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Hallo,

 

Erst möchte ich meine tiefe Frustration gegenüber O2 und ihre Täuschungsmanövern, um Vertragsverlängerungen zu sichern, zum Ausdruck bringen. 

 

Ich habe meinen DSL-Vertrag auf der App gekündigt, weil ich schlichte Internet-Verbindung habe. Dann bekomme ich einen Anruf von O2, und habe das Problem erklärt. Der O2-Ansprechpartner hat vorgeschlagen, einen Termin zu geben, um jemanden zu schicken um das Internet-Problem zu lösen. Er hat gesagt er brauchte meine Zustimmung. Da habe ich deutlich gefragt ob das eine Vertragsverlängerung oder eine Stornierung der bestehenden Kündiging bedeutet. Und er hat deutlich gesagt NEIN. 

 

Dann habe ich eine email mit der Informationen zum Produktswechsel aber OHNE neue Informationen zu meinem neuen Vertrag bekommen. Aber da steht nicht, dass mein vertrag verlängert wurde, und die neue Laufzeit war auch nicht da. Als ich auf der App geguckt, dass mein Vertrag verlängert wurde, habe ich eine Widerruf geschickt. Aber O2 hat geantwortet dass die Frist war abgelaufen. Also „die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses“ .. wie sollte man eine solche Frist berechnen wenn man nicht weißt dass/ wann seinen Vertrag verlängert wird? 

Die Frist ist nicht rechtsverbindlich, da der gesamte Vertrag durch Täuschung und Betrug abgeschlossen wurde.

 

Sollte O2 diesen Betrugsversuch nicht korrigieren, sehe ich mich gezwungen, rechtliche Schritte dagegen einzuleiten.

 

 

@M.A.I 

wenn du dem Vertrag nicht in Textform zugestimmt hast,

solltest du diese schriftlich und nachweisbar anfechten.

Bei telefonischen Verträgen musst du inzwischen eine Vertragszusammenfassung

vor  dem Vertragsabschluss bekommen.

 

Vor dem Abschluss: Telefon-Anbieter müssen Vertragsdetails bereitstellen

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ihr Telekommunikationsanbieter muss Ihnen vor Vertragsschluss eine klare und leicht lesbare Zusammenfassung der Vertragsbedingungen geben.
  • Die Vertragszusammenfassung muss genau festgelegte Angaben zum Vertrag beinhalten, die auf einen Blick erkennbar und für Sie verständlich sind.
  • Sie müssen ausreichend Zeit haben, um die Vertragszusammenfassung lesen und das Angebot vergleichen zu können.
  • Telefonisch abgeschlossene Verträge sind bis zu Ihrer Genehmigung der Vertragszusammenfassung schwebend unwirksam. Dadurch sollen untergeschobene Verträge verhindert werden.

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/mobilfunk-und-festnetz/vor-dem-abschluss-telefonanbieter-muessen-vertragsdetails-bereitstellen-65491


@poales vielen dank. Das ist sehr hilfreich 👍🏻

Ich kontaktiere Verbrauchzentrale nächste Woche. 


Hallo @M.A.I,

herzlich willkommen in unserer o2 Community 😀

Ich bedaure sehr, dass du dich durch unsere Mitarbeiter getäuscht gefühlt hast und dass dir die Verlängerung deines Vertrags offenbar nicht bewusst war.

Grundsätzlich wird bei einer telefonischen Vertragsverlängerung immer vorab eine entsprechende Information per Email versandt. Zusätzlich erfolgt eine schriftliche Bestätigung, in der Regel am nächsten Tag, in der die 24monatige Vertragslaufzeit auch noch einmal mitgeteilt wird und eine Widerrufserklärung, in der zu dem 14tägigen Widerrufsrecht informiert wird. Beides ist an deine E-Mail-Adresse gesandt worden. Dein Widerruf ist aufgrund der verspäteten Einreichung bereits zweimal abgewiesen worden.

Ich kann natürlich nicht beurteilen, wie das Gespräch im Einzelnen verlaufen ist. Hier wäre es von Vorteil, wenn du deine Reklamation einmal schriftlich einreichst, damit die zuständige Fachabteilung dies noch einmal prüfen kann.

Hattest du inzwischen auch Kontakt zu einer Verbraucherzentrale aufgenommen? Halte uns gerne auf dem Laufenden und lass uns wissen, wenn du Fragen hast.

Viele Grüße

Giulia


Hallo, 

 

danke für deine Antwort! 
ich habe nicht getäuscht gefühlt!! Ich wurde von dem O2 Mitarbeiter getäuscht. 
 

Ich habe auch euch mitgeteilt dass ich KEINE Zusammenfassung per E-Mail erhalten vor dem Vertrag abschloss. Und das war auch keine Vertrag Abschloss, sondern einen Termin Vereinbarung um mein schlechte Internet-Verbindung zu reparieren. Und ich habe DEUTLICH gefragt ob das storniert die Kündigung der alten Vertrag oder eine Verlängerung. Und der Mitarbeiter hat nein gesagt. Der Anruf wurde aufgezeichnet und du kannst es überprüfen.


und nach dem Gespräch habe ich keine email mit der entsprechenden Informationen und mit der Informationen der neuen Vertrag bekommen. Ich habe das erst am 15.03.2024 bekommen. Am selben Tag habe ich widerrufen. Aber O2 hat gesagt die widerruffrist war abgelaufen. Ist das nicht eine Täuschung? 
 

wenn O2 dieses Problem nicht gelöst hat würde ich eine Anzeige erstatten und rechtliche Schritte dagegen einleiten 
 


Hallo @M.A.I,

es tut mir leid, dass ich dir hier keine andere Auskunft erteilen kann. Wir Community-Moderatoren können keine Gespräche abhören.

Die E-Mail mit den Vertragsinformationen ist am 24.02.2024 an die bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse versandt worden. Hast du auf Mein o2 einmal geprüft, ob sie möglicherweise nicht korrekt ist?

Ich kann weiterhin nur empfehlen, deine Reklamation einmal schriftlich einzureichen, dann wird der Fall noch einmal geprüft.

Viele Grüße

Giulia


Hallo, @o2_Giulia 

 

ich habe diese email bekommen. Das heißt Produktwechsel.. da stwht keine informationen zum neuen vertrag. da steht nur einen Termin, um mein internet-problem zu lösen. So hat der O2-Ansprechpartner erklärt. Und deswegen habe ich angerufen. Weil meine internet-Verbindung so schlicht ist und oft instabil ist. Er hat versprochen das zu lösen. 
 

Ich habe den O2-Ansprechpartner deutlich gefragt, on das eine stornierung der Kündigung oder eine verlängerung meines alten vertrags bedeutet. Und er deutlich nein gesagt. Noch wichtiger hat er mir vor dem „Vertragsabschluss“ keine Zusammenfassung der Vertragsbedingungen gegeben, oder eher auch kein Wort vom neuen Vertrag benutzt. Im Gegenteil hat er mich angelogen und getäuscht. Wenn das dir und O2 egal ist, dann muss ich eine Anzeige erstatten. 


Hallo @M.A.I, egal ist uns das ganz und gar nicht.

Daher hatte Giulia hier auch noch einmal empfohlen, das ganze schriftlich zu reklamieren, damit sich die Fachabteilung das ganze noch einmal für dich anschauen kann.

Poales hatte hier auch den Tipp gegeben, dass du das ganze schriftlich und nachweisbar anfechten solltest, dass du die Vertragszusammenfassung nicht erhalten hast.

LG Steffen


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