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Sonderkündigungsrecht bei Umzug

  • September 20, 2020
  • 3 Antworten
  • 175 Aufrufe

Guten Tag,
Ich bin momentan sehr verärgert über O2 wegen folgender Situation:

Ich hatte bei meiner Mietwohnung einen Festnetz-Vertrag der im Frebruar 2021 abläuft. Nun bin ich im Juli ausgezogen und wollte den Vertrag an meinen Nachbarn übergeben, dieser hat sich jedoch plötzlich rausgezogen, als ich das erfahren habe, habe ich mich sofort an den O2 Shop gewendet, wo es hiess, ich hätte ein Sonderkündigungsrecht, da in dem Haus in das ich eingezogen bin, bereits ein Vertrag mit der Telekom läuft und O2 mir daher am neuen Standort den Service nicht zur Verfügung stellen kann. Also habe ich einen Brief abgechickt. Nun kam ein Brief von O2 an, in dem stand, dass sie mir  angeblich einen Brief geschickt hätten, in dem sie mir gesagt hätten, dass die Sonderkündigung nicht funktioniert, weil sie mir den Service ja hier stellen könnten, obwohl ich explizit im Brief sagte, dass dies nicht der Fall ist und fordern den Betrag der bis Februar fällig wäre. 
Ich erhoffe mir durch diesen Beitrag nicht viel, aber eventuell gibt es ja doch die Möglichkeit, das zu klären und mir viel Geld zu erspahren.

Danke im vorraus,
Gruß, Ryan

Lösung von o2_Matze

Hallo @Werle01 

Auch von mir ein herzliches Willkommen in unserer o2 Community.

Zum Sachverhalt selber ist im Prinzip schon alles gesagt, es verhält sich genauso wie @bs0 und @Sandroschubert  gesagt haben. 

Das es da zu einem Missverständnis gekommen ist tut mir leid.  Ich kann mich dem Tipp von Sandroschubert nur anschließen:

Beauftrage am besten online den Umzug an die neue Adresse, sollten wir dort nicht schalten können kann der Vertrag mit einer Frist von drei Monaten vorzeitig aufgelöst werden.

Wie das mit dem Umzug funktioniert haben wir hier beschrieben. 

VG Matze 

3 Antworten

bs0
Legende
Forum|alt.badge.img+46
  • Legende
  • September 20, 2020

Es geht hier um DSL, oder? Du hast im Mobilfunkforum gepostet.

Die Aussage des Shop-Mitarbeiters ist leider falsch gewesen. Es gibt in solchen Fällen kein Sonderkündigungsrecht. Es ist also so, wie dir geschrieben wurde.

Warum ist es nicht der Fall, dass o2 an deiner neuen Adresse schalten kann? Aufgrund deiner Kündigung wird o2 das geprüft haben. In solchen Situationen sollte man übrigens immer einen Umzug beauftragen, dann bekommt man gleich für Rückmeldung ob o2 schalten kann oder nicht.


Sandroschubert
Legende

Hallo,

 

erst einmal Willkommen. Deinen Beitrag habe ich aus dem Mobilfunkbereich in den Festnetzbereich verschoben.

 

Zum Thema Kündigung hast du leider eine falsche Information erhalten. Beauftrage bitte in mein-o2 einen Umzug. Kann am neuen Ort der Vertrag nicht fortgeführt werden ist eine ausserordentliche Kündigung möglich, ansonsten kündige zum Vertragsende.

 

Gruß 


o2_Matze
  • Moderator
  • Lösung
  • September 23, 2020

Hallo @Werle01 

Auch von mir ein herzliches Willkommen in unserer o2 Community.

Zum Sachverhalt selber ist im Prinzip schon alles gesagt, es verhält sich genauso wie @bs0 und @Sandroschubert  gesagt haben. 

Das es da zu einem Missverständnis gekommen ist tut mir leid.  Ich kann mich dem Tipp von Sandroschubert nur anschließen:

Beauftrage am besten online den Umzug an die neue Adresse, sollten wir dort nicht schalten können kann der Vertrag mit einer Frist von drei Monaten vorzeitig aufgelöst werden.

Wie das mit dem Umzug funktioniert haben wir hier beschrieben. 

VG Matze