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Bei Identitätsdiebstahl keine Erstattung


Leider wurden wir Opfer eines Identitätsdiebstahls. Auf meine Nummer und die Partnerkarte wurden eSim- Karten aktiviert, über die 0900er Nummern angerufen wurden. Es entstanden dadurch Kosten über 1737,19 €. Trotz Anzeige bei der Polizei und Einreichen des entsprechenden Formulars bei o2 müssen wir laut o2 die komplette Rechnung begleichen. Es wurde nun ein Online Antrag bei der Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur gestellt und auch die Verbraucherzentrale informiert. 

Mich würde interessieren, ob dies das übliche Vorgehen von o2 mit ihren Kunden ist?

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

Was passiert, wenn ich die Lastschrift zurückbuche? 

Für uns ist dieser Betrag eine Menge Geld. O2 räumt ein, dass es sich ganz offensichtlich um Betrug handelt. Erstattet aber die Kosten nicht mit der Aussage “Wenn sie allen, die bei o2 Opfer von Betrug werden die Kosten erstatten müssten, wäre o2 pleite.”

Ernsthaft???

18 Antworten

bs0
Legende
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  • Legende
  • July 18, 2026

Es kommt darauf an wie der Betrug erfolgt ist und z.B. wie schnell du den Vorfall bei o2 gemeldet hast (Schadensminderungspflicht). Hast du auf einen Link in einer SMS geklickt, oder etwa einen Code weitergegeben?

Den Betrag einfach zurückzubuchen wird automatisch zu Mahnungen, Inkasso und Sperren führen wenn du dies nicht mit o2 absprichst. Du musst also erstmal formell Widerspruch einlegen.

Wurde die Ablehnung der Erstattung schriftlich kommuniziert?

Leider dauert es momentan ca. 6 Monate bis die BNetzA Schlichtungsanträge prüft und dann weitere 3 Monate für das Verfahren. Eventuell kannst du bei einer kostengünstigsten Beratung bei der Verbraucherzentrale Unterstützung bekommen um wenigstens eine Teilerstattung zu erreichen.


Bumer
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  • July 19, 2026

@Elfere 

Erstattet aber die Kosten nicht mit der Aussage “Wenn sie allen, die bei o2 Opfer von Betrug werden die Kosten erstatten müssten, wäre o2 pleite.”

dieser Satz wurde dir schriftlich mitgeteilt, oder war eine Hotline Aussage?


poales
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  • Legende
  • July 19, 2026

hier der ursprüngliche Beitrag 

 


o2_Giulia
  • Moderatorin
  • July 19, 2026

Hallo ​@Elfere,

vielen Dank, dass du dich wegen des Phishing-Vorfalls noch einmal bei uns gemeldet hast. 

Ich kann durchaus nachvollziehen, dass du nach einer Erstattung der durch den Missbrauch deiner Verträge entstandenen Kosten gefragt hast. Es handelt sich hier ja wirklich um eine beträchtliche Summe, das bedaure ich sehr. 

Wir legen sehr großen Wert auf den Schutz unserer Kunden und ihrer Daten. Unser Kundenportal ist daher mit einer 2-Faktor Authentifizierung gesichert. Beim Versand des Sicherheitscodes wird sehr ausdrücklich darauf hingewiesen, diesen niemals an Dritte weiterzugeben.  

Eine Erstattung der entstandenen Kosten kann nur bei einer sofortigen Meldung mit Sperrung der betreffenden SIM-Karten erfolgen und wurde bereits abgelehnt.

Ich bitte um Verständnis für diese Entscheidung. 

Viele Grüße

Giulia


  • Autor
  • Besucher:in
  • July 19, 2026

@Bumer Ich habe bisher überhaupt nichts schriftlich bekommen bezüglich des Identitätsdiebstahls. Lediglich die Rechnung. 


poales
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  • Legende
  • July 19, 2026

bitte die unsinnige Lösung entfernen 


  • Autor
  • Besucher:in
  • July 19, 2026

@o2_Giulia 

Nur doof, wenn die SMS mit dem Code direkt an die eSim geht. Bei mir kam nämlich nichts dergleichen an. Auch sämtliche SMS mit den Links zu den benötigten Formularen von o2 gingen noch nach meiner Meldung an die eSim, da o2 es 7 (!) Tage nicht geschafft hat beide eSim zu deaktivieren. Erst nach 4 Anrufen hatte ich offenbar einen fähigen Mitarbeiter am Telefon, der beide eSim deaktiviert hat. 

Nein, ich habe für diese Entscheidung tatsächlich kein Verständnis. 

Wo muss ich denn den schriftlichen Bescheid über die Entscheidung von o2 beantragen? Sowohl die Verbraucherzentrale, als auch der Rechtsanwalt benötigt die schriftliche Begründung. Ich bin davon ausgegangen, dass dies automatisch per Post zugestellt wird.  Scheint aber leider nicht der Fall zu sein. 


Bumer
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  • July 19, 2026

@Elfere 

also hat dir das die Hotline gesagt? Die Lösung habe ich wieder entfernt.


  • Autor
  • Besucher:in
  • July 19, 2026

@Bumer Ja, diese Aussage wurde mir mehrfach bei der Hotline von unterschiedlichen Mitarbeitern so mitgeteilt. 


poales
Legende
  • Legende
  • July 19, 2026

@Elfere 

Auch sämtliche SMS mit den Links zu den benötigten Formularen von o2 gingen noch nach meiner Meldung an die eSim, da o2 es 7 (!) Tage nicht geschafft hat beide eSim zu deaktivieren.

hast du das so im Missbrauchsformular geschildert?


schluej
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  • July 19, 2026

Möglicherweise hast du den Betrüger aktiv unterstützt, indem du ihm den Code aus der SMS für die Zwei-Faktor-Authentifizierung übermittelt hast. Dies könnte einer der Gründe für die Ablehnung der Übernahme des Schadens sein.


poales
Legende
  • Legende
  • July 19, 2026

steht dort

Nur ging die SMS an meine 14jährige Tochter, die eine Partnerkarte von mir hat. Es wurden eSim auf ihre und meine Nummer aktiviert und 0900er Nummern angerufen.

https://hilfe.o2online.de/o2%2Dmobilfunk%2Drechnung%2D23/phishing%2Dangriff%2Dund%2Didentitaetsmissbrauch%2Dbitte%2Dum%2Dhilfe%2D671411?postid=3503816#post3503816


  • Autor
  • Besucher:in
  • July 19, 2026

@poales 

Leider nein :-( , das hatte ich nur am Telefon geschildert. Ich war ehrlichgesagt ziemlich durch den Wind nach der Rechnung. Und da mir mehrfach versichert wurde, dass ich es erstattet bekomme, zumindest einen höheren Teil, habe ich mich im Vorfeld wohl zu wenig intensiv damit beschäftigt, wie konkret die Beschreibung sein muss. Inzwischen weiß ich, dass das nur so so daher gesagt wird mit der Erstattung.


bs0
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  • Legende
  • July 19, 2026

Wenn du (laut Beitrag) einen Rechtsanwaltschaft beauftragt hast, warum möchtest du dich gleichzeitig bei der Verbraucherzentrale beraten lassen? Natürlich braucht dieser die schriftliche Ablehnung, aber diese solltest du automatisch zugeschickt bekommen haben. Eventuell kann dir die Moderation das Schreiben erneut zuschicken. Auch für einen Schlichtungsantrag brauchst du eine schriftliche Ablehnung.

Der Anwalt will jetzt für dich eine Kulanzlösung erreichen? Oder sieht er Gründe, warum o2 verpflichtet wäre, den Betrag ganz oder teilweise zu erstatten?


poales
Legende
  • Legende
  • July 19, 2026

Leider nein :-( , das hatte ich nur am Telefon geschildert.

@Elfere 

dann schreibe die Situation sachlich mit genauen Zeiten der Anrufe bei O2

und den Aussagen der Mittarbeiter auf,

damit widersprichst du der bisherigen Entscheidung von O2,

und bittest die Berechnung zunächst auszusetzen.

 

evtl. machst du noch einen Beratungstermin bei einer Verbraucherzentrale

hast du wie empfohlen  deine Hausratversicherung angefragt?

 


  • Autor
  • Besucher:in
  • July 19, 2026

@bs0 Ich habe mich zuerst bei der Verbraucherzentrale gemeldet, da ich nicht sicher war, ob unsere Rechtschutzversicherung in diesem Fall greift.

Und ich bin davon ausgegangen, dass mir die Ablehnung automatisch schriftlich zugeschickt wird. Das scheint leider ja nicht der Fall zu sein.

Ich wäre schon froh, wenn wir zumindest einen Teilbetrag erstattet bekommen würden. 


  • Autor
  • Besucher:in
  • July 19, 2026

@poales 

Danke für den Tipp, das werde ich dann wohl machen. 

Bei der Hausratversicherung ist es bereits in Bearbeitung. 


Bumer
Legende
  • July 20, 2026

@Elfere 

halte uns auf dem laufenden.