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Umzugsbedingte Kündigung - mein Feedback und Bitte um zufriedenstellende Lösung

  • March 4, 2021
  • 4 Antworten
  • 82 Aufrufe

Hallo zusammen, ich möchte die Gelegenheit nutzen, um ein Feedback zu abzugeben, über ein Thema, das mich aktuell wirklich ärgert. Und dass obwohl ich mit der Leistung meines DSL sowie unserer Mobilfunkverträge grundsätzlich sehr zufrieden bin.

Nun zum Thema

Ich habe im Januar meinen O2 DSL S Vertrag in meiner Pendlerwohnung gekündigt, da mir die mittlerweile rund 32 EUR pro Monat zu hoch erscheinen. Kündigung zu März 22 akzeptiert, soweit i.O.

Mitte Februar hat sich ein neues Bild ergeben. Aufgrund der ganzen Covid Situation benötige ich die Pendlerwohnung nun endgültig nicht mehr. Deshalb habe ich eine erneute umzugsbedingte Kündigung zum 31.03.2021 nachgereicht. Diese wurde wie erwartet nicht akzeptiert. Ich könnte ja einen Umzug beauftragen Nur ganz so einfach ist das nicht.

An meinem Hauptwohnsitz gibt es bereits einen aktiven Anschluss, der ironischerweise ebenfalls zu März 22 ausläuft. Also habe ich im Telefonat am mit der Kundenbetreuung am 01.03. nach einer Vertragsstilllegung mit Reaktivierung zu März 22 gefragt. Keine Chance! O2 wird also nun mit Ablauf des morgigen Tages (05.03.21) den Vertrag beenden und die Restlaufzeit berechnen.

Aus unternehmerischer Sicht kann ich das teilweise verstehen. Aus Sicht eines Endkunden, der in einem großen internationalen Konzern ein Kundenbeschwerdemanagement für besonders sensible, strategische Kunden (Key Account) implementiert und geleitet hat, ist das eine große Enttäuschung im Umgang mit dem Kunden.

Und bevor nun einige"laut Gesetz blabla" schreien, bitte ich zu bedenken, dass gesetzliche Vorgaben i.d.R. ein Mindestmaß vorgeben, es jedoch eine wahre Kunst ist, sich als Unternehmen davon abzuheben und den Kunden zum Promoter zu machen. Denn das war ich bis zu diesem Zeitpunkt.

Nun wäre ich O2 sehr verbunden, wenn sich jemand mit mir in Verbindung setzen würde, um eine zufriedenstellende Lösung zu besprechen. Denn wenn ich bedenke, dass mir nun 12 x 31,98 in einer Einmalzahlung berechnet werden, ohne dafür im Gegenzug eine Leistung zu erhalten, vergeht mir auch für die Zukunft die Lust daran, O2 Kunde zu sein, was zweifelsohne auf weitere Verträge innerhalb meines familiären Handlungsspielraums Auswirkungen hätte. 

Können wir hier nicht eine Lösung finden, die für beide Seiten verträglich ist?

Die im Profil genannte E-Mail-Adresse ist selbstverständlich aktuell.

Vielen Dank vorab und freundliche Grüße

MarcoM

Lösung von o2_Larissa

Hi @MarcoM0512,

herzlich willkommen in unserer Community :blush:

Ich verstehe dich, dass du gerne eine Sonderregelung für deinen Fall haben möchtest, allerdings müssen besonders im Vertragswesen, klare Grenzen vorhanden sein. Das betrifft sowohl Verträge mit Kunden als auch mit Geschäftspartnern.

Daher schließe ich mich @bs0 an, dass man natürlich auf Kulanz hoffen, diese aber nicht erwarten kann.

 

Eine Alternative ist die Vertragsübernahme durch den Nachmieter oder neuen Eigentümer der Wohnung, aus der du ausziehst. Besteht da vielleicht eine Möglichkeit?

 

Liebe Grüße

Larissa

4 Antworten

bs0
Legende
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  • Legende
  • March 4, 2021

Ich verstehe gerade das Problem nicht ganz. Welcher Vertrag läuft morgen aus? Was sollte im März 2022 passieren? Was genau wolltest du eigentlich erreichen bzw. wie sieht für dich eine Lösung aus?

Dass ein zu morgen gekündigter Vertrag nicht mehr reaktiviert werden kann hat einen wesentlichen technischen Hintergrund: Der Anschluss wird vor einigen Tagen bei der Telekom abgemeldet worden sein und der Port ist damit verloren. Es besteht also keine Möglichkeit für o2, außer einen neuen Vertrag für dich zu bestellen.

Auch wenn o2 die gesetzlichen Bestimmungen natürlich nicht anwenden muss, gerade bei Großunternehmen mit Millionen von Kunden sind an sich unbegründeten Ausnahmen schwer nachvollziehbar zu machen und können unfair anderen Kunden gegenüber sein. Warum soll man bei dir eine Ausnahme machen? o2 bietet auch Flex-Verträge an, die monatlich kündbar sind. Diese sind teurer als Laufzeitverträge, bieten aber die Flexibilität, die du suchst.

Du musst übrigens keine Einmalzahlung leisten, sondern darfst den Betrag monatlich bis Laufzeitende zahlen. Das müsstest du allerdings mit o2 extra vereinbaren. Dass du dafür keine Leistung bekommst liegt ja in deinem Verantwortungsbereich (Umzug bzw. Wohnungsaufgabe).


  • Autor
  • Besucher:in
  • March 4, 2021

Danke schonmal für deine Antwort, um vorweg etwas Wertschätzung aufzubringen.

Wie beschrieben endet der Vertrag regulär im März 22 und da ich bereits mit O2 Kontakt aufgenommen und um vorzeitige Kündigung aufgrund der sich ändernden Lebensumstände gebeten habe, gibt's für O2 nur zwei Optionen. 1. Umzug beauftragen und 2. Vertragsbeendigung zum 31.03., falls ich nicht bis zum 05.03. den Umzug beauftragt habe. Zweites aber nur unter der Voraussetzung, die restlichen 12 Monate weiter zu zahlen.

Flexibilität ist schön und gut, war aber nicht absehbar erforderlich. Ich hätte die Wohnung noch einige Zeit behalten. Aber Corona sei Dank! 

Warum man bei mir eine Ausnahme machen sollte? Das meine ich mit "laut Gesetz blabla"! Die Frage stell dir mal bitte selbst, wenn du in eine Situation kommst, in der du dir Kulanz erhoffst. Und ob Einmalzahlung oder in Raten ist mir egal. Es geht um's Prinzip, nämlich Kundenorientierung. Da erhoffe ich mir mehr situative Handlungsgestaltung wie es übrigens einige wenige Unternehmen schaffen. So auch O2? 


bs0
Legende
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  • Legende
  • March 4, 2021

Kulanz erhoffen ist absolut legitim, Kulanz zu erwarten (meiner Ansicht nach) in dieser Situation nur bedingt - eben aus Fairnessgründen. Aber schreib doch nochmal hin und mache vielleicht einen realistischen Vorschlag, zum Beispiel 50/50 Kostenteilung für die Restlaufzeit. Fragen kostet ja nichts, und wie du schreibst, es handelt sich hier um Kulanz, also um eine Einzelfallentscheidung. Das Forum ist nicht der richtige Ort dafür, denn Entscheidungskompetenz hat nur die entsprechende Fachabteilung. Viel Glück!


o2_Larissa
  • Team
  • Lösung
  • March 11, 2021

Hi @MarcoM0512,

herzlich willkommen in unserer Community :blush:

Ich verstehe dich, dass du gerne eine Sonderregelung für deinen Fall haben möchtest, allerdings müssen besonders im Vertragswesen, klare Grenzen vorhanden sein. Das betrifft sowohl Verträge mit Kunden als auch mit Geschäftspartnern.

Daher schließe ich mich @bs0 an, dass man natürlich auf Kulanz hoffen, diese aber nicht erwarten kann.

 

Eine Alternative ist die Vertragsübernahme durch den Nachmieter oder neuen Eigentümer der Wohnung, aus der du ausziehst. Besteht da vielleicht eine Möglichkeit?

 

Liebe Grüße

Larissa