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Gelöst

Widerrufsrecht 14 Tage?


Sehr geehrte Damen und Herren,

 

seit dem 3.06.2024 läuft der o2 Kabelinternetvertrag.


Am 6.06.2024 wurde die Leitung mit Techniker freigeschaltet.


Am 18.06.2024 habe ich über das o2 Kündigungsportal gekündigt.


Das 14-tägige Sonderkündigungsrecht wurde damit eingehalten, da die Leistung erst ab dem 6.06.2024 bezogen wird.


Vor zwei Wochen (28.06.2024) erhielt ich eine E-Mail von der o2 Kundenbetreuung, die mich darauf hinwies, dass ich o2 zuerst gestatten müsste, die technischen Probleme zu beheben, bevor die Kündigung wirksam ist.


Das ist falsch, da ich auch bei funktionierender Leitung das 14-tägige Widerrufsrecht habe.

 

Daraufhin schrieb ich einen Brief an die o2 Kundenbetreuung in Nürnberg, der diesen Sachverhalt beschrieb und in dem ich von meinem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch und machte, sowie die Einzugsermächtigung widerrief.

 

Stand heute habe ich keine Rückmeldung erhalten, außer dass im Onlineportal der Vertrag als gekündigt markiert ist - allerdings bis 2026.
 

Bis wann sollte ich noch warten? Würde hier die private Rechtschutzversicherung helfen?

7 Antworten

Benutzerebene 7
Abzeichen +1

Da verwechselst du etwas. Widerruf und Kündigung sind zwei verschiedene Dinge. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Vertragsschluss und dem Erhalt der Widerrufsbelehrung. Auf der Widerrufsbelehrung findest du auch die Hinweise, wie du das gesetzliche Widerrufsrecht bei Verträgen, die du online oder telefonisch abgeschlossen hast, ausüben kannst sowie das zugehörige Widerrufsformular. Du kannst den Vertragsabschluss nicht widerrufen, falls du den Vertrag in einem Shop vor Ort geschlossen hast oder falls die Frist von 14 Tagen nach Erhalt der Widerrufsbelehrung verstrichen ist. Die Widerrufsbelehrung wird automatisch mit der o2 Auftragsbestätigung an dich versendet. Das ist typischerweise bereits vor dem Bereitstellungstermin der Fall. Das gesetzliche Widerrufsrecht ist nicht ein Testzeitraum wie du anscheinend annimmst, es dient vielmehr dazu, dass der Kunde Zeit hat, seine getroffene Kaufentscheidung zu überdenken. 

Falls du einen Vertrag mit Mindestvertragslaufzeit abgeschlossen hast, so kannst du den Vertrag erst zum Ende der Mindestvertragslaufzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen. Das hast du getan. 

Da verwechselst du etwas. Widerruf und Kündigung sind zwei verschiedene Dinge. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Erhalt der Widerrufsbelehrung. Auf der Widerrufsbelehrung findest du auch die Hinweise, wie du das gesetzliche Widerrufsrecht bei Verträgen, die du online oder telefonisch abgeschlossen hast, ausüben kannst sowie das zugehörige Widerrufsformular. Du kannst den Vertragsabschluss nicht widerrufen, falls du den Vertrag in einem Shop vor Ort geschlossen hast oder falls die Frist von 14 Tagen nach Erhalt der Widerrufsbelehrung verstrichen ist. Die Widerrufsbelehrung wird automatisch mit der o2 Auftragsbestätigung an dich versendet. Das ist typischerweise bereits vor dem Bereitstellungstermin der Fall. Das gesetzliche Widerrufsrecht ist nicht ein Testzeitraum wie du anscheinend annimmst, es dient vielmehr dazu, dass der Kunde Zeit hat, seine getroffenen Kaufentscheidung überdenken kann. 

Falls du einen Vertrag mit Mindestvertragslaufzeit abgeschlossen hast, so kannst du den Vertrag erst zum Ende der Mindestvertragslaufzeit unter kündigen. Das hast du getan. 

 

Das ist natürlich schwer, da das Internet hier per Kabel zumindest bei o2 nicht ausreichend funktioniert, was ich selbstverständlich erst nach Freischaltung wissen konnte. Dann muss ich wahrscheinlich so lange Technikertermine ausmachen, bis die Leistung erbracht wird oder die Kündigung genehmigt wird. Dankeschön

Benutzerebene 7

@oh-zwei-kunde O2 hat quasi deine Kündigung zum Laufzeitende registriert. Wie blablup richtig erklärt hat, startet die Widerrufsfrist nicht mit Beginn der funktionierenden Leitung, sondern von dem Tag an, wo du die Widerrufsbelehrung erhalten ist. Diese kommt, im Normalfall, mit der Auftragsbestätigung. Sprich, ab dem Tag, wo du die Auftragsbestätigung erhalten hast, begann die Widerrufsfrist.

Immer vorraus gesetzt, dass du  im Fernabsatz bestellt hast (online/Telefon). Auch das hat blablup richtig erläutert. Wenn du im Geschäft bestellst, hast du rechtlich betrachtet, kein Widerrufsrecht. Auch eine Rechtsschutz wird dir hier nichts bringen, da du die Sache einfach falsch siehst und O2 es richtig. Deine Widerrufsfrist war, als du widerrufen hast, vermutlich bereits abgelaufen, sodass du die Mindestvertragslaufzeit einhalten musst.

Wenn du nachweisen kannst, dass O² nicht die Leistung erbringt oder zu wenig, hast du jedoch weitere Möglichkeiten. zB Gutschrift usw, aber dafür musst du mehrere Speedtests machen und protokolieren und das mehrere Tage/Wochen usw. 

Was hast du denn für eine Leitung und wieviel kommt bei dir an? Wie misst du die Bandbreite? Sinn macht dabei immer nur Messungen per direkter Lan Verbindung. Wlan Messungen über das Smartphone/Notebooks können falsche/geringere Werte liefern.

Benutzerebene 7
Abzeichen +8

@oh-zwei-kunde 

Welcher Router ist im Einsatz? 

 

Zudem musst du o2 erstmal über die Störung/Einschränkung informieren und diese offiziell melden. Das ist bei Kabel die Technik Hotline 

0800 5251378 (bitte vom Handy aus anrufen). Dort erhältst du ein Ticket zur Bearbeitung der Störung.

 

@oh-zwei-kunde

Welcher Router ist im Einsatz? 

 

Zudem musst du o2 erstmal über die Störung/Einschränkung informieren und diese offiziell melden. Das ist bei Kabel die Technik Hotline 

0800 5251378 (bitte vom Handy aus anrufen). Dort erhältst du ein Ticket zur Bearbeitung der Störung.

 

Das ist die Fritzbox 6690 Cable. Bei der Freischaltung mussten vom Techniker die TV / Kabeldosen in beiden Arbeitszimmern abgeklemmt werden, damit die Fritzbox im Wohnzimmer funktioniert, was schon dafür spricht dass hier etwas nicht ganz so wie erhofft funktioniert - so hatte es mir der Techniker zumindest erläutert.

 

Ansonsten habe ich mit ständigen Verbindungsabbrüchen zu kämpfen die oft mehrere Stunden dauern, was im Home-Office nicht tragbar ist

Benutzerebene 7
Abzeichen +8

Für die Verkabelung in Haus oder Wohnung ist der Vermieter/Eigentümer zuständig. 

 

Sollte es daran liegen, musst du dich darum kümmern.

 

Bitte melde die Einschränkung über die o.g. Hotline.

Hallo @oh-zwei-kunde ,

schön dass du zu uns in die o2 Community gekommen bist 💙.

Du hast hier von blablup, Libertas und Bollermann ja auch schon einige Hinweise zu deinem Anliegen erhalten. Wenn du weiterhin Herausforderungen mit deinem Kabelanschluss hast, dann ist eine Meldung bei der Technik auf jeden Fall der richtige Schritt, denn wenn man dort nicht weiß dass dein Anschluss gerade nicht rund läuft dann ist es auch schwierig etwas dagegen zu unternehmen.

 

Schöne Grüße, Sven

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