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Sonderkündigungsrecht

  • December 14, 2018
  • 5 Antworten
  • 316 Aufrufe

Guten Tag,
ich bin Student und wohne in einer Studentenwohnheim. Das Studierendenwerk bietet uns seit Dezember einen obligatorischen Internetanschluss an. Deshalb muss ich meinen O2 DSL-Vertrag kündigen. Ich habe zuvor eine Kündigung bei o2-Shop gemacht, aber ich habe noch nicht eine Antwort bekommen. Ich habe ein Sonderkündigungsrecht. Wer kann mir helfen?

Anbei finden Sie mein Sonderkündingsrecht als Link.

MfG
Yusuf Aydin

EDIT Omikron: PDF entfernt - Datenschutz

Lösung von o2_Lars

Hallo aydin,
Du hattest dazu ja auch bereits schon Kontakt mit unserer Kundenbetreuung und auch schon ein Antwortschreiben von uns erhalten.
Wenn der Vermieter einen Internet(!)-Anschluss anbietet beziehungsweise dieser auch verpflichtend ist, so ergibt sich daraus keinerlei Kündigungsrecht für einen Telefon-Anschluss, der ebenfalls auch Internet ermöglicht.
Es handelt sich hier letztlich um zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Und so ärgerlich es auch sein mag, auch hier im Forum werden wir Dir dazu keine andere Antwort geben können als die, die Du bereits erhalten hast.
Gruß,
Lars
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5 Antworten

bielo
Legende
  • December 14, 2018
Das Studierendenwerk bietet uns seit Dezember einen obligatorischen Internetanschluss an. Deshalb muss ich meinen O2 DSL-Vertrag kündigen.


Das ist des Pudels Kern. Kann o2 weiter versorgen, ist der Vertrag zu erfüllen.

Wie ist es?

Anbei finden Sie mein Sonderkündingsrecht als Link.


Was war das? Eine "Sonderkündigung"? Worauf stütze die sich?

Klaus_VoIP
Legende
  • December 14, 2018
Ein Sonderkündigungsrecht ist zu bezweifeln, da diese Regelung nur im Zusammenhang mit Umzug im TKG steht. Solange das Studentenheim nicht alle Telekomleitungen kappt, gibt es keinen Grund für ein vorzeitiges Vertragsende!

o2_Lars
  • Moderator
  • Lösung
  • December 17, 2018
Hallo aydin,
Du hattest dazu ja auch bereits schon Kontakt mit unserer Kundenbetreuung und auch schon ein Antwortschreiben von uns erhalten.
Wenn der Vermieter einen Internet(!)-Anschluss anbietet beziehungsweise dieser auch verpflichtend ist, so ergibt sich daraus keinerlei Kündigungsrecht für einen Telefon-Anschluss, der ebenfalls auch Internet ermöglicht.
Es handelt sich hier letztlich um zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Und so ärgerlich es auch sein mag, auch hier im Forum werden wir Dir dazu keine andere Antwort geben können als die, die Du bereits erhalten hast.
Gruß,
Lars

[...] ich bin Student [...].

[...] bietet uns [...] einen obligatorischen Internetanschluss an.

Deshalb muss ich meinen O2 DSL-Vertrag kündigen. [...]

Werter Student, kennen Sie die Bedeutung des Wortes “obligatorisch”? Wie kann man etwas obligatorisches anbieten? Ist mir unbegreiflich… aus Studenten werden “Fachkräfte”… oder umgekehrt?

Wiese “müssen” Sie “deshalb” einen Vertrag kündigen? Wer schreibt Ihnen das vor? Das Studentenwerk? xxxxxx

 

Edit: Politische Äußerung entfernt / o2_Flo


o2_Flo
  • Moderator
  • January 10, 2020

Hallo @entnervtVonO2,

gerne kannst du in der o2 Community mitdiskutieren :) Bitte vermeide es jedoch zu alte Beiträge nach vorne zu holen. Dazu würde ich dich bitten dir einmal unsere Netiquette durchzulesen. Politisierende Beiträge sind hier nicht gestattet.

Grüße,
Flo

Aus Gründen der Übersicht mach ich hier einmal zu.