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Sonderkündigungsrecht ummeldung

  • August 10, 2021
  • 5 Antworten
  • 201 Aufrufe

Hallo, 

ich ziehe nächsten Monat um, o2 kann mich an dem neuen Ort leider nicht beliefern. Jetzt haben wir aufgrund des Sonderkündigungsrechts gekündigt und haben dem Kündigungsschreiben eine Wohnungsgeberbestätigung beigefügt.

Jetzt kam von o2 die Antwort, dass sie eine Ummeldung der örtlichen Behörde brauchen. Man kann sich aber erst ummelden, nachdem man umgezogen ist. Ich kann mich also frühestens zum 1.9 ummelden, und dann erst wird die Kündigung bearbeitet. Das dauert dann ja sicherlich auch wieder seine Zeit. Muss ich jetzt echt noch einen Monat länger doppelt bezahlen?

 

 

 

 

Lösung von FaceHugger

Gesetzlich festgelegt sind 3 Monate ab Umzugstermin. Die musst Du leider doppelt zahlen. Die Meldebescheinigung wird rückwirkend berücksichtigt.

5 Antworten

  • Legende
  • Lösung
  • August 10, 2021

Gesetzlich festgelegt sind 3 Monate ab Umzugstermin. Die musst Du leider doppelt zahlen. Die Meldebescheinigung wird rückwirkend berücksichtigt.


  • Autor
  • Besucher:in
  • August 10, 2021

Ah super! Danke für die Antwort. Die 3 Monate waren mir klar ich wusste nur nicht, dass es rückwirkend berücksichtigt wird 


o2_Maria
  • Moderatorin
  • August 24, 2021

Hallo @tnnnnn ,

Willkommen in der Community. 

Bitte entschuldige die lange Wartezeit, aktuell ist sehr viel zu tun, so dass es leider zu  Verzögerungen kommt. 

Wie ich sehe, konnte @FaceHugger dir hier bereits die korrekte Antwort geben. 
Danke dafür. :cherry_blossom:

Melde dich gerne wieder, wenn du Fragen hast. 

Liebe Grüße Maria


Bollermann
Legende
Forum|alt.badge.img+46
  • August 24, 2021

Ah super! Danke für die Antwort. Die 3 Monate waren mir klar ich wusste nur nicht, dass es rückwirkend berücksichtigt wird 

 

Du musst 3 Monate ab Datum der Ummeldung (+ggf Restmonat) doppelt zahlen. 

 

Hast du denn im Rahmen eines Umzugsauftrages die schriftliche Bestätigung erhalten, dass dein Anschluss am neuen Wohnort nicht verfügbar ist oder lediglich mündlich? 


o2_Larissa
  • Team
  • September 6, 2021

Hi @tnnnnn,

herzlich willkommen in unserer Community :blue_heart: Schade, dass du umziehst und uns verlassen musst/möchtest :disappointed:

Wie richtig geschrieben werden dir, sofern keine Versorgung an deiner neuen Adresse möglich ist, 3 Monate Grundgebühr berechnet. Hierfür ist ein amtliches Dokument für den Umzug notwendig. Hast du dich zwischenzeitlich ummelden und uns das Dokument zuschicken können, damit unsere Kollegen die Unterlagen bearbeiten können? Denk bitte daran, dass wenn du einen Router von uns geliehen hast, diesen über unser Retourenportal an uns zurückzusenden, damit es zu keiner Schadensersatzebrechnung kommt.

Vielen Dank an Bollermann und Facehugger für die Unterstützung :hibiscus:

Liebe Grüße
Larissa