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Gelöst

Wie lässt sich ein Tarifwechsel Rückabwickeln.


Am 05.04.2022 hatte ich einen Tarifwechsel von

Home M nach Home L beantragt um eine 100 Mbit-Leitung zu erhalten.

Am 21.04.2022 bekam ich dann die Nachricht:

„vielen Dank für Ihren Internet- und Festnetzauftrag. Wir bestätigen Ihnen hiermit die erfolgreiche Aktivierung Ihres Anschlusses mit der Auftragsnummer SAL7069xxxxx und freuen uns, dass Sie Internet & Festnetz nun in vollem Umfang nutzen und genießen können.“

Daraufhin habe ich eine Breitbandmessung durchgeführt, wobei die beantragte Downloadgeschwindigkeit nicht erreicht wurde.

Nach Rücksprache mit O2 wurde mir mitgeteilt, dass O2 vergessen hat, die 100 Mbit-Leitung bei der Telekom zu beantragen.

Die Umschaltung sollte nun nachgeholt werden und zwar am 06.05.2022.

Am 06.05.2022 habe ich erneut eine Breitbandmessung durchgeführt und festgestellt, dass die beantragte Downloadgeschwindigkeit nicht erreicht wurde.

Nach Rücksprache mit O2 am 06.05.2022 wurde mir mitgeteilt, dass die Telekom den Antrag abgelehnt hat, da eine Umschaltung auf 100 Mbit nicht möglich ist.

Darum bitte ich Sie nun um eine Rückabwicklung zu meinem alten Vertrag Home M,  wie er vorher bestand, inkl. aller Rabatte, der monatlichen Kündigungsfrist, sowie mit Festnetz zu Mobil inkl.

Lösung von o2_Giulia

Hallo @Willneu3,

die Verlängerung wurde jetzt storniert, dein Vertrag in den kommenden Tagen auf die alten Konditionen zurückumgestellt. Du wirst hierzu jeweils noch einmal schriftlich/per Email informiert.

Ich hoffe, wir konnten dein Anliegen in deinem Sinne klären. Falls doch noch Fragen offen sind, lass es uns gerne wissen 🙂

Viele Grüße

Giulia

 

12 Antworten

  • Autor
  • Besucher:in
  • May 6, 2022

Die Bundesnetzagentur hat die in § 57 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 TKG genannten unbestimmten Begriffe „erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung bei der Geschwindigkeit“ aufgrund ihrer neu ab 1. Dezember 2021 zugewiesenen Kompetenz gemäß § 57 Abs. 5 TKG im Rahmen einer Allgemeinverfügung konkretisiert.

§ 57 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 TKG geht auf die Regelung des Art. 4 Abs. 4 Verordnung (EU) 2015/2120 u. a. über Maßnahmen zum Zugang zum offenen Internet (TSM-VO) zurück und entspricht weitestgehend dessen Wortlaut und Inhalt.

 

Erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichungen bei der Geschwindigkeit oder bei anderen Dienstqualitätsparametern zwischen der tatsächlichen Leistung der Internetzugangsdienste und der vertraglich vereinbarten Leistung berechtigen Verbraucherinnen und Verbraucher unter bestimmten Voraussetzungen zur Minderung ihres vertraglich vereinbarten Entgelts oder außerordentlichen Kündigung ihres Vertrages.


  • Autor
  • Besucher:in
  • May 6, 2022

Die unbestimmten Begriffe der erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden
Abweichung bei der Geschwindigkeit i. S. d. § 57 Abs. 5 i. V. m. Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 TKG werden
für Festnetz-Internetzugänge wie folgt konkretisiert:
Eine erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung bei der Geschwindigkeit
liegt bei Festnetz-Internetzugängen im Down- und Upload vor, wenn
1. nicht an mindestens zwei von drei Messtagen jeweils mindestens einmal 90 Prozent der
vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit erreicht werden oder
2. die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit nicht in 90 Prozent der Messungen
erreicht wird oder
3. an mindestens zwei von drei Messtagen jeweils mindestens einmal die minimale Geschwindigkeit
unterschritten wird, wobei
4. 30 Messungen an drei unterschiedlichen Kalendertagen erfolgen müssen,
5. diese Messungen verteilt auf zehn Messungen pro Kalendertag innerhalb eines Zeitraums
von maximal 14 Kalendertagen vorgenommen werden müssen und zwischen den
einzelnen Messtagen jeweils ein zeitlicher Abstand von mindestens einem Kalendertag
liegen muss, und
6. zwischen der fünften und sechsten Messung eines Messtages ein Abstand von mindestens
drei Stunden einzuhalten ist und zwischen allen anderen Messungen eines Messtages
ein Abstand von mindestens fünf Minuten liegen muss.


Bollermann
Legende
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Es kann hier aktuell x-14 Tage dauern.  

Am besten,  du wendest dich per Post oder Fax an o2. 


Joe Doe
Legende
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  • Legende
  • May 7, 2022

@Willneu3 Wie sind die Werte? Welche Router Hardware wird genau eingesetzt? Sind mehrere TAE Dosen in der Wohnung?


  • Autor
  • Besucher:in
  • May 7, 2022

Router ist ein Archer 900v1 von Tplink

Maximum 49000.

Nur 1 Tae Dose.

Ist aber eher ein Problem mit der Leitung. Und O2 will mich nicht zurücksetzen. Ich will Eigentlich auch nur wieder aus der 24 Monate knebelung raus. 100 Mbits sind hiernicht Möglich.( Laut o2 )


Joe Doe
Legende
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  • Legende
  • May 8, 2022

@Willneu3 Überprüfe bitte deinen Anschluss mit einer aktuellen Fritzbox 7530 (AX) oder 7590 (AX) Dein aktueller Router ist End of Life und hat das letzte Firmware 2018 gesehen. Mit einer aktuellen Fritzbox können wir Leitungsprobleme (wenn es Sie mit einem aktuellen Router auch gibt) einigermaßen eingrenzen und du eine bessere Argumentationsgrundlage gegenüber o2.

Wenn ich o2 wäre, würde ich die Probleme im Moment auf die nicht aktuelle Kundenhardware schieben. Sorry.

 


  • Autor
  • Besucher:in
  • May 8, 2022

Hallo. O2 hat doch schon zugegeben das in meinem Anschluss keine 100 Mbits Möglich sind. Ich habe gestern einen Brief geschrieben. Sollten die mich nicht aus der 2 Jahres knebelung rauslassen geht eben alles nur noch über den Rechtsschutz. Danke für die Antwort.


o2_Giulia
  • Moderatorin
  • May 15, 2022

Hallo @Willneu3,

ich habe mir den Fall gerne einmal angeschaut, das ist natürlich sehr ärgerlich, tut mir leid, dass es mit dem Bandbreitenupgrade nicht geklappt hat.

Du hattest jetzt bereits eine schriftliche Beschwerde eingereicht. Möchtest du die Rückmeldung dazu noch abwarten?

Wir können sonst auch gerne einen Rückwechsel in deinen alten Tarif veranlassen und die Vertragsverlängerung natürlich ebenfalls zurücknehmen.

Gib mir bitte Bescheid, wenn du damit einverstanden bist.

Viele Grüße

Giulia


  • Autor
  • Besucher:in
  • May 15, 2022

Hallo.

Ja ich möchte gerne in meinen alten Tarif wechseln. Mit o2tv festnetz zu mobil und ohne 24 Monate bindung. My Home M 50Mbit mit allen Rabatten.

Vielen dank und mit freundlichen Grüssen

Willi Neumann


o2_Giulia
  • Moderatorin
  • May 16, 2022

Hallo @Willneu3,

wenn ich die Vertragsverlängerung storniere, entfällt leider auch der Rabatt “24 Monate 4,00 EUR”, den du zu der Verlängerung erhalten hast. Wir können aber gerne auch nur den Tarif wieder zurückwechseln, und die Verlängerung beibehalten, dann bleibt dir auch der Rabatt erhalten. An deiner o2 TV-Option ändert sich durch den Wechsel nichts.

Gib mir gerne Bescheid, für welche Möglichkeit du dich entscheiden möchtest.

Viele Grüße

Giulia


  • Autor
  • Besucher:in
  • May 16, 2022

Hallo. Ich möchte ja nicht die Rabatte für dieVertragsverlängerung. Ich möchte nur wieder auf meinen alten Tarif zurück. Da zahlte ich Komplett 36,97 Euro. Wenn das möglich ist würde ich mich sehr freuen.


o2_Giulia
  • Moderatorin
  • Lösung
  • May 18, 2022

Hallo @Willneu3,

die Verlängerung wurde jetzt storniert, dein Vertrag in den kommenden Tagen auf die alten Konditionen zurückumgestellt. Du wirst hierzu jeweils noch einmal schriftlich/per Email informiert.

Ich hoffe, wir konnten dein Anliegen in deinem Sinne klären. Falls doch noch Fragen offen sind, lass es uns gerne wissen 🙂

Viele Grüße

Giulia