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Widerruf Festnetzvertrag


Hallo o2-Team / o2_Bianca,

 

ich muss mein Anliegen leider hier als Antwort posten, da mich das System beim Erstellen eines neuen Themas immer wieder auf diese Seite weiterleitet. Ich brauche dringend die Hilfe eines Moderators, da mein Widerruf in der normalen Kundenbetreuung festsitzt.

 

Ich habe meinen Internetvertrag (Auftragsnummer: xxxxxxx) fristgerecht am 19.08.2026 per E-Mail widerrufen. Am 02.09.2026 habe ich von Ihrem Mitarbeiter Herrn Axxxxx auch eine offizielle Eingangsbestätigung erhalten, dass der Widerruf an die Fachabteilung weitergeleitet wurde.

 

Seitdem sind über sechs Wochen vergangen. Ich habe bis heute keine finale Bestätigung über die Vertragsauflösung erhalten. Schlimmer noch: Die Beträge für den Internetvertrag werden weiterhin über die gemeinsame Rechnung meines Mobilfunkvertrags abgebucht. Auf meine Erinnerungs-E-Mail vom 11.10. kam bisher nur eine automatische Standardantwort.

 

Da der Widerruf nachweislich fristgerecht eingegangen ist, ist der Vertrag rechtlich unwirksam. Ich bitte einen Moderator darum, sich meinen Fall anzuschauen, die Vertragsauflösung im System manuell einzutragen sowie die unberechtigten Beträge gutzuschreiben.

 

Vielen Dank im Voraus!

Edit o2_Gerrit 15.10.2026 Auftragsnummer und Mitarbeiternamen verborgen

 

10 Antworten

Bumer
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  • October 15, 2026

EPOSxxxxxxxxxxxxxx

Shop Verträge können nicht widerrufen werden! Da müsstest du dich zur Klärung direkt an den o2 Shop wenden!


poales
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  • Legende
  • October 15, 2026

@ Mods

bitte den Beitrag von ​@M.sehrbrock  abtrennen

und in den entsprechendenBereich verschieben.


poales
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  • Legende
  • October 15, 2026

​@M.sehrbrock 

bei Shop Verträgen gilt was du unterschreibst,

möglicherweise kannst du den Vertrag anfechten,

wenn du im Shop vor der Unterschrift keine Vertragszusammenfassung bekommen hast.


o2_Gerrit
  • Moderator
  • October 15, 2026

Hallo ​@M.sehrbrock,

schön, dass du hier bei uns in unserer o2 Community schreibst 🙂

Ich habe hier einen eigenen Beitrag für dein Anliegen erstellt.

Ich sehe, dein Widerruf musste von unserer zuständigen Fachabtteilung abgelehnt werden, da bei im Shop abgeschlossenen Verträgen kein Widerrufsrecht besteht.

Anfang September hatten die Kolleginnen und Kollegen ihre Antwort per Brief an deine hinterlegte Kontaktadresse versandt.

Viele Grüße,

Gerrit

 

 


@o2_Gerrit Hallo Gerrit, vielen Dank für deine Rückmeldung und dass du einen eigenen Beitrag für mich erstellt hast.

Einen Brief im September habe ich leider nie erhalten. Unabhängig vom Widerrufsrecht liegt hier jedoch eine dauerhafte Leistungsunmöglichkeit vor: In meiner Wohnung existieren überhaupt keine physischen Anschlüsse (weder TAE noch Kabel) für ein Festnetz- oder Heim-Internet von o2. Der Vertrag ist somit von Ihrer Seite technisch gar nicht erfüllbar.

Eine schriftliche Sonderkündigung wegen dieser Leistungsunmöglichkeit ist bereits per Fax an euch raus. Eine offizielle Bestätigung meines Vermieters, dass in der Wohnung keine Anschlüsse vorhanden sind, liegt mir ebenfalls vor und wird o2 nachgereicht.

Bitte schau dir den Fall unter diesem Aspekt der technischen Unmöglichkeit noch einmal an und veranlasse die Stornierung des Vertrages sowie die Gutschrift der zu Unrecht über meine Mobilfunkrechnung eingezogenen Beträge.


bs0
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  • October 16, 2026

Das kann hier niemand veranlassen. Du wirst die Bearbeitung durch die Fachabteilung abwarten müssen. Wann hast du den Rücktrittswunsch an o2 geschickt? Eine Sonderkündigung ist das nicht. Wird der Rücktritt angelehnt, müsstest du deinen Vermieter auffordern, eine TAE-Dose installieren zu lassen. Darauf hast du einen gesetzlichen Anspruch.

Zu Unrecht ist für Berechnung bisher nicht erfolgt. Der Vertrag ist wirksam sofern an der Adresse der Anschluss geschaltet werden kann. Das scheint hier der Fall zu sein. Die Verkabelung im Haus liegt in der Verantwortung des Vermieters.


Nein, der Vermieter ist rechtlich nicht verpflichtet, dir Internetdosen einzubauen. Ein Vermieter muss lediglich dafür sorgen, dass die Wohnung überhaupt an das Telefonnetz angeschlossen werden kann (oft reicht da ein Anschluss im Keller). Die Leitungen bis in die Wohnung zu verlegen oder gar eine Internet-Flatrate zu garantieren, gehört nicht zu seinen gesetzlichen Pflichten, es sei denn, es wurde im Mietvertrag extra so vereinbart.


Joe Doe
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  • October 17, 2026

​@M.sehrbrock Vorher Hast Du diese Aussage?

Der Eigentümer der Immobilie hat dafür zu sorgen, dass eine geeignete Verkabelung zu deiner Wohnung gelegt wird. (Selber, Elektriker seines Vertrauens)

Anschluss des Kabels an den APL der Immobilie und setzen einer TAE Dose am anderen Ende des Kabels durch den Telekommunikationsanbieter. Hier bei o2 über den Vorleister Telekom.
Telekom kann dies dann auch an einen Sub rausgeben.


Klaus_VoIP
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Vermieter muss lediglich dafür sorgen, dass die Wohnung überhaupt an das Telefonnetz angeschlossen werden kann

… was doch eine Leitung bis in die Wohnung voraussetzt!

Warum wurde von dir ein Vertrag abgeschlossen, wenn angeblich die Voraussetzungen fehlen? 🙄
Im Keller gibt es passende Verteiler (HÜP)?
Geht es um DSL, Kabel oder Glasfaser?


bs0
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  • Legende
  • October 17, 2026

​@M.sehrbrock Du bist leider falsch informiert. Die gesetzliche Pflicht ist die Bereitstellung eines Telefon- und Internetanschlusses in der Wohnung, nicht nur im Keller. Eine allgemeine Pflicht, eine TAE-Dose zu installieren gibt es in der Tat nicht, und das wäre auch nicht erforderlich wenn in der Wohnung der Empfang anderweitig möglich ist, z.B. über einen Kabelanschluss.

Das alles ändert aber gar nichts am Vertrag mit o2, sondern betrifft nur wer die Kosten für den Anschluss in der Wohnung übernimmt. Als Mieter hast du ja das Recht, ggf. auf eigene Kosten, Kabel vom HÜP bis in die Wohnung legen zu lassen.

Hast du mit deinem Vermieter geredet?