Hattest du die Adresse bei allen Verträgen aktualisiert?
Hallo @M.Ho,
schön, dich hier in unserer o2 Community begrüßen zu dürfen
Wenn du bei der deutschen Post einen Nachsendeantrag stellst, wird die Adressänderung irgendwann automatisch in Auftrag gegeben. Du hast den Auftrag zur Adressänderung wohl selbst erteilt, indem du beim Nachsendeauftrag die Deutsche Post beauftragt hast andere Unternehmen über deine neue Adresse zu informieren.
Wann genau hast du die Änderung der Adresse angestoßen?
Viele Grüße.
Irma
Hallo Irma,
ich habe den Umzug und somit auch die Adressänderung über das o2 Portal circa vier Wochen vor dem eigentlichen Stichtag eingeleitet. An den Vertragsleistungen habe ich nichts verändert. Dieser Vorgang (inklusive technischer Umsetzung in der neuen Wohnung) hat ca. 30 Euro gekostet. Das hat soweit auch alles funktioniert. Die Rechnung ist auch gleich an die neue Adresse gegangen. Nur die Rufnummernübermittlung Festnetz musste neu von mir eingerichtet werden.
Warum ist nur eine von vier Rufnummern von dieser extra Gebühr betroffen?
Was hat der Nachsendeauftrag bei der Post damit zu tun? Die neue Adresse war bekannt.
Du wirst auf dem Nachsendeauftrag angekreuzt haben, dass die Post anfragende Unternehmen die neue Adresse mitgeteilt bekommen. Hat sich hier vermutlich überschnitten und in dem Fall sollte die Gebühr wieder gutgeschrieben werden. Geht es wirklich um Mobilfunk? Für was hast du 30 Euro bezahlt?
Die Geschichte ergibt für mich keinen Sinn. Ich lese zum ersten mal das die Kosten für Adressnachforschung bei einem DSL-Vertrag erhoben wurde. Auch wurde im Mobilfunkbereich gepostet.
Ich tippe daher auf einen Umzug des DSL-Anschlusses verbunden mit der Annahme, dass damit auch die Adresse für den Mobilfunkvertrag automatisch geändert wird. Das würde auch erklären, warum nur eine Rufnummer betroffen ist.
Ist die Gebühr inzwischen in der Preisliste? Wenn nicht wäre sie ja nach wie vor unzulässig.
Hallo @M.Ho,
vielen Dank für deine Rückmeldung.
Gerne habe ich alles überprüft und ich sehe, dass die Änderung im Online Portal angestoßen wurde. Gerne habe ich dir somit die Gebühr zurück erstattet. Diese wird mit deiner nächsten Rechnung verrechnet.
Solltest du noch Fragen haben, melde dich gerne erneut bei uns.
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Viele Grüße,
Irma