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Hallo zusammen, ich benötige mal eure Meinung aus der O2 Community, 

Ich habe eine O2 Unlimited 5G Partnerkarte (neben zwei anderen O2 Grow Flex 40GB+ Verträgen),

Auf der O2 Unlimited 5G Partnerkarte habe ich Ende Juni 2024 von angeblich O2 eine SMS erhalten, dass aus dem Ausland auf meine SIM-Karte zugegriffen wurde. Daraufhin habe ich die O2 Hotline persönlich angerufen und um Prüfung gebeten für meine Telefonnummer. Der O2-Sachbearbeiter der Hotline konnte kein ungewöhnliches Verhalten feststellen, meine SIM-Karte sei nicht gesperrt, alles sein OK, es wäre vielleicht SPAM und ich sollte es ignorieren und an Niemanden meine Daten weitergeben. 

Dann hatte ich das ignoriert und nicht weiterverfolgt.

Nun mit der Letzte Rechnung vom 04.07.2024 und fällig zum 11.07.2024 steht auf der ein Sonderposten Rechnung: Verbindungen & Services 235,62 € zusätzlich zu der normalen monatlichen Gebühr. Einzelverbindungsnachweis habe ich eingefordert, liegt bis heute nicht vor!

Ich beschwere mich also sofort bei der O2 Störungsstelle für Rechnungen. Dort wird auf einmal behauptet, es gab an 3Tagen  vom 27.06 - 29.06.24  mehrere WLAN-Anrufen ins Ausland !!! nach Indien !!! . 

Heute kommt vom O2 Sachbearbeiter Beschwerdemanagement die folgende Nachricht: “Kosten werden nicht erstattet (Begründung siehe unten ______Zitat).

Ich habe ein Apple iPhone 14 Pro, alle Updates und Securityeinstellungen sind so wie sie sein sollen und das es gab definitiv keine Gespräche nach INDIEN !!!

Bis heute hat O2 kein EINZELVERBINDUNGNACHWEIS zur Verfügung gestellt. Ich kann nicht nachvollziehen, wann und wohin diese kostenpflichtigen Gespräche stattgefunden haben sollten.

Ich meine hier liegt wohl ein Betrug vor. Sind Euch auch WLAN-Anrufe nach Indien die kostenpflichtig sind bekannt? Und was kann ich nun tut, O2 verklagen oder per Einschreiben Einspruch zusenden, oder Anzeige bei der Polizei gegen unbekannt…? Oder eine Schiedsstelle - aber welche - anrufen?

Fragen über Fragen. :-((

Ich kenne überhaupt Niemanden in Indien. Solche Anrufe hat es nicht gegeben. Hier liegt ein Betrug vor. Was meint Ihr? Und wer hat denn das Geld erhalten und warum wird der Betrag nicht von O2 zurückgefordert, an wen geht denn das Geld?

Viele Grüße

 

 

--------Zitat ANFANG

“…….

Von: impressum@cc.o2online.de

An: mich

Betreff: Kundennummer ########

Guten Tag #######,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 15. Juli 2024. Ich hätte Ihr Anliegen gerne persönlich mit Ihnen geklärt, konnte Sie aber telefonisch nicht erreichen. Daher antworte ich Ihnen per E-Mail.

Bei den beanstandeten Verbindungen in der Rechnung vom 4. Juli 2024 handelt es sich um Anrufe, die über das WLAN-Netz getätigt wurden. Nach Prüfung der Verbindungen kann ich Ihnen versichern, dass diese korrekt abgerechnet wurden.

WLAN Calls werden stets so behandelt, als wären Sie dabei in Deutschland. Rufen Sie z.B. eine indische Rufnummer an, dann entstehen Kosten für einen internationalen Anruf von Deutschland nach Indien.

Wir können nicht feststellen, ob Sie diese Verbindungen bewusst selbst initiiert haben oder ob Ihr Handy von einem Virus befallen ist. Bitte beachten Sie, dass o2 nicht der Verursacher der bemängelten Kosten ist und daher kein Anspruch auf eine
Guthabenbuchung besteht. Wir sind für die Sicherheit der Mobilfunkgeräte grundsätzlich nicht verantwortlich und können nur reagieren, wenn uns durch die Nutzung etwas auffällt. Daher liegt es in der Verantwortung des Kunden, für die Sicherheit seines Mobilfunkgerätes zu sorgen ¿ wir können nur ggf. Hilfestellung geben. Aus diesem Grund können wir auch keine Kosten gutschreiben, die durch die Nutzung entstanden ist.

Kundenzufriedenheit ist unser Kapital. Doch auch bei allen Bemühungen lassen sich Unstimmigkeiten wie diese nicht immer vermeiden. Bei weiteren Fragen sind wir gern für Sie über unsere Hotline unter der Rufnummer +49 (0)176 8885 5222 (Preis abhängig vom Tarif) da.

Freundliche Grüße

i.A. ############
Sachbearbeiter Beschwerdemanagement

Telefónica Germany GmbH & Co. OHG Georg-Brauchle-Ring 50 80992 München Deutschland o2.de
Bitte finden Sie hier die handelsrechtlichen Pflichtangaben: telefonica.de/pflichtangaben
Dies ist eine automatisch generierte Mail. Wir bitten Sie, darauf nicht zu antworten.

……...“

------ Zitat ENDE

 

Wenn du Betrug vermutest, dann wäre eine Anzeige gegen Unbekannt sinnvoll. Den EVN kannst du im Kundenportal abrufen, ist aber keiner vorhanden weil du diesen bisher nicht eingerichtet hattest, wird es auch keinen nachträglich geben, da die Daten nicht gespeichert worden sind.

Generell ist die Ablehnung einer Erstattung nachvollziehbar. Du könntest noch ein technisches Prüfprotokoll beantragen. Damit wird bestätigt, dass die Verbindungen über deine SIM-Karte erfolgt und korrekt abgerechnet wurden.


Hallo @DukeBoy,

herzlich willkommen hier bei uns in unserer o2 Community 🙂

Das ist nicht so schön, dass dir ein so hoher Betrag berechnet worden ist. Ich sehe, dass unsere Fachabteilung am 30.6. für deine Rufnummer eine Teilsperre für internationale Telefonie eingerichtet hat, um weitere Kosten zu unterbinden und dich per SMS informiert hat.

Einen technischen Prüfbericht kannst du über unser Kontaktformular  anfordern.

Viele Grüße,

Gerrit


Hi Gerrit,

Danke für die Antwort. Beim Einzelverbindungsnachweis stand, das der 30 Tage rückwirkend beantragt werden kann. Habe ich schon von 2 Wochen gemacht. Bin zuversichtlich das das noch klappt.
Vielen Dank wegen dem Tipp zum „technischem Prüfprotokoll“ das fordere ich gleich morgen bei der O2 Hotline an. 
vielen Dank schon mal und viele Grüße 


@DukeBoy 

wenn du keinen Einzelverbindungsnachweis EVN beauftragt hast

und der Datenspeicherung nicht dafür zugestimmt hast

wird dieser nicht rückwirkend erstellt werden können.

du kannst aber einen  Einzelentgeltnachweis EEN  anfordern,

das muss zeitnah erfolgen.

 

Mit dem Einzelentgeltnachweis nachträglich prüfen

Haben Sie keinen EVN beantragt und reklamieren Sie die Telefonrechnung, muss der Netzbetreiber einen nachträglichen Verbindungsnachweis erstellen, den so genannten Einzelentgeltnachweis (EEN). Ihnen den Nachweis vorlegen muss er nur dann, wenn Sie dies innerhalb der Frist zur Beanstandung verlangen. Diese Frist - acht Wochen ab Erhalt der Rechnung - sollten Sie unbedingt einhalten, um Schwierigkeiten mit Beweisen zu vermeiden. Der Anbieter muss nur dann keinen EEN erstellen, wenn dies technisch nicht möglich ist oder Sie zuvor die Löschung der Daten gewünscht haben. Auch bestimmte Telefonverbindungen, wie beispielsweise zu Telefonseelsorgern, erscheinen aus Gründen des Datenschutzes nicht im EEN.

Sie haben aber nicht endlos Zeit, eine Rechnung zu beanstanden: beanstanden müssen Sie innerhalb einer Frist von mindestens acht Wochen nach Erhalt der Rechnung. Spätestens sechs Monate nach Rechnungsversand werden alle Verbindungsdaten automatisch gelöscht. Bezahlen Sie Ihre Rechnung anstandslos, können die Telefongesellschaften die Daten auch schon früher löschen. Einen Hinweis darauf finden Sie meist in der Rechnung.

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/mobilfunk-und-festnetz/einzelverbindungsnachweis-so-koennen-sie-ihre-telefonrechnung-pruefen-5195


Wo genau hast du 30 Tage rückwirkend gelesen?


Hallo @DukeBoy,

oh, das tut mir leid und klingt sehr nach Phishing. Wie ich sehe, hast du bereits einige gute Tipps bekommen. Wir haben noch eine Infoseite zum Thema Phishing.
Halte uns gerne auf dem Laufenden.

Liebe Grüße, Maren 🌼


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