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Warum besteht kein Sonderkündigungsrecht?

  • December 20, 2021
  • 3 Antworten
  • 88 Aufrufe

Hallo,

Nach einem halben Jahr die Sache so hinzunehmen, wie sie ist, werden mir die monatlichen Kosten, die ohne meine Nutzung entstehen und von meinem Konto abgezogen werden, einfach nicht mehr zu finanzieren. 

Zu meiner Situation: Ich habe zum 13.08.2020 einen Vertrag für O2 my Home M abgeschlossen. Völlig abgesehen von der nicht so guten Leistung des Internets (was auch mein Fehler gewesen sein kann, da ich mich nicht mit der Geschwindigkeit und co. auskenne und zu voreilig gehandelt haben mag), habe ich fehlgeschlagene Versuche gehabt mein Vertrag zu kündigen. Zum März diesen Jahres bin ich aus der damaligen Wg ausgezogen, stellte die Mindestlaufzeit bis zum August 2022 fest und konnte den Vertrag nicht mit in die neue Wohnung nehmen. Zum Einen bietet O2 in der neuen Wohnung keine Leistungen an. Zum Anderen (da ich zu jemanden dazu gezogen bin) war bereits mit einem anderen Anbieter ein Vertrag abgeschlossen worden. Somit wäre ein Umzug unsinnig gewesen. Als ich auf dem telefonischem Wege versucht habe eine Lösung zu finden, wurde dennoch ein Umzug in Auftrag gestellt. Als mich diese Lage verunsichert hat (wie schon erwähnt, ein Umzug wäre nicht möglich gewesen), rief ich erneut bei der Hotline an und erklärte die Situation. Der Umzug wurde storniert, da es sich festgestellt hat, dass die Leistung in der neuen Adresse nicht erbracht werden kann. Mir wurde gesagt ich müsse die restlichen Monate die Rechnungen zahlen und da wäre nichts mehr zu machen. Erwähnenswert ist, dass die Wg von einem Träger finanziert wird, welcher sich keinen anderen Anbieter anschaffen kann, solange die Leitung von O2 besetzt ist. 

Nun meine Frage: Weshalb besteht kein Sonderkündigungsrecht? Dies wurde mir beim ersten Telefonat mitgeteilt. Falls sich die Dame am Telefon getäuscht haben sollte, besteht mein Sonderkündigungsrecht, obwohl die Situation mehr als ein halbes Jahr her ist?

Ich habe mit dem Vertrag länger nichts mehr zu tun und muss die Rechnungen zahlen. Ein Vertragsinnhaberwechsel kommt übrigens nicht in Frage, es gab mehrere Versuche, leider erfolglos. 

Ich würde mich freuen, wenn mir auf diesem Wege geholfen wird.

 

Viele Grüße

3 Antworten

  • Legende
  • December 20, 2021

Sonderkündigungsrecht besteht, wenn die Leitung nicht geschaltet werden kann. Das musst Du aber schriftlich einreichen plus Kopie Meldebescheinigung  für die neue Adresse. Hast Du den Umzug storniert oder wurde Dir das von o2 mitgeteilt?

 

per Brief

Telefónica Germany GmbH & Co. OHG
Kundenbetreuung
90345 Nürnberg

per Fax

01805 571766

 


bs0
Legende
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  • Legende
  • December 20, 2021

Ein Sonderkündigungsrecht besteht nur wenn am neuen Wohnort das Produkt nicht geschaltet werden kann, nicht jedoch weil an der neuen Adresse bereits ein Anschluss besteht. Wie hast du festgestellt, dass o2 nicht schalten kann? Wenn du o2 mitgeteilt hast, dass du umziehst dürfte der Anschluss an der alten Adresse deaktiviert sein. Wenn nicht scheint etwas schief gegangen zu sein.


o2_Giulia
  • Moderatorin
  • January 8, 2022

Hallo @Baran Y.,

herzlich willkommen in unserer o2 Community :relaxed:

Verständlich, dass du für den Vertrag, den du nicht mehr nutzen kannst, nicht mehr zahlen möchtest. Wenn an deiner neuen Adresse kein o2 DSL verfügbar ist, ist es möglich, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Dazu muss, wie von Facehugger bereits geschrieben, eine schriftliche Sonderkündigung mit einem entsprechenden Nachweis (Kopie der Anmeldebescheinigung an der neuen Adresse) eingereicht werden. Hattest du das zwischenzeitlich bereits gemacht?

Alternativ besteht auch die Möglichkeit, den Vertrag bis zum Vertragsende weiterlaufen zu lassen und die Bankverbindung auf einen der aktuellen Nutzer zu ändern. Du kannst dazu dieses Formular nutzen: Änderung der Bankverbindung. Es muss von dir und dem neuen Kontoinhaber unterschrieben werden.

Lass uns gerne wissen, falls du noch weitere Fragen hast.

Viele Grüße

Giulia