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Was stimmt denn nun? Sonderkündigungsrecht


Hallo,

ich bin umgezogen und dort, wo ich jetzt  miteingezogen bin, besteht bereits ein Telekom DSL-Vertrag.

Ich war bereits vor einiger Zeit in einem O2-Shop wo mir gesagt wurde, in diesem Fall bestünde ein Sonderkündigungsrecht bei Vorlage der neuen Meldebestätigung und einer Bescheinigung über den dort bereits bestehenden Vertrag.

Nun habe ich hier  auch einiges gelesen, das dieser Information widerspricht - was ist denn nun richtig? Habe ich Sonderkündigungsrecht oder nicht?

Und falls ich Sonderkündigungsrecht habe, wo muss man diese Unterlagen einreichen?

 

Vielen Dank!

Lösung von Bollermann

Ein Sonderkündigungsrecht besteht nur, wenn der Anbieter am neuen Wohnort gar nicht oder nur weniger als die vertraglich vereinbarte Bandbreite leisten kann - ein bereits bestehender Anschluss eines anderen Anbieters ist kein Grund. 

 

Man sollte einen Umzug beauftragen, dann wird geprüft ob o2 schalten kann. 

 

Könnte o2 schalten, wird der Anschluss umgezogen oder auf einem freien Port geparkt - hier zahlst du monatlich weiter, ob du den Anschluss nutzt oder nicht. 

 

Kann o2 nicht schalten, hast du ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 3 Monaten. Die Frist beginnt mit Datum der Ummeldung bzw Einreichung des Nachweises. Also 3 weitere Monate Grundgebühren AB Datum der Ummeldung. 

 

Könnte o2 schalten und du möchtest den Anschluss nicht mitnehmen oder du hast dich zu spät gemeldet, sodass o2 aufgrund Anfrage des Nachmieters den Anschluss deaktivieren musste, wird dir die Restlaufzeit per Einmalzahlung in Rechnung gestellt. 

32 Antworten

Bollermann
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  • Lösung
  • July 30, 2020

Ein Sonderkündigungsrecht besteht nur, wenn der Anbieter am neuen Wohnort gar nicht oder nur weniger als die vertraglich vereinbarte Bandbreite leisten kann - ein bereits bestehender Anschluss eines anderen Anbieters ist kein Grund. 

 

Man sollte einen Umzug beauftragen, dann wird geprüft ob o2 schalten kann. 

 

Könnte o2 schalten, wird der Anschluss umgezogen oder auf einem freien Port geparkt - hier zahlst du monatlich weiter, ob du den Anschluss nutzt oder nicht. 

 

Kann o2 nicht schalten, hast du ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 3 Monaten. Die Frist beginnt mit Datum der Ummeldung bzw Einreichung des Nachweises. Also 3 weitere Monate Grundgebühren AB Datum der Ummeldung. 

 

Könnte o2 schalten und du möchtest den Anschluss nicht mitnehmen oder du hast dich zu spät gemeldet, sodass o2 aufgrund Anfrage des Nachmieters den Anschluss deaktivieren musste, wird dir die Restlaufzeit per Einmalzahlung in Rechnung gestellt. 


  • Besucher:in
  • July 30, 2020

Du könntest prüfen ob am neuen Wohnort eine geringere Bandbreite als in deinem aktuellen Tarif vorhanden ist. Dann gilt in allen Fällen ein Sonderkündigungsrecht. Insofern die gleiche Bandbreite vorhanden ist, hast du kein Sonderkündigungsrecht und kannst mit einer Einmalzahlung den Anschluss für den Nachmieter freigeben. Du kannst den Vertrag aber theoretisch weiterlaufen lassen und dem Nachmieter anbieten den Vertrag zu übernahmen, da du ansonsten nicht die DA freigibst und somit die TAL blockierst und er kein DSL bekommen wird und falls es geschaltet wird, wirst du eine Störung melden so dass dein Anschluss wieder aufgeschalten wird.

Ansonsten gibt es noch die Möglichkeit ein Tarifupgrade an deinem alten Wohnort zu beauftragen, insofern am neuen Wohnort die Bandbreite nicht möglich ist, kannst du auch Sonderkündigen. So sparst du dir die Kosten einer Einmalzahlung oder den Stress mit dem Nachmieter.


  • Autor
  • Besucher:in
  • July 30, 2020

Danke für die hilfreichen Antworten!

Ich habe das Online bereits mit dem Umzug gecheckt, der Tarif ist am neuen Wohnort nicht vorhanden, da ich bisher O2 my Home S Plus hatte und dort nur O2 my Home S verfügbar wäre. Nach dieser Mitteilung konnte man online nicht mehr weitermachen sondern sollte sich beim Kundendienst telefonisch melden. Dieser hat jetzt wiederum behauptet, man habe immer Sonderkündigungsrecht sobald ein anderer Vertrag bereits vorhanden ist, da ja nicht doppelt belegt werden könne. Ich solle meine Unterlagen faxen, per Post schicken oder per Email an impressum@cc.o2online.de senden. Das kommt mir irgendwie komisch vor...hatte hier auch glaub ich bereits gelesen, dass das nicht korrekt sei.

Hat jemand eine Idee wie ich nun am sinnvollsten vorgehen soll?

Vielen Dank!


Bollermann
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Sinnvoll wäre tatsächlich den Umzug zu beauftragen - so bekommst du schriftlich und verbindlich, ob ein Sonderkündigungsrecht besteht. 

 

Wenn du jetzt einfach die Unterlagen zum Umzug einreichst, könnte der Anschluss deaktiviert und dir ohne Sonderkündigungsrecht die Restlaufzeit per Einmalzahlung in Rechnung gestellt werden. Nachträglich bekommst du kein Sonderkündigungsrecht!

 

Versuche es bitte mit diesem Formular:

https://static2.o9.de/resource/blob/71188/52feb551be47a6c90e8c2ce9535541fd/umzugsauftrag-dsl-pdf-download-data.pdf?partnerId=SocialMedia&medium=socialpost&campaignName=CM-Commerce


  • Besucher:in
  • July 30, 2020

Schick das Formular bitte an die genannte Mail-Adresse oder per Fax. Per Brief würde ich nichts senden, du hast keinen Nachweis, egal bei welcher Zustellart.


Klaus_VoIP
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  ... man habe immer Sonderkündigungsrecht sobald ein anderer Vertrag bereits vorhanden ist, da ja nicht doppelt belegt werden könne.

Solche Leute können sicher nicht den Passus im TKG nennen - oder? :thinking:

Und von Technik haben die keine Ahnung. Jede Wohnung nach dem 2. Weltkrieg sollte 4-Draht-Leitung haben = 2 DSL-Anschlüsse. 

Grundsätzlich ist es besser zwecks sauberem Ablauf einen Umzug zu beantragen. Ansonsten kommt eine Rechnung für die Restlaufzeit, aber ohne Leistungserbringung. Mit Umzugsantrag wird Bandbreite und Leitungsverfügbarkeit geprüft. Wenn zu langsame Leitung, Portmangel oder was auch immer - wenn es nicht klappt ist es mit 3 Monatsbeträgen billiger als schlechten Ratschägen zu folgen!

 


bs0
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  • July 30, 2020

Per Einschreiben hast du einen Nachweis und per E-Mail geht es nicht (diese Adresse ist nicht für die Kundenbetreuung sondern für Anfragen die Website betreffend). Einwurfeinschreiben oder Fax. Umzug beantragen und abwarten.


  • Autor
  • Besucher:in
  • July 30, 2020

Ganz lieben Dank für die Hilfe und Ratschläge, dann werde ich das so machen.

Danke auch für das Formular, online konnte ich da nämlich leider nichts mehr beantragen nach Prüfung der Adresse.


  • Besucher:in
  • July 30, 2020

Per Einschreiben hast du einen Nachweis und per E-Mail geht es nicht (diese Adresse ist nicht für die Kundenbetreuung sondern für Anfragen die Website betreffend). Einwurfeinschreiben oder Fax. Umzug beantragen und abwarten.

Das ist FALSCH! Ich betreue über 20 O2 Anschlüsse und für Support, Widersprüche, Kündigungen wird nur die Mail benutzt!
Das ist das sicherste und beste Medium bei solch heilken Vertragsangelegenheiten für die man einen am besten einen Nachweis in der Hinterhand hat.

Per Einschreiben kann man auch eine Liebesbotschaft schicken, das ist kein Nachweis.

 

  ... man habe immer Sonderkündigungsrecht sobald ein anderer Vertrag bereits vorhanden ist, da ja nicht doppelt belegt werden könne.

Solche Leute können sicher nicht den Passus im TKG nennen - oder? :thinking:

Und von Technik haben die keine Ahnung. Jede Wohnung nach dem 2. Weltkrieg sollte 4-Draht-Leitung haben = 2 DSL-Anschlüsse. 

Grundsätzlich ist es besser zwecks sauberem Ablauf einen Umzug zu beantragen. Ansonsten kommt eine Rechnung für die Restlaufzeit, aber ohne Leistungserbringung. Mit Umzugsantrag wird Bandbreite und Leitungsverfügbarkeit geprüft. Wenn zu langsame Leitung, Portmangel oder was auch immer - wenn es nicht klappt ist es mit 3 Monatsbeträgen billiger als schlechten Ratschägen zu folgen!

 

Das ist auch falsch! Fast keine Altbauwohnungen haben 2 DA die noch am APL frei sind, wenn alle Mieter des Hauses eingezogen sind.
Selbst wenn eine 2. DA bis zur Wohnung vorhanden ist und frei ist, bedeutet das noch lange nicht das in der Muffe noch eine 2. DA vorhanden ist...


Bollermann
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@Hannaela  sehr gern, dafür sind wir ja in einem Kunden-helfen-Kunden-Forum 😊 

 

Teile uns doch mit, was nun korrekt war und ob dein Sonderkündigungsrecht geklappt hat oder nicht. 

 

Viel Glück 🍀


bs0
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  • Legende
  • July 30, 2020

Per Einschreiben hast du einen Nachweis und per E-Mail geht es nicht (diese Adresse ist nicht für die Kundenbetreuung sondern für Anfragen die Website betreffend). Einwurfeinschreiben oder Fax. Umzug beantragen und abwarten.

Das ist FALSCH! Ich betreue über 20 O2 Anschlüsse und für Support, Widersprüche, Kündigungen wird nur die Mail benutzt!

 

Nein, das ist nicht falsch. Dann hast du bisher Glück gehabt, dass die Mails weitergeleitet und bearbeitet wurden. Es gibt viele Beispiele, die das Gegenteil beweisen. Die Adresse sollte man also lieber nicht anderen empfehlen, und schon gar nicht wenn es sich um Fristsachen o.ä geht, denn wenn die Mail doch nicht bearbeitet wird, hast du ein Problem.

 


Per Einschreiben kann man auch eine Liebesbotschaft schicken, das ist kein Nachweis.

 

Ja? Das sehen die Gerichte aber anders. Vielmehr dürftest du im Zweifelsfall ein Problem mit deinen E-Mails an eine ‘falsche’ Adresse haben. Und eine Mail mit mehr Beweiskraft als ein Einschreiben? Das glaubst du doch selber nicht ;-)

 

 

  ... man habe immer Sonderkündigungsrecht sobald ein anderer Vertrag bereits vorhanden ist, da ja nicht doppelt belegt werden könne.

Solche Leute können sicher nicht den Passus im TKG nennen - oder? :thinking:

Und von Technik haben die keine Ahnung. Jede Wohnung nach dem 2. Weltkrieg sollte 4-Draht-Leitung haben = 2 DSL-Anschlüsse. 

Grundsätzlich ist es besser zwecks sauberem Ablauf einen Umzug zu beantragen. Ansonsten kommt eine Rechnung für die Restlaufzeit, aber ohne Leistungserbringung. Mit Umzugsantrag wird Bandbreite und Leitungsverfügbarkeit geprüft. Wenn zu langsame Leitung, Portmangel oder was auch immer - wenn es nicht klappt ist es mit 3 Monatsbeträgen billiger als schlechten Ratschägen zu folgen!

 

Das ist auch falsch! Fast keine Altbauwohnungen haben 2 DA die noch am APL frei sind, wenn alle Mieter des Hauses eingezogen sind.
Selbst wenn eine 2. DA bis zur Wohnung vorhanden ist und frei ist, bedeutet das noch lange nicht das in der Muffe noch eine 2. DA vorhanden ist...

 

Das wäre aber egal, denn o2 ist nicht für die hausinterne Verkabelung zuständig! Und wie definierst du Altbauwohnung?


  • Besucher:in
  • July 30, 2020

Per Einschreiben hast du einen Nachweis und per E-Mail geht es nicht (diese Adresse ist nicht für die Kundenbetreuung sondern für Anfragen die Website betreffend). Einwurfeinschreiben oder Fax. Umzug beantragen und abwarten.

Das ist FALSCH! Ich betreue über 20 O2 Anschlüsse und für Support, Widersprüche, Kündigungen wird nur die Mail benutzt!

 

Nein, das ist nicht falsch. Dann hast du bisher Glück gehabt, dass die Mails weitergeleitet und bearbeitet wurden. Es gibt viele Beispiele, die das Gegenteil beweisen. Die Adresse sollte man also lieber nicht anderen empfehlen, und schon gar nicht wenn es sich um Fristsachen o.ä geht, denn wenn die Mail doch nicht bearbeitet wird, hast du ein Problem.

 


Per Einschreiben kann man auch eine Liebesbotschaft schicken, das ist kein Nachweis.

 

Ja? Das sehen die Gerichte aber anders. Vielmehr dürftest du im Zweifelsfall ein Problem mit deinen E-Mails an eine ‘falsche’ Adresse haben. Und eine Mail mit mehr Beweiskraft als ein Einschreiben? Das glaubst du doch selber nicht ;-)

 

 

  ... man habe immer Sonderkündigungsrecht sobald ein anderer Vertrag bereits vorhanden ist, da ja nicht doppelt belegt werden könne.

Solche Leute können sicher nicht den Passus im TKG nennen - oder? :thinking:

Und von Technik haben die keine Ahnung. Jede Wohnung nach dem 2. Weltkrieg sollte 4-Draht-Leitung haben = 2 DSL-Anschlüsse. 

Grundsätzlich ist es besser zwecks sauberem Ablauf einen Umzug zu beantragen. Ansonsten kommt eine Rechnung für die Restlaufzeit, aber ohne Leistungserbringung. Mit Umzugsantrag wird Bandbreite und Leitungsverfügbarkeit geprüft. Wenn zu langsame Leitung, Portmangel oder was auch immer - wenn es nicht klappt ist es mit 3 Monatsbeträgen billiger als schlechten Ratschägen zu folgen!

 

Das ist auch falsch! Fast keine Altbauwohnungen haben 2 DA die noch am APL frei sind, wenn alle Mieter des Hauses eingezogen sind.
Selbst wenn eine 2. DA bis zur Wohnung vorhanden ist und frei ist, bedeutet das noch lange nicht das in der Muffe noch eine 2. DA vorhanden ist...

 

Das wäre aber egal, denn o2 ist nicht für die hausinterne Verkabelung zuständig! Und wie definierst du Altbauwohnung?

Es ist halt einfach ungehäuerlich, das du hier mit tausenden an Beiträgen dazu beiträgst, das Kunden ggf. ihren Vertrag nicht gekündigt bekommen, weil du hier und einige andere vermitteln, die Mail-Adresse wäre nicht für den Kundenkontakt geeignet. Im Impressum von O2 haben Kontaktmittel zu stehen, Postadresse und wenn man Fax sowie Mail angibt, dann muss man an eine Impressum gerichtete Mail auch korrekt weiterleiten, das haben Gerichte schon längst entschieden, vor Jahren.

Nein Gerichte sehen das überhaupt nicht anders, außer du stellst per Gerichtsvollzieher zu. Außerdem, glaubst du wirklich, man hat Bock darauf zum Anwalt zu laufen und es auf einen Prozess ankommen zu lassen? Wieso nicht einfach direkt per Mail, dann hat man es schwarz auf weiß, was man O2 geschickt hat. Hier wird man dann in 99% der Fällen keinen Anwalt einschalten müssen im Gegensatz zum Brief, dessen Inhalt für den Empfänger erst mal unbekannt ist und er behaupten kann der Brief hätte einen anderen Inhalt.

Also ganz ehrlich, wenn du einen DSL Anschluss bestellst, einen Kabelanschluss, was auch immer aber die Verkabelung ist nicht vorhanden, dann kann man den Anschluss nicht in Betrieb nehmen und der Auftrag wird storniert. Hier hat der Provider kein Anrecht 24 Monate etwas abzubuchen, weil er den Auftrag die Schaltung des Anschlusses nämlich nicht vollziehen kann. Höchstens könnte man die Anfahrtkosten des Technikers in Rechnung stellen.

Man kann nicht per se sagen, hier ist ein 2. Anschluss im “Neubau” möglich. Internet ist in Deutschland immer noch Neubau und selbst in 2020 wird noch falsches Kabel vom Elektriker verlegt, das für Vectoring überhaupt nicht geeignet ist.
Wieso hätte die Deutsche Bundespost und Telekom doppelt so dicke Kabel verlegen sollen um sicher zu gehen, dass jeder Haushalt eines Hauses noch einen 2. Anschluss sich schalten lassen kann? Das ist reines Wunschdenken.
 


Bollermann
Legende
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@OCanDo  es ist egal, ob ein 2. Anschluss in der Wohnung vorhanden ist oder nicht, es ist für das Sonderkündigungsrecht relevant, ob ein Port frei ist, auf dem der Anschluss "geparkt" werden kann. 

 

Ja, eine E-Mail Adresse im Impressum ist Pflicht - jedoch ist eine E-Mail Adresse für einen Support und/oder Kündigung nicht verpflichtend. 


  • Besucher:in
  • July 30, 2020

@OCanDo  es ist egal, ob ein 2. Anschluss in der Wohnung vorhanden ist oder nicht, es ist für das Sonderkündigungsrecht relevant, ob ein Port frei ist, auf dem der Anschluss "geparkt" werden kann. 

 

Ja, eine E-Mail Adresse im Impressum ist Pflicht - jedoch ist eine E-Mail Adresse für einen Support und/oder Kündigung nicht verpflichtend. 

Was meinst du mit verpflichtend? Wenn ich die Kündigung oder Vertragliche Angelegenheit an die Mail sende, die im Impressum angegeben ist, dann entspricht diese Mail-Adresse dem “Hauptpostfach” des Anbieters, genau so wie die postalische Adresse die angegeben worden ist. Alle für Kunden des Unternehmens relevanten Dinge kann man auch über die Mail im Impressum regeln, da die Mail-Adresse regelmäßig überprüft werden muss und etwaige Anfragen sortiert und im Unternehmen weitergeleitet werden müssen.


bs0
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  • July 30, 2020

@OCanDo Ich wäre sehr an die Quellen für deine Aussagen interessiert, vor allem welche Gerichte rechtsverbindlich entschieden haben, dass Unternehmen Support per E-Mail anbieten müssen und E-Mails an die Kundenbetreuung weiterleiten müssen. Und ich meine nicht die Impressumspflicht! Auch würde es mich interessieren, woher du die Infos hast, ein Gericht würde ein Einschreiben nicht als Nachweis anerkennen, eine E-Mail aber schon.

Und was das Sonderkündigungsrecht angeht, scheinst du leider auch nicht richtig informiert zu sein. Ich denke aber, wir beenden das einfach. Der TE hat die Infos bekommen, die er wollte und wird den Umzug anmelden.


bs0
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  • July 30, 2020

Was meinst du mit verpflichtend? Wenn ich die Kündigung oder Vertragliche Angelegenheit an die Mail sende, die im Impressum angegeben ist, dann entspricht diese Mail-Adresse dem “Hauptpostfach” des Anbieters, genau so wie die postalische Adresse die angegeben worden ist. Alle für Kunden des Unternehmens relevanten Dinge kann man auch über die Mail im Impressum regeln, da die Mail-Adresse regelmäßig überprüft werden muss und etwaige Anfragen sortiert und im Unternehmen weitergeleitet werden müssen.

 

Sie müssen beantwortet werden, aber die Antwort kann lauten “wir sind für dieses Anliegen nicht zuständig.” Kein Unternehmen ist verpflichtet, alle Kundenanliegen per E-Mail zu bearbeiten.


  • Besucher:in
  • July 30, 2020

@OCanDo Ich wäre sehr an die Quellen für deine Aussagen interessiert, vor allem welche Gerichte rechtsverbindlich entschieden haben, dass Unternehmen Support per E-Mail anbieten müssen und E-Mails an die Kundenbetreuung weiterleiten müssen. Und ich meine nicht die Impressumspflicht! Auch würde es mich interessieren, woher du die Infos hast, ein Gericht würde ein Einschreiben nicht als Nachweis anerkennen, eine E-Mail aber schon.

Und was das Sonderkündigungsrecht angeht, scheinst du leider auch nicht richtig informiert zu sein. Ich denke aber, wir beenden das einfach. Der TE hat die Infos bekommen, die er wollte und wird den Umzug anmelden.

https://shopbetreiber-blog.de/2018/04/24/impressum-toter-briefkasten/

Ja, wäre besser sonst postet ihr hier weiterhin falsche Tatsachen. Was das Sonderkündigungsrecht angeht bin ich bestens Informiert. Ein letzter Tipp noch, insofern ihr Umzieht und eine Sonderkündigung nicht möglich ist laut Provider und ihr dementsprechend eine Ausgleichszahlung leisten sollt. So prüft vorher ob ihr die in eurem Vertrag die im Informationsblatt angegebene maximale Datenrate zu 90% überhaupt erreichen könnt. Wenn diese ein mal am Tag nicht ankommt, habt ihr ein Sonderkündigungsrecht laut Auffassung der Bundesnetzagentur. Da O2 jedoch auch 16MBit Tarife teilweise mit einer maximalen Geschwindigkeit von 50MBIt im Produktinformationsblatt auspreist, habt ihr in allen Fällen ein Sonderkündigungsrecht.

 

Was meinst du mit verpflichtend? Wenn ich die Kündigung oder Vertragliche Angelegenheit an die Mail sende, die im Impressum angegeben ist, dann entspricht diese Mail-Adresse dem “Hauptpostfach” des Anbieters, genau so wie die postalische Adresse die angegeben worden ist. Alle für Kunden des Unternehmens relevanten Dinge kann man auch über die Mail im Impressum regeln, da die Mail-Adresse regelmäßig überprüft werden muss und etwaige Anfragen sortiert und im Unternehmen weitergeleitet werden müssen.

 

Sie müssen beantwortet werden, aber die Antwort kann lauten “wir sind nicht zuständig.” Kein Unternehmen ist verpflichtet, alle Kundenanliegen per E-Mail zu bearbeiten.

Oh doch, denn ein TKG Unternehmen ist verpflichtet die per Mail eingehenden Kundenanliegen zu beantworten.


bs0
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  • Legende
  • July 30, 2020

Die Tatsachen sind per se nicht falsch. Es geht hier alleine darum, dass diese E-Mail-Adresse nicht empfehlenswert ist bei Fristsachen, da nicht gewährleistet wird, dass das Anliegen von der richtigen Stelle bearbeitet wird. Es geht nicht darum, dass es sich um einen ‘toten Briefkasten’ handelt, wie im verlinkten Fall. Einige Kunden haben mit der Adresse gute Erfahrungen gemacht, andere eben nicht.

 

Oh doch, denn ein TKG Unternehmen ist verpflichtet die per Mail eingehenden Kundenanliegen zu beantworten.

 

Ja, beantworten. “Bitte senden Sie das Formular per Post an...”


Klaus_VoIP
Legende

Oh doch, denn ein TKG Unternehmen ist verpflichtet die per Mail eingehenden Kundenanliegen zu beantworten.

Selbst wenn Du theoretisch Recht hättest - wäre es ein guter Rat dieses hier zu empfehlen, wenn man WEISS, das es o2 so nicht bearbeitet? Was ich als Kunde empfehle beruht auf Lebenserfahrung und erst sekundär auf juristischem Gesülze. Provoziere bitte nicht unnötig. Veranlasse doch eine Musterfeststellungsklage und berichte vom Ergebnis. Solange werde ich und sicher meine Mitstreiter unseren Mitkunden keinen schlechten Rat geben! 

Übrigens  - die Telekom folgt dem Vorgehen von o2:

https://www.teltarif.de/telekom-e-mail-abschaltung/news/80117.html

 


  • Besucher:in
  • July 30, 2020

Wie gesagt ich habe selbst 4 O2 DSL Anschlüsse und betreue über 20 O2 Anschlüsse seit mehr als sechs Jahren. Auch wenn ich völlig falsch läge, so werden diese Anfragen an die Mail von O2 korrekt bearbeitet.


Joe Doe
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  • July 30, 2020

@OCanDo reden wir bei den von Dir betreuten Anschlüssen von Privat oder Geschäftskundentarifen?


Klaus_VoIP
Legende

Viele Dinge gehen, die man lieber nicht beschreibt. :wink:  Zudem scheinen -wenn überhaupt- die Reaktionen von o2 nicht kurzfristig zu erfolgen. Bei zeitkritischen Fällen ist es dann fatal. Dann möchte ich das Gemecker nicht am Hals haben. Du verstehst?

Ein Problem hat das Medium Email allemal - man kann im Gegensatz zu Einschreiben oder Fax den Zugang nicht beweisen. 


bs0
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  • Legende
  • July 30, 2020

Wie gesagt ich habe selbst 4 O2 DSL Anschlüsse und betreue über 20 O2 Anschlüsse seit mehr als sechs Jahren. Auch wenn ich völlig falsch läge, so werden diese Anfragen an die Mail von O2 korrekt bearbeitet.

Genau, und das ist deine (positive) Erfahrung. Aber solange o2 keinen E-Mail-Support anbietet, solange sollte man diesen Kontaktweg nicht empfehlen - oder wenn, dann auf jeden Fall ohne Gewähr. Die Erfahrungen anderer Kunden sind der Beweis dafür. Grundsätzlich muss jeder für sich entscheiden, welchen Weg er gehen möchte. Rechtlich ist die Lage nach wie vor so, dass E-Mails an die Adresse im Impressum vom Unternehmen beantwortet werden müssen. Ich würde diese Adresse (und zwar bei jedem Unternehmen, das diese nicht explizit für den Kundenkontakt oder einen bestimmten Zweck angibt) nur dann für eine Kündigung o.ä. verwenden, wenn ich sehr viel Zeit vor Ablauf der Kündigungsfrist habe, so, dass ich notfalls ein Einschreiben hinterher schicken kann.


  • Besucher:in
  • July 30, 2020

Viele Dinge gehen, die man lieber nicht beschreibt. :wink:  Zudem scheinen -wenn überhaupt- die Reaktionen von o2 nicht kurzfristig zu erfolgen. Bei zeitkritischen Fällen ist es dann fatal. Dann möchte ich das Gemecker nicht am Hals haben. Du verstehst?

Ein Problem hat das Medium Email allemal - man kann im Gegensatz zu Einschreiben oder Fax den Zugang nicht beweisen. 

Natürlich kannst du einen Zugang beweisen, wenn die Mail-Adresse ungültig wäre würde dein Mail-Server dir quasi sofort eine Mail zurücksenden, dass die Mail nicht beim Abensder ankommt und dazu ggf. den Grund.
Wenn der Empfänger hier wiederum die Mail verschlampt ist es nicht dein Problem.

 

@OCanDo reden wir bei den von Dir betreuten Anschlüssen von Privat oder Geschäftskundentarifen?

Alles private. Dazu noch Anschlüsse bei 1und1, Vodafone, Telekom und anderen Anbietern.

//Hier mal der reply, sobald man eine Nachricht an die Mail-Adresse von O2 sendet.

Sehr geehrte Frau xxx,

vielen Dank, dass Sie mit uns Kontakt aufgenommen haben.

Wir haben Ihre Nachricht vom 29.05.2019 erhalten und werden uns so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihr Anliegen zu Ihrer Zufriedenheit zu klären.

Sie erhalten voraussichtlich innerhalb des nächsten Tages eine Rückmeldung von unserer Kundenbetreuung.

Sie können selbstverständlich in der Zwischenzeit auch unsere Online-Hilfe in Anspruch nehmen.

Haben Sie schon unsere Hilfe-Seiten nach der gewünschten Antwort durchsucht? Unter www.o2.de/service finden Sie viele Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Freundliche Grüße

Ihre o2 Kundenbetreuung


Telefónica Germany GmbH & Co. OHG - Georg-Brauchle-Ring 50 - 80992 München - Deutschland - www.o2.de

Ein Beitrag zum Umweltschutz. Nicht jede E-Mail muss ausgedruckt werden.

Bitte finden Sie hier die handelsrechtlichen Pflichtangaben: www.telefonica.de/pflichtangaben

Also bitte in Zukunft die Mail-Adresse von O2 empfehlen, zumindest für Kündigungen, das erspart den Kunden hier viel Leid insofern sie knapp dran sind eine Kündigung auszusprechen. Muss ja nicht mal Eigenverschuldet sein, sondern beim Providerwechsel der nicht erfüllt werden kann, wird der ursprüngliche Vertragsstatus wieder zurückgesetzt, sprich Kündigung die der Provider B beim Provider A ausgesprochen hat wird zurückgezogen. Wenn man dann nicht schnell handelt hat man den Vertrag für ein Jahr länger an der Backe, das lässt sich mit einer Mail am schnellsten lösen.
 


Sandroschubert
Legende

Viele Dinge gehen, die man lieber nicht beschreibt. :wink:  Zudem scheinen -wenn überhaupt- die Reaktionen von o2 nicht kurzfristig zu erfolgen. Bei zeitkritischen Fällen ist es dann fatal. Dann möchte ich das Gemecker nicht am Hals haben. Du verstehst?

Ein Problem hat das Medium Email allemal - man kann im Gegensatz zu Einschreiben oder Fax den Zugang nicht beweisen. 

Natürlich kannst du einen Zugang beweisen, wenn die Mail-Adresse ungültig wäre würde dein Mail-Server dir quasi sofort eine Mail zurücksenden, dass die Mail nicht beim Abensder ankommt und dazu ggf. den Grund.
Wenn der Empfänger hier wiederum die Mail verschlampt ist es nicht dein Problem.

Auch das ist nicht richtig, genauso wie deine Aussage mit dem Brief. Sachen gibt es.