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Bitte um Kulanzgutschrift – Unbeabsichtigte Datenkosten im Ausland

  • July 25, 2026
  • 4 Antworten
  • 58 Aufrufe

Hallo liebe o2 Community und o2 Team,

ich wende mich bezüglich meiner aktuellen Rechnung vom 20.07.2026 an euch.

Auf der Rechnung wurden mir 59,45 € für Datennutzung außerhalb der EU berechnet. Ich befinde mich derzeit auf einer Reise in Indien (mit einem Zwischenstopp im Transitbereich in Katar).

Leider handelte es sich bei den Datenkosten um einen versehentlichen Fehler, da mein Smartphone während des Transits im Hintergrund automatisch Daten empfangen hat. Sobald ich das bemerkt habe, habe ich meine o2 eSIM sofort komplett deaktiviert und nutze seitdem ausschließlich eine lokale indische SIM-Karte.

Da es sich um ein einmaliges Versehen im Transit handelt und ich ansonsten sehr zufrieden mit o2 bin, möchte ich das o2 Team herzlich bitten, ob hier eine Kulanzgutschrift möglich wäre.

Vielen Dank für eure Hilfe und Unterstützung!

4 Antworten

Bumer
Legende
  • July 25, 2026

Hier geht das nicht.

Wende dich an den Chat und bitte dort um eine Gutschrift.

https://www.o2.de/kundenservice-chat

Nutze den Link mit dem Edge Browser!


Forum|alt.badge.img+5
  • Mentor:in
  • July 25, 2026

@Anahita.hira 

Eine Kulanzgutschrift wird in der Regel nur gewährt, wenn eine versehentlich gebuchte Leistung auch wirklich nicht in Anspruch genommen wurde oder auch vonseiten O2 ein Fehler unterlaufen ist.

Aber die versehentliche Inanspruchname einer Leistung entspricht trotzdem einer erbrachten Leistung und wird daher leider zwangsläufig auch berechnet.


The_Voice_70
Legende
Forum|alt.badge.img+31

Da bin ich ehrlich: 

Wird keine Kulanz erfolgen. 


o2_Senay
  • Moderatorin
  • July 25, 2026

Hallo ​@Anahita.hira  😊ich kann gut nachvollziehen, dass die 59,45 € für die versehentliche Datennutzung während deiner Reise ärgerlich sind. 😐 Die Berechnung selbst ist allerdings korrekt erfolgt und wir können hier in der Community keine Kulanzgutschriften entscheiden oder veranlassen. Wenn du dennoch um eine Kulanzprüfung bitten möchtest, kannst du dein Anliegen gerne noch einmal schriftlich einreichen. Ich drücke dir die Daumen, dass sich für dich vielleicht doch noch eine passende Lösung finden lässt. 😊

Liebe Grüße,

Senay