Ich habe den gleichen Fall. Trotz der Einzugsermächtigung habe ich ein Mahnschreiben erhalten. Dazu auch noch mit der Bezeichnung "2. Mahnung".
Die Mail mit der Rechnung kamm am 15.09. Die Mahnung ist am 25.09 bei mir angekommen. Die Gebühr soll ich bis zum 05.10.2014 Überweisen
Bitte sehen Sie nach was in meinem Fall nicht rund gelaufen ist.
Danke und Grüße aus dem Urlaub
Probe
Lösung von bielo
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