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Gelöst

Vertrag Kündigen mit Schweren Folgen

  • September 13, 2021
  • 49 Antworten
  • 1036 Aufrufe

Hey Leute Ich muss auch nun mal hier meinen Unmut Kundtun , Ich Schlage mich seit knapp 2 Monaten mit dem O2 Support rum da Ich zu meiner Freundin gezogen bin .

Bei ihr Liegt schon ein Internetanbieter von Vodafon , Ergo habe Ich eine Sonderkündigung beantragt alles gut und schön. Darauf hin schrieb man mir das man mich hat Versucht Telefonisch als auch Postalisch zu erreichen , was nicht zutreffend war zu dem Zeitpunkt … Der Internetvertrag wurde aufgelöst und Zack hatte ich knapp 500€ miese … joa läuft … da denkt man sich Komm mit denen kannste Reden Zahlt man diese in Raten ….

 

Alles gut und Schön … denkste … Eine Ratenzahlung würde bei o2 nur Gehen laut “servicemitarbeiten” wenn der Mobilfunkvertrag, den ich ein Jahr Später abgeschlossen hatte im übrigen Auch eine Vollsperre Erhalten hat .

 

Was macht dies für einen Sinn das sind 2 Verschiedene Verträge die Ich seperat abgeschlossen habe in einem Abstand mit einem Jahr. Das ist aber noch nicht alles denn der Servicemitarbeiter sagte mir selbst dann könne man mich nicht Freischalten weil dann erstmal alles auf 0 Sein muss damit man meinen MOBILFUNKVERTAG wieder entsperren kann. 

Denn …. Jetzt haltet euch Fest, angeblich hätte Ich meine 2 Verträge zusammen gelegt irgendwie … Wobei das nicht Stimmt. 

 

Also mir Erzählte in den knapp 2 Monaten Jeder Mitarbeiter den Ich in der Leitung hatte. 

 

Also Halten Wir Fest : HausDSL wurde gekündigt etc…. knapp 500€ im Minus…

                                    Mobilfunk Surfen …. Wird zusätzlich gesperrt bis Ich das vom Haustelefon                                                  Beglichen habe , was ich ja will.

 

Aber Wieso soll der Mobilfunkvertrag Gesperrt bleiben obwohl man mir vor knapp einem Monat noch Sagte , wenn ne Sperrung aktiv wäre könne man eine Ratenzahlung Vereinbaren und dementsprechend würde der Mobilfunkvertrag dann nicht mehr betroffen sein ? Also Sorry das ist absoluter ...sorry für die Wortwahl ...Dreckiger scheiss .

 

Und Ja Ich bin Sehr Sauer und Sehr unzufrieden Gerade was o2 angeht, denn Ich war immer sehr zufrieden mit diesem Anbieter bis zu diesem Zeitpunkt. 

 

Man ist gewillt das weiter zu Zahlen , und man bekommt dann so einen schlag ins Gesicht …. 

 

Das kann es einfach nicht sein .

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Euer NeroDS 

Lösung von o2_Lars

Hallo @NeroDS und willkommen hier in unserer o2 Community :-)

Oha, das klingt ja nicht so ideal, da scheint einiges nicht ganz optimal gelaufen zu sein, das ist natürlich mehr als ärgerlich :-/

Einiges an grundsätzlichen Informationen hast du ja schon über unsere unterschiedlichen Kontaktkanäle erhalten, wenn ein Vertrag vorzeitig beendet wird, dann werden alle noch offenen monatlichen Gebühren der Mindestlaufzeit auf einmal fällig, da werden auch wir hier in unserer Community keine andere Aussage treffen.

Sofern ein Kombivorteil bestand, liefen Festnetz- und Mobilfunk unter einer Kundennummer und auf einer Rechnung. Entsteht ein hoher Rechnungsbetrag durch einen Vertrag (oder dessen Ende), so wirkt sich dies auf alle Verträge aus, die unter dieser Kundennummer und Rechnung laufen. So kann es bei einem offenen Betrag eben auch zu einer Sperrung des Mobilfunkvertrages kommen. :-/

Wenn ein Umzug erfolgt, aus welchen Gründen auch immer, dann bitte immer und auf jeden Fall auch einen Umzug anlegen lassen, damit uns die Möglichkeit bleibt, den Vertrag zu erfüllen. Auch, wenn schon ein Internetanschluss besteht, ist in vielen Fällen auch ein zweiter möglich. Es lässt sich zum Beispiel über eine weitere TAE Dose sehr oft auch ein zweiter DSL Anschluss nutzen, falls ein bestehender Anschluss über eine andere Technologie abgebildet wird, zum Beispiel Glasfaser oder Kabel, dann steht der Nutzung von DSL im Regelfall nichts mehr im Wege.

Natürlich gibt es auch Fälle, in denen durch Umbauten oder Sanierungen oder auch dem Ausbau der Infrastruktur durch unseren Vorleister kein DSL Anschluss über Kupfer gelegt werden kann. In einem solchen Fall, der sich eben im Rahmen eines beauftragten Umzugs klären lässt, besteht die Möglichkeit, mit einer Einmalzahlung von 3 Monatsraten den Vertrag vorzeitig beenden zu können. Dazu ist aber eben die Beauftragung des Umzuges wirklich zwingend erforderlich.

Wenn wie in diesem Fall der Anschluss bereits deaktiviert, der Vertrag vorzeitig beendet und der Restbetrag bereits fällig und abgebucht wurde, dann können auch wir hier nicht mehr wirklich noch aktiv werden, da dann bereits sämtliche Prozesse durchgelaufen sind. :-/

Letztendlich kann ich nur den Tipp geben, den offenen Betrag möglichst zeitnah zu begleichen. 

Übrigens, sollte zum deaktivierten DSL vertrag auch ein Mietrouter gehört haben, so kannst du diesen kostenfrei über unser Router Logistikportal an uns zurück senden, denn sonst wird dafür ebenfalls noch eine Schadenersatz in Rechnung gestellt. Das ist sicherlich nicht in unser beider Interesse :-)

Tut mir leid, dass ich dir hier nicht wirklich anders lautende Rückmeldungen geben kann, letztendlich ist das Kind schon recht tief in den Brunnen gefallen, auch uns gehen in solche nFällen dann einfach die Möglichkeiten aus… :-/

Gruß,

Lars

49 Antworten

Vilureef
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  • September 13, 2021

Hallo,

du hättest trotzdem erst mal einen Umzugsauftrag stellen müssen, einfach sagen es gibt vor Ort einen Anbieter zählt nicht. Da dein Kundenkonto Mobilfunk und DSL beinhaltet, wird die Sperre erst aufgehoben, wenn das Konto ausgeglichen wird. Warte bitte hier auf die Moderation, diese kann dir genau sagen was jetzt zu tun ist.

LG


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  • September 13, 2021

Bei ihr Liegt schon ein Internetanbieter von Vodafon , Ergo habe Ich eine Sonderkündigung beantragt alles gut und schön.

Das kannst du machen, eine vorzeitige Vertragsauflösung mit Verzicht auf die o2 zustehenden Beträge wird aber keinen Erfolg haben, da es kein in §46 TKG vorgesehener Grund ist. Wer einen Laufzeitvertrag schließt, muss auch die Kosten für die vereinbarte Vertragsdauer tragen. Mal eben zur Freundin ziehen ist rechtlich irrelevant und deine private Entscheidung, deren Kosten du tragen musst. o2 bietet ausdrücklich auch alle DSL-Tarife ohne Mindestvertragslauf mit nur 4 Wochen Kündigungsfrist zum Monatsende an - das wolltest du aber nicht haben. 

Beim Auszug des Kunden ist o2 verpflichtet den Anschluss stillzulegen. Da kein Umzugsauftrag vorlag, erfolgt die Berechnung der Vertragskosten für die verbleibende Vertragslaufzeit.

 

Was macht dies für einen Sinn das sind 2 Verschiedene Verträge die Ich seperat abgeschlossen habe in einem Abstand mit einem Jahr.

Da du den Kombirabatt haben wolltest, erfolgt die Abrechnung beider Verträge über eine Kundennummer, über ein Rechnungskonto und über eine Rechnung. Dies ist die Voraussetzung für die Gewährung des Kombirabatts. Es war deine Entscheidung dies so zu akzeptieren. Zahlungsrückstände für einen Vertrag bringen das gesamte Rechnungskonto in den Mahn-Zustand. 


bs0
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  • September 13, 2021

Wozu Ratenzahlung? o2 hat in dieser Situation keinen Anspruch auf den Restbetrag als Einmalzahlung und muss auf Wunsch des Kunden weiterhin monatlich Rechnungen ausstellen. 


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  • September 13, 2021

Das macht o2 aber nicht, da gar kein Anschluss mehr besteht, für den das Rechnungssystem eine Rechnung erstellen könnte. 


bs0
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  • September 13, 2021

Das muss o2 machen. Oder wenn das systemtechnisch nicht möglich ist die 'kunstliche' Ratenzahlung so vereinbaren, dass diese keine Auswirkungen auf andere Verträge hat.


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  • September 13, 2021

@bs0 Die Rechnungen verlagern die ja nun auf Meine Mobilfunkrechnung , und sagen das es dort hingehend der Mobilfunkvertrag wäre der diese Kosten Verursacht…. was Ich halt Persönlich eine schweinerei finde.


bs0
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  • September 13, 2021

Das ist an sich in Ordnung, da du ja bisher wohl nur eine Rechnung für beide Verträge bekommen hast. Der Punkt ist, dass der Restbetrag o2 nicht als Einmalzahlung zusteht.


  • Autor
  • Besucher:in
  • September 13, 2021

@bs0 naja Ich habe es ja auch Angeboten wie gewohnt weiter zu zahlen , aber da wird halt auf durchzug geschaltet und man behauptet das würde man nirgends machen können bei keinem anbieter wäre dies so und wird dann unfreundlich am Telefon oder legte sogar auf…. Ich will es ja zahlen so ist es ja nicht ^^’ Ich will aber auch meinen Mobilfunkvertrag wie gewohnt weiter nutzen können .


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  • September 13, 2021

Dann nimm doch einen Kredit auf, zahle den ausstehenden Betrag damit an o2 und schon geht’s weiter.


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  • September 13, 2021

Dann nimm doch einen Kredit auf, zahle den ausstehenden Betrag damit an o2 und schon geht’s weiter.

Ich nehme Doch Keine schulden auf, damit ich die Ungerechtigkeit auf einen schlag zahle! 

Also das ist ja wohl die Lächerlichste idee die ich jemals gehört hab.


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  • September 13, 2021

@blablup

So wie ich das oben lese wurde er informiert und sollte sich melden wie nun weiter verfahren wird. Da er sich nicht gemeldet hat, wurde der Vertrag vorzeitig Beendet und der Restbetrag komplett berechnet.

 

@NeroDS

Die Schulden hast Du doch bereits. Der Gläubiger wird nur ein anderer. 


bs0
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  • September 13, 2021

Alle anderen Anbieter machen das.

Dann nimm doch einen Kredit auf, zahle den ausstehenden Betrag damit an o2 und schon geht’s weiter.

Warum sollte er das tun nur weil o2 unrechtmäßig handelt?

Ich befürchte nur, dass die Hotlinemitarbeiter damit  überfordert sind.

Die monatliche Zahlung sollte der Standard sein.


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  • September 13, 2021

@blablup

So wie ich das oben lese wurde er informiert und sollte sich melden wie nun weiter verfahren wird. Da er sich nicht gemeldet hat, wurde der Vertrag vorzeitig Beendet und der Restbetrag komplett berechnet.

 

@NeroDS

Die Schulden hast Du doch bereits. Der Gläubiger wird nur ein anderer. 

Das ist Falsch , denn Die haben sich wie oben schon bereits steht weder Telefonisch noch Postalisch bei mir gemeldet also joa … nicht mein Fehler


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  • September 13, 2021

Das ist Falsch , denn Die haben sich wie oben schon bereits steht weder Telefonisch noch Postalisch bei mir gemeldet also joa … nicht mein Fehler

So einfach ist das sicher nicht. Du lebst bei Deiner Freundin, der Brief ist aber nicht dorthin versendet worden, wenn noch Deine alte Adresse angegeben ist. Mach wie Du denkst. Wenn es zum Rechtstreit kommen soll, solltest Du da nicht blind reinkaufen. Eine Rechtsschutzversicherung hast sicher nicht.


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  • September 13, 2021

Das ist Falsch , denn Die haben sich wie oben schon bereits steht weder Telefonisch noch Postalisch bei mir gemeldet also joa … nicht mein Fehler

So einfach ist das sicher nicht. Du lebst bei Deiner Freundin, der Brief ist aber nicht dorthin versendet worden, wenn noch Deine alte Adresse angegeben ist. Mach wie Du denkst. Wenn es zum Rechtstreit kommen soll, solltest Du da nicht blind reinkaufen. Eine Rechtsschutzversicherung hast sicher nicht.

Und ob Ich ne Rechtsschutzversicherung habe, und Ich habe Sogar nen Nachsendeantrag gestellt schon nen Monat vor der Kündigung also da kann man sich nicht rausreden ;) denn der hätte hier hingeliefert werden müssen , also damit kann man sich nicht rausreden …. zumal der 2. brief der darauf verwiesen hat das man angeblich versucht hat mich zu kontaktieren hier ankam …. also schon sehr dubios


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  • September 13, 2021

Die Zinsen für einen Kredit bei einer Bank dürften geringer sein als die Kosten für eine Stundung bei o2. Da es sich nur um eine Summe 500 EUR handelt, kommen aber vielleicht auch eine andere Möglichkeiten zur Beschaffung dieses Betrags in Betracht. Bei einem Mindestlohn von aktuell 9,62 EUR entspricht das ca. 52 Stunden Arbeit. 

Es handelt sich nicht um eine “Ungerechtigkeit”, sondern um die Verpflichtungen aus dem von dir geschlossenen Vertrag. Die Idee, dass man diese Verpflichtungen aus der Welt schaffen könnte, indem man darüber lamentiert, dass man sie als “ungerecht” empfindet, ist die Lächerlichste Idee die ich jemals gehört habe. Es ist rechtlich völlig unerheblich, was du als gerecht empfindest. 


bs0
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  • September 13, 2021

Wende dich erstmal schriftlich an o2 und weise auf die fehlende vertragliche Grundlage für die Einmalzahlung. Setze eine Frist für die Richtigstellung und wenn nichts kommt oder falls o2 sich weiterhin weigert, mit der Rechtsschutzversicherung dürfte ein Schreiben im Rahmen der Erstberatung ohne Eigenbeteiligung möglich sein. Ich denke nicht dass mehr nötig sein wird.


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  • September 13, 2021

Du zahlst ne Rechtsschutz, kannst aber nicht die 500€ begleichen?

Ich bin kein Jurist, wenn aber der Brief an Dich versandt wurde und die Post keine Rückmeldung gegeben hat das er nicht zugestellt werden konnte, dann muss o2 davon ausgehen das er zugestellt wurde. Dann such Dir einen Anwalt und lass ihn das klären, wenn Du bei der Hotline nicht weiter kommst.


bs0
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  • September 13, 2021

Die Zinsen für einen Kredit bei einer Bank dürften geringer sein als die Kosten für eine Stundung bei o2. Da es sich nur um eine Summe 500 EUR handelt, kommen aber vielleicht auch eine andere Möglichkeiten zur Beschaffung dieses Betrags in Betracht. Bei einem Mindestlohn von aktuell 9,62 EUR entspricht das ca. 52 Stunden Arbeit. 

Es handelt sich nicht um eine “Ungerechtigkeit”, sondern um die Verpflichtungen aus dem von dir geschlossenen Vertrag. Die Idee, dass man diese Verpflichtungen aus der Welt schaffen könnte, indem man darüber lamentiert, dass man sie als “ungerecht” empfindet, ist die Lächerlichste Idee die ich jemals gehört habe. Es ist rechtlich völlig unerheblich, was du als gerecht empfindest. 

Woher nimmst du die Verpflichtung, den Betrag auf einmal zu zahlen? Irgendwie scheinst du hier nicht zu verstehen, dass es ihm nicht um die Berechnung an sich oder den Betrag geht, sondern darum, dass er den Restbetrag vertragsgemäß weiterhin monatlich zahlen will. Und das ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern eine der Rechtmäßigkeit.


bs0
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  • September 13, 2021

Du zahlst ne Rechtsschutz, kannst aber nicht die 500€ begleichen?

Ich bin kein Jurist, wenn aber der Brief an Dich versandt wurde und die Post keine Rückmeldung gegeben hat das er nicht zugestellt werden konnte, dann muss o2 davon ausgehen das er zugestellt wurde. Dann such Dir einen Anwalt und lass ihn das klären, wenn Du bei der Hotline nicht weiter kommst.

Es ist unerheblich ob der Brief ankam oder nicht. Er will auch die 500 Euro begleichen aber nicht auf einmal. Ist doch verständlich.


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  • September 13, 2021

Richtig , Ich will es Ja Zahlen aber es wird sogar verweigert was der joke schlecht hin ist .

Es muss erst ALLES als VOLLSPERRUNG stehen lauf “Service” damit man ne Ratenzahlung vereinbaren kann …. und dann Zahlt man die Normale Rechnung weiter und wird nicht Freigeschaltet ergo hat man nichts von …. 

 

Das war die Aussage der letzten 2 servicemitarbeiter…. denn auch wenn ich die Raten Zahle folgen weiter meine Rechnungen (was auch plausibel ist) aber ich werde nicht wieder Freigeschaltet erst wenn alles auf 0 ist, und das Ist nicht rechtens wenn ich mich da nicht täusche … Denn ich Zahle ja für eine Leistung dann, sie Ich nicht erhalte.


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  • September 13, 2021

Der TE hat den Vertrag gekündigt - und zwar nicht zum Ende der Vertragslaufzeit sondern zu einem früheren Zeitpunkt. Das widerspricht der vertraglichen Regelung, wodurch o2 berechtigt ist Schadensersatz wegen Pflichtverletzung nach § 280 BGB zu verlangen. 

Der TE hat keinen Umzugsauftrag erteilt, sondern vielmehr die Abnahme der Leistung von o2 endgültig verweigert. Einen Anspruch auf Ratenzahlung für den Schadensersatz kann ich nicht erkennen, zumal es sich um einen so geringen Betrag handelt, der bei gebotenem Bemühen auch in einer Summe aufzubringen ist. 

Eine Stundung führt zum Leistungsverweigerungsrecht durch o2. 


bs0
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  • September 13, 2021

Genau, das wäre tatsächlich nicht rechtens. Das weiß o2 natürlich auch, du musst aber jemanden finden, der die Kompetenz (und Bereitschaft) hat, das richtig einzustellen. Eigentlich müsste das die Rechnungsabteilung so hinbekommen.


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  • September 13, 2021

Der TE hat den Vertrag gekündigt - und zwar nicht zum Ende der Vertragslaufzeit sondern zu einem früheren Zeitpunkt. Das widerspricht der vertraglichen Regelung, wodurch o2 berechtigt ist Schadensersatz wegen Pflichtverletzung nach § 280 BGB zu verlangen. 

Der TE hat keinen Umzugsauftrag erteilt, sondern vielmehr die Abnahme der Leistung von o2 endgültig verweigert. Einen Anspruch auf Ratenzahlung für den Schadensersatz kann ich nicht erkennen, zumal es sich um einen so geringen Betrag handelt, der bei gebotenem Bemühen auch in einer Summe aufzubringen ist. 

Es war die Endsumme die bis zum tag X noch zu zahlen gewesen wäre die dort halt voll aufgeschlagen wurde in einer summe.  Und wenn man Aktuell vom ALG1 Lebt geht sowas auch schlecht, also das direkt auf einen schlag runterzuhausen … ergo muss man dem Kunden da auch entgegen kommen wenn ich jetzt über 5 monate weiter den normalen betrag hätte zahlen können was ich ja auch will …. dann wäre der betrag ja weg, aber da scheint man sich ja gegen zu streuben aus mir nicht erklärlichen gründen …. also ist schon etwas komisch …. denn meine Bereitschaft zu zahlen ist ja auch da … und es liegt ja auch in meiner pflicht das zu zahlen also von daher … aber gut… 


bs0
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  • September 13, 2021

Der TE hat den Vertrag gekündigt - und zwar nicht zum Ende der Vertragslaufzeit sondern zu einem früheren Zeitpunkt. Das widerspricht der vertraglichen Regelung, wodurch o2 berechtigt ist Schadensersatz wegen Pflichtverletzung nach § 280 BGB zu verlangen. 

Der TE hat keinen Umzugsauftrag erteilt, sondern vielmehr die Abnahme der Leistung von o2 endgültig verweigert. Einen Anspruch auf Ratenzahlung für den Schadensersatz kann ich nicht erkennen, zumal es sich um einen so geringen Betrag handelt, der bei gebotenem Bemühen auch in einer Summe aufzubringen ist. 

Eine Stundung führt zum Leistungsverweigerungsrecht durch o2. 

Leider ist das nicht ganz richtig. Vielmehr verzichtet der Kunde auf die Leistung in dem er den Anschluss nicht mehr nutzen will. Gekündigt hat o2. Ein Schaden für o2 ist nicht entstanden. o2 steht also nur die vertraglich vereinbarte Summe vertragsgemäß monatlich bis Ende der ursprünglichen Laufzeit zu.

Findet der Kunde hier einen Anwalt, der sich auskennt, verweist dieser sogar noch auf die gesparten Entgelte seitens o2. Es gab erst neulich wieder Gerichtsurteile dazu.