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Gelöst

Umzug Vertrag

  • March 6, 2021
  • 6 Antworten
  • 124 Aufrufe

Moin moin, wir ihr im Titel lesen könnt, ich ziehe in eine neue Wohnung ein und kann den Mietvetrag nicht mitnehmen, da es eine WG ist und da gibt es schon einen Vertrag. Und hier kommt die Frage: was muss jetzt gemacht werden? Muss ich jemanden meine neue Anmeldung bzw. Meldebestätigung schicken, damit die sicher sind, dass ich doch in eine neue Wohnung einziehe? Aber zu wem? Ich sehe hier keine E-Mail-Adresse und am Handy geht kein Mensch dran. Ich bin ziemlich verwirrt und würde mich auf eine Erklärung freuen.

 

Herzlichen Grüße

 

Alba

Lösung von blablup

Wenn du einen Laufzeitvertrag abgeschlossen hast, dann musst du ihn auch erfüllen. Der Gesetzgeber sieht nur eine Ausnahme vor:
§46 TKG:

Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt.

 

Ob die Leistung am neuen Wohnsitz erbracht werden kann, prüft o2 im Rahmen eines Umzugsauftrags von dir. Der Umzug in eine WG ist kein Kündigungsgrund im Sinne des Gesetzes. 

6 Antworten

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  • Legende
  • Lösung
  • March 6, 2021

Wenn du einen Laufzeitvertrag abgeschlossen hast, dann musst du ihn auch erfüllen. Der Gesetzgeber sieht nur eine Ausnahme vor:
§46 TKG:

Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt.

 

Ob die Leistung am neuen Wohnsitz erbracht werden kann, prüft o2 im Rahmen eines Umzugsauftrags von dir. Der Umzug in eine WG ist kein Kündigungsgrund im Sinne des Gesetzes. 


Klaus_VoIP
Legende

Mögliche Problemlösung könnte die Vertragsübernahme durch den Nachfolger sein!?

Ansonsten Umzug beantragen und warten was der Techniker meint. Mit etwas Glück fehlen Kabel. 


  • Autor
  • Besucher:in
  • March 8, 2021

Vielen Dank für die Antworten :) Mir würde gesagt, dass ein Umzug ein Sonderfall ist, aber das scheint nicht wirklich so zu sein.

Leider wird es keinen direkten Nachfolger geben, da der Vermieter erstmal die ganze Wohnung renovieren wird.


bs0
Legende
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  • Legende
  • March 8, 2021

Dann musst du den Umzug beauftragen. Wenn o2 Adresse die Leistung erbringen kann musst du entscheiden ob der Anschluss umgezogen werden soll oder ob du darauf verzichtest und die Grundgebühr bis Ende der Laufzeit zahlst. Kann o2 die Leistung nicht erbringen könntest du den Vertrag gegen Zahlung von 3 x Grundgebühr vorzeitig zum Zeitpunkt des Umzugs auflösen. Dazu muss eine Meldebescheinigung eingereicht werden.


Bollermann
Legende
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Genau, sollte dir ein Sonderkündigungsrecht zustehen und die Ummeldebestätigung eingereicht wurde, wird der Anschluss deaktiviert und dir 3 weitere Monate Grundgebühren per Einmalzahlung berechnet. 


o2_Larissa
  • Team
  • March 15, 2021

Hi @Xinsolem,

herzlich willkommen in unserer Community :blush:

Schade, dass du uns verlassen möchtest/musst :sweat:

Haben dir die Infos von @bs0, @Klaus_VoIP, @Bollermann und @blablup weitergeholfen? Ein Umzug ist kein Grund für eine Sonderkündigung, wie schon richtig geschrieben wurde. Hast du den Umzug schon beauftragt?

 

Liebe Grüße

Larissa