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Warum O2
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Umzug Sonderkündigung abgelehnt

  • September 12, 2019
  • 9 Antworten
  • 285 Aufrufe

Da ich umziehen musste und an meiner neuen Adresse bereits ein DSL-Anschluss vorhanden ist, habe ich meinen Vertrag über Sonderkündigung kündigen wollen. Dies wurde mir vom Kundenservice über die Hotline so vorgegeben. Als Antwort bekam ich, dass die Sonderkündigung nicht genehmigt wurde und ich den kompletten Betrag bis 2021 jetzt in Rechnung gestellt bekomme. Nun wollte ich einen Umzug beantragen, damit O2 sieht, dass ich den Vertrag nicht mitnehmen kann.
Da ich allerdings schon eine Sonderkündigung beantragt hatte, die aber ABGELEHNT wurde, ist es nicht mehr möglich einen Umzug zu beauftragen und ich soll nun einen Betrag von mehreren 100€ zahlen, obwohl ich keine Leistungen von O2 in Anspruch nehmen kann.
Nie wieder werde ich auch nur irgendeinen Vertrag mit O2 abschließen und gegen diese Rechnung werde ich Widerspruch einlegen. Kein Wunder dass das Unternehmen so einen besch*** Ruf hat!

9 Antworten

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  • Legende
  • September 12, 2019
Dass an der neuen Adresse bereits ein Anschluss besteht, ist kein Grund für die Auflösung des Vertrags den du mit o2 geschlossen hast. Es ist vielmehr ein Zeichen dafür, dass die Adresse mit DSL versorgt ist und o2 somit die Leistung auch an deiner neuen Adresse erbringen könnte. Dass du sie nicht haben willst, ist deine private Entscheidung deren Konsequenzen du tragen musst.
Im übrigen bietet o2 alle DSL-Tarife auch ohne Mindestvertragslaufzeit mit nur 4 Wochen Kündigungsfrist zum Monatsende an. Du hattest die Wahl - es ist nicht die Schuld von o2, wenn du dich bewusst für einen Laufzeitvertrag entscheidest und nun nichts mehr davon wissen willst.

Auszug Telekommunikationsgesetz (TKG)
§ 46 Anbieterwechsel und Umzug

(8) Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird. Der Anbieter kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt. Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt.

Klaus_VoIP
Legende
  • September 12, 2019

Nie wieder werde ich auch nur irgendeinen Vertrag mit O2 abschließen und gegen diese Rechnung werde ich Widerspruch einlegen. Kein Wunder dass das Unternehmen so einen besch*** Ruf hat!

Willst Du Hilfe oder nur bashen? Letzteres interessiert hier nicht ...

Joe Doe
Legende
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  • Legende
  • September 12, 2019
Es gibt deswegen bei die O2 DSL Flex Verträge ohne Vertragslaufzeit.
Ok. 60 Euro teurer über 24 Monate da weniger Rabatt, dafür ist man völlig flexibel.
Meine Empfehlung für junge Leute, die vielleicht noch häufiger umziehen müssen.

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  • January 2, 2021

 

Ganz genauso ist es bei mir auch... zum k**** und definitiv NIE wieder einen Vertrag bei O2!!!!!!


bs0
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  • Legende
  • January 2, 2021

Dann wohl auch nicht mit einem anderen Anbieter wenn es genauso ist!(!!!!!!!)


  • Besucher:in
  • January 2, 2021

Gut erkannt!!!!!!!!!!!


Joe Doe
Legende
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  • Legende
  • January 2, 2021

Genau wegen sowas rate ich in meinem Bekanntenkreis immer zu o2 Flex Verträgen im DSL Bereich, wo man 4 Wochen zum Monatsende den Vertrag beenden kann.


  • Besucher:in
  • January 2, 2021

Das ist das beste was man machen kann…

Aber aus Fehlern lernt man!


  • Besucher:in
  • January 2, 2021