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Übeschreitung der Volumengrenze - dauerhafte Reduzierung auf 2 Mbit ab 4. Monat?

  • February 1, 2021
  • 3 Antworten
  • 84 Aufrufe

Hallo,

 

im Kundencenter lese ich Folgendes:

“Wenn Sie die Volumengrenze 3 Monate in Folge überschreiten, wird bei erneuter Überschreitung im 4. Monat und in allen Folgemonaten die Surfgeschwindigkeit auf 2 MBit/s bis zum Ende des Abrechnungszeitraums reduziert. Sie haben die Möglichkeit Ihre Volumengrenze zu erweitern.”

 

Dass man auf 2 Mbit/s bis Ende des aktuellen Abrechnungszeitraums begrenzt wird, kenne ich vom meinen Vertrag, den ich vor dem Abschluss gelesen habe (o2 my Home S Flex vom September 2019):

“Bei Überschreitung eines Daten-Volumens von 100 GB im Abrechnungsmonat reduziert sich die Down- und Upload-Datenübertragungsrate auf bis zu 2 MBit/s für den Rest des jeweiligen Abrechnungsmonats. Für die Berechnung Ihres verbrauchten Datenvolumens werden sämtliche genutzten Internet-Services und Anwendungen einbezogen.”

 

Nun im Vertrag vom 2019 gab es keine Androhung, dass wenn man 3 Monate in Folge überschreitet, wird ab dem 4. Monat dauerhaft, vom Anfang auf 2 Mbit/s reduziert. Wo steht das? Oder hat der o2 den Vertrag einseitig, ohne den Kunden zu informieren einfach geändert?

 

Lösung von blablup

 

Hier könnte man verstehen, dass die Reduzierung erst im 4. Monat kommt (wenn man 3 Monate davor immer überschritten hat) - ist das die Interpretation, die Du meinst? 

Ja. Die Idee der Fair-Use-Mechanik ist, dass die Drosselung nur bei Kunden in Aktion tritt, die regelmäßig und nicht nur sporadisch das vereinbarte Tarifvolumen überschreiten. Als Indikator dafür dient das Überschreiten der Volumengrenze in 3 aufeinanderfolgenden Monaten. Dann ist Drossel  “scharfgeschaltet” und ist ab diesem Zeitpunkt immer dann aktiv, wenn in einem Monat das Tarifvolumen überschritten wird. 

Wie du ja selbst weißt und auch praktisch festgestellt hast, beinhaltet der von dir genutzte Tarif allerdings nicht diese Regelung. Der Text zur Fair-Use-Mechanik sollte daher eigentlich für deinen Tarif nicht in “Mein o2” angezeigt werden, du kannst das ignorieren. 

3 Antworten

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  • Legende
  • February 1, 2021

Ich denke da missverstehst du etwas. Das Zitat bezieht sich auf die “Fair-use-Mechanik”, die dein Tarif aber gar nicht beinhaltet. Diese Fair-Use-Mechanik hast du zudem falsch gelesen, die Drosselung tritt auch bei der Fair-use-Mechanik nur bei Überschreiten der Volumengrenze im Abrechnungsmonat in Kraft.

Die vertragliche Regelung wird im Produktinformationsblatt zu deinem Tarif korrekt wieder gegebenen, die Anzeige in “Mein o2” ist offensichtlich falsch. 


  • Autor
  • Besucher:in
  • February 1, 2021

Danke blablup!

 

Dann hoffe ich, dass die Anzeige in Mein o2 falsch ist; ich war schon richtig am zweifeln, als ich diesen Text dort gelesen habe.

 

Aber noch kurz zum Text im “Mein o2”:

“Wenn Sie die Volumengrenze 3 Monate in Folge überschreiten, wird bei erneuter Überschreitung im 4. Monat und in allen Folgemonaten die Surfgeschwindigkeit auf 2 MBit/s bis zum Ende des Abrechnungszeitraums reduziert.”:

Hier könnte man verstehen, dass die Reduzierung erst im 4. Monat kommt (wenn man 3 Monate davor immer überschritten hat) - ist das die Interpretation, die Du meinst? 

Nun bei mir ist die Reduzierung bereits im ersten Monat mit Überschreitung gerade heute in Kraft getreten. Also irgendwie verstehe ich nicht, was im 4. Monat anders wird, im Vergleich mit dem 1. überschrittenen Monat. Ich sehe da kein Unterscheid, dann bleibt die offene Frage, weswegen der 4. Monat im Text extra erwähnt ist...


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  • Legende
  • Lösung
  • February 1, 2021

 

Hier könnte man verstehen, dass die Reduzierung erst im 4. Monat kommt (wenn man 3 Monate davor immer überschritten hat) - ist das die Interpretation, die Du meinst? 

Ja. Die Idee der Fair-Use-Mechanik ist, dass die Drosselung nur bei Kunden in Aktion tritt, die regelmäßig und nicht nur sporadisch das vereinbarte Tarifvolumen überschreiten. Als Indikator dafür dient das Überschreiten der Volumengrenze in 3 aufeinanderfolgenden Monaten. Dann ist Drossel  “scharfgeschaltet” und ist ab diesem Zeitpunkt immer dann aktiv, wenn in einem Monat das Tarifvolumen überschritten wird. 

Wie du ja selbst weißt und auch praktisch festgestellt hast, beinhaltet der von dir genutzte Tarif allerdings nicht diese Regelung. Der Text zur Fair-Use-Mechanik sollte daher eigentlich für deinen Tarif nicht in “Mein o2” angezeigt werden, du kannst das ignorieren.