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Warum O2
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Wiedermal verarscht worden im Kundenservice.

  • January 22, 2026
  • 4 Antworten
  • 40 Aufrufe

Hallo,

Mir wurde am Telefon bei o2 mitgeteilt, dass die 2 wöchige kündigungsfrist erst startet, sobald das internet freigeschaltet worden ist.

Den Vertrag habe ich mitte Dezember abgeschlossen, jedoch wurde das Internet erst kurzem Freigeschaltet, am 20.

 

Auf meine kündigungsemail, in der ich beschrieben habe dass ich falsch beraten wurde, wurde mir gesagt dass nicht gekündigt werden kann.

 

wie geht man jetzt am besten vor? Antwalt?

4 Antworten

poales
Legende
  • Legende
  • January 22, 2026

Informiere dich mal über den Unterschied zwischen Widerruf und Kündigung. 

Das sind 2 verschiedene Dinge. 

Die Widerrufsfrist dient dazu

Fehler und Irrtümer beim telefonischem oder online Vertragabschluß 

überprüfen zu können. 

→ siehe Widerrufsbelehrung 

wann hast du diese erhalten ?

 

Eine Kündigung beendet den Vertrag zum  vereinbarten Vertragsende.


  • Autor
  • Besucher:in
  • January 22, 2026

sorry genau, die widerrufsfrist beginnt ab freischaltung des internets, wurde mir von der dame mitgeteilt. dies wurde auch aufgezeichnet. wie kann man dagegen vorgehen?


poales
Legende
  • Legende
  • January 22, 2026

@ice1179 

du kannst eine Beschwerde probieren,

obs hilft?

telefonische Aufzeichnungen werden zeitnah gelöscht. 


Bumer
Legende
  • January 22, 2026

die widerrufsfrist beginnt ab freischaltung des internets, wurde mir von der dame mitgeteilt. dies wurde auch aufgezeichnet. wie kann man dagegen vorgehen?

Mit Erhalt der Auftragsbestätigung, dort ist eine Widerrufsbelehrung angehangen, beginnt die 14 tägige Widerrufsfrist. Was du aber machen kannst, ist den Vertrag anfechten, wenn du ihn nicht per Textform zugestimmt hast. Denn davon gehe ich aus, da du was von *aufgezeichnet* geschrieben hattest. Die VBZ unterstützt dich dabei.

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/mobilfunk-und-festnetz/vor-dem-abschluss-telefonanbieter-muessen-vertragsdetails-bereitstellen-65491#