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Warum kann ich meine Festnetznummer nicht umziehen – im Einklang mit Verbraucherrechten


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Ich bin jetzt am ersten März umgezogen. Ein Grund zur Kündigung ist ein Umzug nicht, der Vertrag läuft weiter. So weit so gut oder schlecht. o2 ist aber genauso an den Vertrag gebunden wie ich. Doch will man mich unter dem Vorwand, den Tarif gäbe es nicht mehr, in einen neuen Vertrag zwingen (schlechtere Konditionen, Streichung von Rabatten, neu anlaufende Mindestvertragslaufzeit). Technisch besteht eine Anschlussmöglichkeit und der Tarif heißt jetzt zwar anders (O2 Home XL 600 statt O2 Home XL 500), doch sind die Konditionen gleich.

Es ist ja schon mal ein Unding, dass ein Telekommunikationsunternehmen für Kundenangelegenheiten ausschließlich auf den (langsamen, kostenträchtigen) Postweg verweist. Das Forum rät zudem zum Einschreiben. Doch werden des weiteren auch Zusagen nicht eingehalten (i.d.R dreitägige Bearbeitungszeit). Am 10.02. schrieb ich also per Einschreiben nach Nürnberg. Bis heute habe ich keine Antwort! Ich sitze hier ohne Anschluss und ohne dass ich weiß was los ist.

Im Schreiben bat ich um unveränderte Fortführung meines Vertrags am neuen Verbrauchsort. Alternativ kündigte ich außerordentlich, wenn sich o2 dazu nicht in der Lage sähe. Konditionsänderungen berechtigen immer zur außerordentlichen Kündigung. Doch wie gesagt: Schweigen im Walde die Abbuchungen lassen die wohl trotz Widerrufs weiterlaufen. Was ist das für eine Firma??? Ohne Rechtschutzversicherung muss ich abraten.

12 Antworten

Bumer
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  • March 2, 2026

Warum schreibst du nicht in deinem Thema weiter? So wird das nur unübersichtlich! Zur Info:

 


bs0
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  • March 2, 2026

Abgesehen davon, dass man sich natürlich auch elektronisch (z.B. Kontaktformular) mit o2 in Verbindung setzt, bei einem Umzug gibt es 2 Möglichkeiten: 1) Produkt ist am neuen Standort verfügbar, dann umziehen mit Umzugspauschale oder Verlängerung zu aktuellen Konditionen kostenfrei, 2) Produkt ist nicht verfügbar, dann hat man ein Sonderkündigungsrecht oder man verlängert mit einem verfügbaren Produkt.

Was hat die Festnetznummer (Betreff) mit deinem Anliegen zu tun?


Bollermann
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@Connixzw 

Wenn du in denselben Vorwahlbereich umziehst, ändert sich die Festnetznummer lediglich bei einem Neuvertrag. Nicht aber bei einem regulären Umzug mit/ohne Tarifwechsel.


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  • March 2, 2026

@Bollermann Es ging nicht, um die Nummer sondern um den Anschluss. Ich telefoniere sowieso nur mobil.


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  • March 2, 2026

@bs0 Ja Festnetzanschluss wäre die bessere Wahl gewesen. Kann ich jetzt nicht mehr ändern

Kontaktformular und dann? Referenznummer? Ansprechpartner? Ticketsystem? Alles Fehlanzeige


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  • March 2, 2026

@Bumer 
Weil man mich unbedingt zum Abschluss eines neuen Vertrag nötigen wollte. Deswegen “Vertrag”.


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  • March 2, 2026

Heute im O2-Laden in den Riem Arcaden, München gewesen. Ich wurde vom Filialleiter nach Schilderung meines Anliegens wieder weggeschickt mit der Bemerkung: “Was wollen Sie denn? Sind doch nur zehn Euro mehr im Monat.”

So sieht bei o2 die “ausgezeichnete” (O-Ton o2) Kundenorientierung aus. Nicht etwa: “Nun sehen wir mal, dass wir Sie möglichtst schnell umziehen können.” Sondern: “Was wollen Sie denn?”


bs0
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  • March 2, 2026

Kontaktformular und dann? Referenznummer? Ansprechpartner? Ticketsystem? Alles Fehlanzeige

 

Du hast dich beschwert, dass du nur per Post Kontakt aufnehmen kannst, und das stimmt eben nicht. Und dann was? Du bekommst eine Eingangsbestätigung und dann (genauso wie bei deinem Einschreiben) eine Rückmeldung.

Um was geht es denn zum aktuellen Zeitpunkt genau?

Ergänzung: Die o2-Shops können bei sowas nicht helfen.


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  • March 2, 2026

@bs0 
Frage: Um was geht es denn zum aktuellen Zeitpunkt genau?
Antwort: Der Betreff in meinem Schreiben vom 10.2. (noch ohne Antwort!!!) lautete:
        Weiterführung meines bestehenden Vertrages am neuen Wohnort
        ersatzweise: außerordentliche Kündigung zum 28.02.2026

Also eigentlich ziemlich klar, oder?

Und zur Ergänzung (Die o2-Shops können bei sowas nicht helfen.):

Aber meinen Vertrag konnten Sie einsehen. Ist ja mein Reden: “ausgezeichneter” Service. Es geht immer nur um Neuverträge und Verlängerungen. Bei allem anderen ist man ziemlich verratzt.


Bollermann
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@Connixzw 

Zur Info 

"Weiterführung meines bestehenden Vertrages am neuen Wohnort

        ersatzweise: außerordentliche Kündigung zum 28.02.2026" 

Die Kündigungsfrist bei Sonderkündigung beträgt 1 Monat ab Umzug, also frühestens zum 31.3.26

Hast du die Meldebescheinigung bereits? Erst mit Vorlage dieser, greift die Kündigung.

 

Hast du denn die Kontaktadresse in meino2 angepasst? Dorthin gehen idR die Schreiben. 


bs0
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  • March 2, 2026

Wenn o2 dir sogar mitgeteilt hat, dass der Umzug des Anschlusses nicht möglich ist, solltest du ein Sonderkündigungsrecht haben. Dieses musst du allerdings explizit geltend machen, und zwar mit einer Frist von einem Monat ab Eingang der Kündigung und unter Vorlage der Meldebescheinigung.


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  • March 10, 2026

@Bollermann ​@bs0
Ich gehe mal auf Anfang. Ein Telekommunikations welches für einen häufiger vorkommenden Umzug kein Formular anbietet, disqualifiziert sich selbst. Jetzt sagt mir bitte nicht – seid ihr eigenntlich von o2 bezahlt? Kommt mir so vor. – “gibt es doch.” Der Screenshot straft euch Lügen.

Diese Hotline ist eine Zumutung. Die Auskünfte differieren. Das Problem wird nicht verstanden, vielleicht auch wegen mangelnder Sprachkenntnisse. Man bekommt auch nie etwas Schriftliches, auf das man sich berufen kann. Z.B. über die fehlende Verfügbarkeit eines Produkts am neuen Wohnort. Hier muss man unterscheiden. Das Produkt ist DSL. Dieses ist verfügbar. Der Tarif (O2 Home XL 500) wird nicht mehr angeboten. Das Kind heißt jetzt O2 Home XL 600. 500 und 600 haben ein gemeinsames Informationsblatt, der Preis ist unverändert und die 600 sind nicht garantiert. Ein Tarif ist nicht orts- sondern vertragsgebunden. Ich verstehe gar nicht, wo das Problem liegt. O2 hat aber nicht den Kunden im Fokus sondern Neuabschlüsse und Vertragsverlängerungen. Dazu ist jede Bullshit-Auskunft gerade recht. Mit der schriftlich unbestätigten “Nichtverfügbarkeitsauskunft” habe ich per Brief und Einschreiben von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht. Da hatte ich naturgemäß noch keine Ummeldebestätigung. Über drei Wochen brauchte o2, um mir zu schreiben, dass man den Vorgang erst bearbeitet, wenn man die Ummeldebescheinigung erhält. Unnötig zu erwähnen, dass dazu weder eine eMail, ein Uploadlink oder eine zeitgemäße ;-) Faxnummer angegeben ist. Bei all dem von o2 verursachten Schlamassel ohrfeigt man den Kunden, indem man ihm sagt: wir glauben dir nicht. Kundenfreundlich wäre es, zu schreiben: Wir haben Ihre Kündigung soweit bearbeitet. Für die Wirksamkeit reichen Sie bitte noch die Ummeldebescheinigung nach.