viele Grüße, Alex

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Lösung von o2_Maren 20 February 2024, 14:32

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16 Antworten

Benutzerebene 7
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Ohne EVN wird das nicht möglich sein.

Warst du denn in mehreren Ländern unterwegs?

Hallo @Nuka1993 ,

herzlich willkommen bei uns in der o2 Community 💙.

Wenn du keinen Einzelverbindungsnachweis beziehst, dann wissen wir hierzu genauso viel wie du auch. Wir haben da keine weitere Einsicht.

 

Schöne Grüße, Sven

Ich verweise mal auf die Verbraucherzentrale

 

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/mobilfunk-und-festnetz/einzelverbindungsnachweis-so-koennen-sie-ihre-telefonrechnung-pruefen-5195

 

O2 weiß das auch. Leider wird das auch hier nie erwähnt. O2 muss zur Abrechnung ja Daten erhalten haben.

 

 

Mit dem Einzelentgeltnachweis nachträglich prüfen

Haben Sie keinen EVN beantragt und reklamieren Sie die Telefonrechnung, muss der Netzbetreiber einen nachträglichen Verbindungsnachweis erstellen, den so genannten Einzelentgeltnachweis (EEN). Ihnen den Nachweis vorlegen muss er nur dann, wenn Sie dies innerhalb der Frist zur Beanstandung verlangen. Diese Frist - acht Wochen ab Erhalt der Rechnung - sollten Sie unbedingt einhalten, um Schwierigkeiten mit Beweisen zu vermeiden. Der Anbieter muss nur dann keinen EEN erstellen, wenn dies technisch nicht möglich ist oder Sie zuvor die Löschung der Daten gewünscht haben. Auch bestimmte Telefonverbindungen, wie beispielsweise zu Telefonseelsorgern, erscheinen aus Gründen des Datenschutzes nicht im EEN.

Sie haben aber nicht endlos Zeit, eine Rechnung zu beanstanden: beanstanden müssen Sie innerhalb einer Frist von mindestens acht Wochen nach Erhalt der Rechnung. Spätestens sechs Monate nach Rechnungsversand werden alle Verbindungsdaten automatisch gelöscht. Bezahlen Sie Ihre Rechnung anstandslos, können die Telefongesellschaften die Daten auch schon früher löschen. Einen Hinweis darauf finden Sie meist in der Rechnung.

 

Hallo @Nuka1993 🙂,

falls du möchtest, kannst du einen technischen Prüfbericht für deine Mobilfunkrechnung anfordern. Die Rechnung darf nicht älter als 8 Wochen sein. Die Anforderung muss schriftlich erfolgen.

Die Anfrage kannst du an die folgende Adresse richten:

Telefónica Germany GmbH & Co. OHG
Kundenbetreuung
90345 Nürnberg
Fax: +49 (0)1805 57 17 66
E-Mail: xxx

Ohne einen Einzelverbindungsnachweis ist es uns, dem Kundensupport, nicht möglich festzustellen, wofür genau die Datennutzung außerhalb der EU berechnet wurde.

Liebe Grüße, Maren

Edit: Telefónica Impressum E-Mail gelöscht. 27.02.2024 10:01 Uhr 

@o2_Maren , ist mein Beitrag für Sie sichtbar? 

Die Anfrage kannst du an die folgende Adresse richten:

Telefónica Germany GmbH & Co. OHG
Kundenbetreuung
90345 Nürnberg
Fax: +49 (0)1805 57 17 66
E-Mail: xxx

 

Oh, ist die Impressum-Mailadresse jetzt eine offizielle Mailadresse von o2 für Kundenanliegen?

Super…

Edit: Telefónica Impressum E-Mail gelöscht. 27.02.2024 10:01 Uhr 

Ich verstehe nicht, warum die Mitarbeiter nicht auf das Kontaktformular verweisen dürfen. 

Benutzerebene 7

@bielo dachte ich auch gerade :D Einfach alles nochmal wiederholt. 😅

aber immerhin gleich mit der zuständigen Adresse. Und als kleiner Hinweis. Schicke den Brief als Prio oder Einschreiben, damit du einen Nachweis hast, dass du eine Anfrage gestellt hast.

Na wiederholen nenne ich das nicht. Eher ignorieren, dass o2 einen Einzelentgeltnachweis (EEN) erstellen muss, wenn kein Einzelverbindungsnachweis (EVN) vorliegt. 

 

Wenn o2 entgegnet, es ist wegen Ausland nicht möglich, dann frage ich mich, wie sie abrechnen können. 

Guten Morgen 😊,

@Sächsin, die E-Mail-Adresse im Impressum ist nicht offiziell und es ist ratsam, einen Brief zu schreiben. Die E-Mail ist eher aus Routine in meiner Antwort gelandet, da es immer wieder Kunden gibt, die lieber per E-Mail kommunizieren möchten, auch wenn die Bearbeitungsdauer hier sehr lang sein kann. Ich entferne die E-Mail aus meiner Antwort, danke für den Hinweis.

@bielo, auf das Kontaktformular könnte man auch hinweisen. Ich finde es jedoch besser, gleich die Postadresse zu nennen, besonders wenn es notwendig ist, einen Brief zu schreiben.

@Libertas, der Hinweis auf einen Prio- oder Einschreiben-Brief ist sehr hilfreich. Persönlich empfehle ich immer den Prio-Brief, der auch nur 1,10 € kostet.

Liebe Grüße, Maren

 Ich finde es jedoch besser, gleich die Postadresse zu nennen, besonders wenn es notwendig ist, einen Brief zu schreiben.

 

Man kann im Kontaktformular eine Anlage beifügen. notwendig ist es nur, weil o2 es so will. Alles umständlich für den Kunden. 

 

Warum geht man nicht immer auf alles ein, was man so vorträgt? Was ist denn nun mit dem EEN? Warum wird stattdessen auf ein Prüfbericht verwiesen, der nur die Abrechnung kontrolliert? 

 

die E-Mail-Adresse im Impressum ist nicht offiziell und es ist ratsam, einen Brief zu schreiben.

 

Warum? Ruft mal bei der Hotline an. Dort bekommt man diese E-Mail-Adresse genannt. Schreibt man eine Anfrage über das Kontaktformular, kommt eine Antwort von dem Absender. 

 

@Sächsin, die E-Mail-Adresse im Impressum ist nicht offiziell

 

sehr merkwürdige Aussage 🤔

 

Hallo @poales 🙂,

wenn du nach den Kontaktmöglichkeiten zu o2 suchst, wird dir da die E-Mail-Adresse angeboten? Nein, daher ist sie auch nicht offiziell. Ich hätte sie hier nicht nennen sollen. Sie wird nur reaktiv genannt, wenn jemand nur eine E-Mail schreiben möchte.

Ich hoffe, das mit der E-Mail ist dann endgültig geklärt.

Liebe Grüße, Maren

@o2_Maren

 wenn du nach den Kontaktmöglichkeiten zu o2 suchst, wird dir da die E-Mail-Adresse angeboten? Nein, daher ist sie auch nicht offiziell.

 

dann ist das Kontaktformular also auch nicht offiziell……   (?)

das Kontaktformular findet sich dort auch nicht.

O2 ist schon merkwürdig.

Email-Adresse nicht offiziell? Nein, die ist hochoffiziell, wenn man sich die AGB durchliest.

Zitat aus den Mobilfunk-AGB:

13.5 E-Mail Kontakt
Der jeweils aktuelle E-Mail-Kontakt des Anbieter ist unter o2.de/recht/impressum abrufbar.
(derzeit: impressum@cc.o2online.de)

Die Nutzung mag unerwünscht sein, die Email ist aber offiziell und rechtsverbindlich!
Diese Adresse wird auch als Antwortadresse von o2 bei Rückfragen verwendet.

Hallo @Klaus_VoIP 🙂,

vielen Dank für die Richtigstellung. 💙

Liebe Grüße, Maren 

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