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Telefonische Vertragsverlängerung ohne meine Zustimmung um zwei Jahre



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31 Antworten

Anders herum. Subsumiere du bitte den Sachverhalt des TE unter den § 119 BGB. Versuche dabei auch die Dinge anhand von Fakten zu beweisen. Es sollte also auch einigermaßen gerichtsfest sein. Der TE müsste dies ja vor Gericht auch tun.

Hier ein kleines Schema als Hilfe:

119ff-anfechtung

Benutzerebene 1
das hast du sehr schön rausgesucht, allerdings verstehe ich nicht was du von mir möchtest ist doch der angesprochene Punkt auch in deiner Verlinkung unter 1.2 zu finden o.O

"Beim Erklärungsirrtum äußert der Erklärende etwas, was er gar nicht erklären wollte, weil er sich verspricht oder verschreibt." ...hier wird ihm ja unterstellt er habe sich versprochen, da das ganze per Hotline zu stande kam.

Solche Sachen zu belegen ist grundsätzlich nie einfach, daher wäre auch wenigstens der Verbraucherschutz besser noch der Anwalt sinnvoll, hatte ich aber auch geschrieben 😉

Vermutlich kann man hier auch nur seine "Glaubwürdigkeit" stützen, aber zumindest liegt ja scheinbar eine Kündigungsbestätigung vor die den Willen den Vertrag nicht weiter führen zu wollen bekräftigt.

Wäre dein Rat, schön brav ja und amen zu sagen und zu zahlen?

Benutzerebene 7
Es geht doch nicht um Ja und Amen.

Es ist unbestritten, das die O2 Anrufe zum Ziel haben, den Kunden zu übertölpeln und nicht um Service zu bieten. Das ist hier nachlesbarer Fakt, ob es um Kündigungen geht oder um kostenfreie Upgrades, die es nicht gibt.

Ein Fehler des CallCenters ist auszuschließen, das ist Vorsatz.

Natürlich kann und soll man sich gegen so was wehren und ich wäre wohl jemand der sich wehren würde (bin mir aber nicht sicher, ob ich das dann tun würde, oder lieber meine emotionale Ruhe haben wollte).

Hier geht es doch um den TS, der schon im normalen Alltag scheinbar probleme hat, gerade aus zu laufen und seine Funktionsweise mit Drogen aufrecht erhalten muß.

Also Psychologe a.L. sage ich, das ich solch einem Patienten davon abraten würde.

Benutzerebene 1
ok dann habe ich dich wohl etwas missverstanden 😉

sollten meinerseits auch nur Tips sein, wie er sich behelfen kann, da ja auch gefragt wurde, was getan werden kann.

Die Streiterein sollte er der eigenen Nerven wegen,dann in andere Hände geben.

Am schlimmsten finde ich an den ganzen Geschichten, dass sich hier über den Tisch Gezogene auch noch im Forum an den Pranger stellen lassen und rechtfertigen müssen, vor der gemeinen Userschaft, bevor man mit viel Glück vielleicht einmal (eine meist unnütze) Antwort von einem Mitarbeiter bekommt.



"Beim Erklärungsirrtum äußert der Erklärende etwas, was er gar nicht erklären wollte, weil er sich verspricht oder verschreibt." ...hier wird ihm ja unterstellt er habe sich versprochen, da das ganze per Hotline zu stande kam.

Ja, sicher kann er dann anfechten. Damit wäre der Vertrag u.U. auch nichtig. Doch damit wäre jeder Vertrag sehr einfach anfechtbar. Das kann doch im Sinne der Rechtssicherheit nicht sein und somit kann der Andere Schadensersatzansprüche stellen.

Benutzerebene 7
Abzeichen +3
Eine Anfechtung wegen Erklärungsirrtum muss aber unverzüglich erfolgen.

Und von unverzüglich kann man hier - nach Verstreichen von widerrufsfrist etc. - wohl kaum sprechen.

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