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Gelöst

Sterbefall // Kündigung

  • July 21, 2019
  • 2 Antworten
  • 1129 Aufrufe

Guten Tag,

meine Großmutter ist vor einiger Zeit (3 Jahren) gestorben und hatte einen Vertrag abgeschlossen gehabt. Nun habe ich heute bemerkt, dass mein Großvater garnicht auf diesen geachtet hat und der Vertrag einfach weiter gelaufen ist. Wie man sich denken kann, war die Großmutter für die Papiere zuständig, daher fehlte für die Zeit der Überblick.

Die Frage ist nun, ob der Vertrag mit der Sterbeurkunde noch als Sonderkündigung gekündigt werden kann? Verjährt dieses Recht überhaupt, denn ich kann leider nichts dazu finden.

LG
Halo

Lösung von Klaus_VoIP

Normalerweise tritt der Erbe in alle Verträge ein und das macht auch Sinn, wenn die Wohnung weiter genutzt ist und Telefon benötigt wird. Eine Kündigung aus wichtigem Grund liegt eigentlich nur dann vor, wenn die Wohnung von keinem Erben genutzt wird.

2 Antworten

bs0
Legende
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  • Legende
  • July 21, 2019
Eventuell geht das immer noch aus Kulanz, aber nach drei Jahren könnte es schwierig werden. Ein Recht dazu gibt es übrigens gar nicht, daher kann es nicht verjähren.

Klaus_VoIP
Legende
  • Lösung
  • July 22, 2019
Normalerweise tritt der Erbe in alle Verträge ein und das macht auch Sinn, wenn die Wohnung weiter genutzt ist und Telefon benötigt wird. Eine Kündigung aus wichtigem Grund liegt eigentlich nur dann vor, wenn die Wohnung von keinem Erben genutzt wird.