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Abbuchung trotz Widerruf Einzugsermächtigung


Ich habe die Einzugsermächtigung aufgrund fehlerhafter Rechnung (fast 800 Euro!!!) bei O2 diese Woche widerrufen, die Bestätigung von O2 bekommen und trotzdem wurde das Geld von meinem Konto abgebucht!! 

Soweit ich weiß hat das Unternehmen die Berechtigung verloren von meinem Konto Geldbeträge abzuheben. Darüber hinaus muss mir zu unrecht abgebuchter Geldbeitrag erstattet werden. Bevor ich zu meiner Bank gehe oder sogar zum Rechtsanwalt und die Rückerstattung fordere bitte ich erstmal O2 möglichst schnell mir das Geld zurück auf mein Konto zu überweisen. 

 

Mit freundlichen Grüßen,

Lisa

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Lösung von Sandroschubert 30 January 2015, 19:20

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13 Antworten

Benutzerebene 7
Abzeichen +3
Wann ist die Abbuchung erfolgt?

Lastschriften haben immer einige Tage Vorlaufzeit. Wenn du die Einzugsermächtigung wenige Tage vor dem Einzu entziehst, wirkt sich diese natürlich erst auf die darauffolgende Rechnung aus!

Benutzerebene 2
Das wird nichts. Das geht nur durch Rückbuchung mit Hinweis auf den (zugegangenen und bestätigten) Widerruf. 

 

Wie kommen die 800 € zustande? Handelt es sich um einen DSL-Vertrag?

Benutzerebene 7
Hallo Lisa84,

 

erstmal herzlich Willkommen im Forum. Der Bankeinzug Widerruf hat uns am 26.01. erreicht. Die Abbuchung, die am 28.01. erfolgte, konnte leider nicht mehr gestoppt werden.

 

Gruß,

Carina

 

In diesem Fall wäre eine Rückbuchung nur aufgrund der entzogenen Einzugsermächtigung nicht rechtens.

800 Euro kommen zustande weil die Mitarbeiter von O2 mir falsche Auskunft gegeben haben. Und zwar mehrmals!

 

Auf mein O2 Konto zuzugreifen aus dem Ausland ist nicht möglich - ich frage mich dann warum zahle ich dann 100 Euro für den XL Tarif für selbständige mit sehr vielen Leistungen im Ausland wenn ich nicht mal den Zugang zu meinen Daten habe!

 

Alle Mitarbeiter sind natürlich nett und versuchen immer einem zu helfen - aber die Fachkenntnisse fehlen total - manchmal wird man auf die Kunden Email-Adresse verwiesen, die gar nicht mehr existiert;

auf die Reklamation von der Rechnung bekommt man die Antwort die gar nichts mit der Frage zu tun hat (ich wurde auf die alten längst bezahlten Rechnungen die mit meinem Anliegen nichts zu tun haben verwiesen). 

Und ich frage mich - wenn die Antwort von O2 mit dem Datum 16.01. datiert wurde warum ist sie dann erst am 24.01. in meinem Postfach?? Deutsche Post arbeitet in der Regel viel schneller. Genau aus dem Grund habe ich meine Einzugsermächtigung so spät widerrufen (am 26.01.). Dabei habe ich sofort die Bestätigung von O2 bekommen habe dass die Änderungen durchgeführt wurde! Und trotzdem erfolgt die Abbuchung 2 Tage später... 

Lisa84 schrieb:
800 Euro kommen zustande weil die Mitarbeiter von O2 mir falsche Auskunft gegeben haben. Und zwar mehrmals!

Geht es noch ein kleines bischen konkreter oder möchtest du diesen Punkt nicht geklärt haben?

Hallo Carina, vielen Dank für Deine Mühe. Ich habe meine Einzugsermächtigung am 26. widerrufen weil ich die Antwort von O2 auf meine Reklamation erst am 24.01. bekommen habe obwohl das Datum auf dem Brief 16.01. war(!!). Deutsche Post ist in der Regel etwas schneller, also wie kann man das erklären? Die Nachricht von O2 die ich am 26. bekommen habe lautet: Ihr Änderungswunsch zum Bankeinzug wurde durchgeführt. Man versteht darunter "sofort", wie ich auch in meinem Widerruf geschrieben habe. Soll ich jetzt meinen Rechtsanwalt wegen dieser Angelegenheit konsultieren oder kann O2 mir noch eine Problemlösung anbieten?

 

 Soll ich jetzt meinen Rechtsanwalt wegen dieser Angelegenheit konsultieren
 

Mach das. Der wird dir auch erklären, dass die Aussage von o2, sie hätten das geändert, nur für künftige Abbuchungen zählen kann und nicht für welche, die schon bei der Bank beauftragt sind.

Es geht um die Anrufe aus der Schweiz in die Drittländer. Da wurde mir ganz unterschiedliche Infos gegeben, teilweise auch falsche, richtige nur am Ende, am letzten Rechnungstag (!)  Ich konnte auch nicht mal aus dem Ausland auf mein Konto zugreifen um zu sehen wie viele Minuten ich telefoniert habe. 

Dein Problem wird sein, dass du diese falschen Auskünfte leider nicht belegen kannst.

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Und bevor du für einen Rechtsanwalt unnötig Geld ausgibst:

 

Die Mindestvorlagefrist für SEPA-Lastschriften ist 3 Tage.

Ja, das stimmt natürlich. Man kann das nicht so richtig belegen. Aber dass es Mitarbeiter gibt die einem empfehlen die Email zu schreiben auf die nicht mehr existierende Adresse oder die Reklamation nicht so richtig lesen können... Da kommt wesentlich mehr als falsche Preisauskunft zusammen...

Ich denke ab diesem Punkt drehen wir uns im Kreis. Hier kommt nichts neues und konkretes stattdessen immer weitere Vorwürfe.

 

Gruß