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Sonderkündigung wg. Umzug | Status bzw. Anerkennung

  • November 16, 2020
  • 13 Antworten
  • 303 Aufrufe

Hallo liebes O² Team,

ich habe von einem etwas besonderem Fall zu berichten und hoffe, dass Sie meine Version nachvollziehen und mir entsprechend die Sonderkündigung “erlauben” - so wie es mal geplant war - da ich ansonsten auf knapp 500 EUR sitzen bleibe, die ich bis zum regulären Ablauf (März 2022) des Vertrages an O² zahlen müsste. Und das alles umsonst. :disappointed_relieved:

Hier der Werdegang:

Obwohl wir den Anschluss erst im März diesen Jahres erhielten, zeichnete sich im Sommer ein baldiger Umzug ab, bedingt durch den Erwerb von Eigentum.

Da ich den Ort, bedingt durch mehrere Bekannte und Freunde bereits kenne, hatte ich sofort Zweifel, dass die mir bislang zur Verfügung stehende Bandbreite am zukünftigen Wohnort nicht mal ansatzweise verfügbar ist. (alte Anschlussadresse 100/40 Mbit, neue Anschlussadresse ca. 6/1 Mbit)

Um sicherzugehen, rief ich damals (ca. Mitte Juli) bei der Hotline an und schilderte mein Vorhaben, ergänzt um die Frage und Bestätigung, was meine Möglichkeiten an der potentiell neuen Anschlussadresse seien. 

Das Recherche-Ergebnis Ihrer Mitarbeiterin bestätigte meine Vermutung, so dass schnell klar wurde, dass ich den Anschluss an der neuen Adresse (Umzug zum 1.11.2020) nicht mal ansatzweise in der Form weiterbetreiben kann. Die hohe Abweichung in der Bandbreite würde mich zu einer Sonderkündigung berechtigen.

 

Die Dame empfahl mir folgendes:

  1. Reguläre Kündigung, welche dann bereits in ihrem System vorgemerkt wird
    Die Kündigung zum 04.03.2022 wurde mir am 31.07.2020 per Mail bestätigt.
  2. Nach dem Umzug und abgeschlossener Ummeldung Versand der Sonderkündigung mit Angabe von Gründen und Beleg per Ummeldebestätigung vom Einwohnermeldeamt.
    Versand der Unterlagen am 05.11.2020

Soweit, so gut.


Durch diese Umstände war ich gezwungen bereits im September einen Anschluss des regionalen Kabelanbieteres zu beauftragen. (4-6 Wochen Vorlaufzeit), da sämtliche DSL Anbieter in der Ortschaft max. “bis zu” 16MBit anbieten und derzeit kein VDSL verfügbar ist.
Mit 50 EUR Monatsgebühr kein Schnäppchen, bei gleichzeitigen Einbußen bzgl. Bandbreite und Telefonie.

Es wurde November, der Umzug war vollbracht, der neue Kabel-Internetanschluss wurde in Betrieb genommen und ich habe mich und meine Familie umgemeldet. Daraufhin folgte die besagte Sonderkündigung mit Versand an die Adresse Südwestpark 38 in Nürnberg, so wie vereinbart.

 

Am Samstag den 7.11. stolperte ich dann zufällig über einen Artikel in der regionalen Zeitung, mit dem Hinweis auf “Telekom Netzausbau VDSL”. Ich traute meinen Augen nicht und habe sofort unsere neue Adresse mit der Verfügbarkeitsprüfung sämtlicher DSL Anbieter gefüttert.

Das überraschende Ergebnis: VDSL mit bis zu 200 MBit ist im ganzen Ort verfügbar! Und das nicht nur bei der Telekom, sondern u.a. auch bei O².

Ich war sprachlos und verstand die Welt nicht mehr. Ein darauf folgendes Gespräch mit einem unserer neuen Nachbarn brachte Licht ins Dunkle. Er erzählte mir, dass im Verlauf des Sommers Im Ort der Netzausbau Ort begann und u.a. auch die Straße an mehreren Stellen geöffnet wurde.

 

… tja, und jetzt haben wir den Salat.
Ich habe von all dem nichts mitbekommen und ehrlich gesagt, sehe ich es auch nicht als meine Aufgabe, das zum Zeitpunkt der Kündigung im Blick zu haben.

Meiner Ansicht nach wäre es hilfreich gewesen, dass die Kollegin mir während des ersten Gespräches im Juli mitgeiteilt hätte, dass sich an der neuen Adresse bald was tut und dort der Netzausbau vorangetrieben wird. So wusste ich aber von nichts und bin den uneingeschränkten Empfehlung ihrer Mitarbeiters gefolgt. 

Nun möchte ich O² also ausdrücklich darum bitten wollen die Umstände zu betrachten, so dass wir eine faire Einigung finden und sie mich zeitgemäß aus dem Vertrag entlassen.

Mir geht es hier um eine Einigung auf Augenhöhe und nicht um Paragraphenreiterei.
Bitte, sprechen Sie mich an!

Hoffnunsgsvolle Grüße mit Bitte um eine unkomplizierte Lösung,

herzliche Grüße,
A.Fuchs
 

 

Lösung von bobbaphatt

Hallo liebe Mitleser,

 

ich darf gute Nachrichten verkünden:
O2 hat der vorzeitigen Aufhebung des Vertrages zum 23.12.2020 zugestimmt.

Das habe ich einzig und allein CHECK24 zu verdanken, die mir von Stunde Null an zur Seite gestanden haben. Ohne den dortigen Ansprechpartner, dem unermüdlichen und hartnäckigen Einsatz, wäre ich hier weiterhin “vor die Wand” gelaufen und an der Verwaltung wiederholt “abgeprallt”.

Letzlich hat die Tatsache, dass die neuen VDSL Anschlüsse in der Ortschaft erst zum 7.12. geschaltet werden können, dafür gesorgt, dass O2 mich am Tag der Umschaltung nicht mit meiner gewohnten Bandbreite hätte versorgen können. Das war an der Stelle mein Glück, bedingt durch eine theoretische Versorgungslücke.

 

Danke für eure Beteiligung, euch alles Gute!

VG, Adi

13 Antworten

Sandroschubert
Legende

Hallo,

 

ein Rückruf erfolgt hier nicht aus dem forum heraus, genauso wenig eine Entscheidung die du gerne möchtest.

 

Das ein Mitarbeiter im Sommer wusste das die Telekom bei Euch ausbaut ist gar nicht so sicher, auch wissen wir nicht wie das Gespräch abgelaufen ist.

 

Wende dich schriftlich an O2 und bitte um eine Kulanzentscheidung.


Bollermann
Legende
Forum|alt.badge.img+46
  • November 16, 2020

Moin, 

 

der richtige Weg wäre folgender gewesen: 

 

Umzug Ende September spätestens Anfang Oktober beauftragen (Mitte Juli und "telefonische Absprache" ist für deine Begründung irrelevant). In dem Rahmen kann der Anbieter die Verfügbarkeit an der neuen Adresse prüfen und gibt dem Kunden bescheid, ob und wie viel er dort liefern kann.

Kann der Anbieter (zum Zeitpunkt der Beauftragung des Umzuges) gar nicht oder weniger als die vertraglich vereinbarte Bandbreite schalten, wird dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 3 Monaten (ab Datum der Ummeldung bzw einreichen der Ummeldebestätigung) eingeräumt oder aber ggf sofern möglich, ein Tarifwechsel angeboten, was man aber nicht annehmen muss.

Kann der Anbieter den Tarif schalten, besteht kein Recht auf vorzeitige Kündigung. 

 

Du hast also keinerlei schriftliche Bestätigung, dass dein Tarif nicht verfügbar ist/war? Dann sehe ich persönlich keine Chance auf "Kulanz" oder Recht. 

 

 

 


  • Autor
  • Besucher:in
  • November 16, 2020

Hallo,

 

ein Rückruf erfolgt hier nicht aus dem forum heraus, genauso wenig eine Entscheidung die du gerne möchtest.

 

Das ein Mitarbeiter im Sommer wusste das die Telekom bei Euch ausbaut ist gar nicht so sicher, auch wissen wir nicht wie das Gespräch abgelaufen ist.

 

Wende dich schriftlich an O2 und bitte um eine Kulanzentscheidung.

 

Die Gesprächsaufzeichnung würde den Inhalt und die Aussagen bestätigen. Ich sage die Wahrheit.
Ich werde die schriftliche Reaktion auf die Sonderkündigung abwarten und entsprechend Widerspruch einlegen. Einen rechtlichen Anspruch habe ich nicht, vollkommen richtig. Wer aber den Werdegang verfolgt, wird mein Anliegen aber verstehen. Du würdest das gleiche versuchen, da bin ich mir sicher.

Danke für deinen Kommentar, viele Grüße.


  • Autor
  • Besucher:in
  • November 16, 2020

Moin, 

 

der richtige Weg wäre folgender gewesen: 

 

Umzug Ende September spätestens Anfang Oktober beauftragen (Mitte Juli und "telefonische Absprache" ist für deine Begründung irrelevant). In dem Rahmen kann der Anbieter die Verfügbarkeit an der neuen Adresse prüfen und gibt dem Kunden bescheid, ob und wie viel er dort liefern kann.

Kann der Anbieter (zum Zeitpunkt der Beauftragung des Umzuges) gar nicht oder weniger als die vertraglich vereinbarte Bandbreite schalten, wird dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 3 Monaten (ab Datum der Ummeldung bzw einreichen der Ummeldebestätigung) eingeräumt oder aber ggf sofern möglich, ein Tarifwechsel angeboten, was man aber nicht annehmen muss.

Kann der Anbieter den Tarif schalten, besteht kein Recht auf vorzeitige Kündigung. 

 

Du hast also keinerlei schriftliche Bestätigung, dass dein Tarif nicht verfügbar ist/war? Dann sehe ich persönlich keine Chance auf "Kulanz" oder Recht. 

 

 

 

 

Ich habe das getan was mit der O² Mitarbeiter aufgetragen hat, gemäß meiner Anforderung und konkreten Fragestellung. Wie soll ich da entscheiden was richtig oder was falsch ist? In meinen Augen trägt hier der Provider zumindest einen Teil der Verantwortung.

So also hätte mir die Dame sagen müssen, ich solle zunächst einen Umzug beauftragen, um die Prozesskette einzuhalten. Das tat Sie aber nicht. Somit bin ich ins offene Messer gelaufen und bin nun auf eine mündliche Aussage angewiesen. Das ist nicht in Ordnung und nimmt den Anbieter hier gleichermaßen in die Pflicht. So zumindest mein kaufmännisches Verständnis...


Bollermann
Legende
Forum|alt.badge.img+46
  • November 16, 2020

@bobbaphatt  ich habe vollstes Verständnis. Wurde der Anschluss in der alten Wohnung bereits deaktiviert? Falls nicht, wirst du nach Bearbeitung und Prüfung deiner außerordentlichen Kündigung Post mit den Möglichkeiten erhalten:

 

 

- Sonderkündigungsrecht mit 3 weiteren Monaten Grundgebühren (wenn Schaltung nicht möglich)

- Anschluss mit umziehen oder

- Auflösung gegen Einmalzahlung der restlichen Grundgebühren bis zum Ende der regulären MVLZ. 

 

Tipp: alternativ den Nachmieter fragen, ob dieser den DSL Vertrag übernehmen möchte.


  • Autor
  • Besucher:in
  • November 16, 2020

@bobbaphatt  ich habe vollstes Verständnis. Wurde der Anschluss in der alten Wohnung bereits deaktiviert? Falls nicht, wirst du nach Bearbeitung und Prüfung deiner außerordentlichen Kündigung Post mit den Möglichkeiten erhalten:

 

 

- Sonderkündigungsrecht mit 3 weiteren Monaten Grundgebühren (wenn Schaltung nicht möglich)

- Anschluss mit umziehen oder

- Auflösung gegen Einmalzahlung der restlichen Grundgebühren bis zum Ende der regulären MVLZ. 

 

Tipp: alternativ den Nachmieter fragen, ob dieser den DSL Vertrag übernehmen möchte.

 

Vermutlich wurde nichts deaktiviert, da die Anschlussadresse vergraglich ja nie geändert wurde.
Ich hoffe O² “macht mit” und sie gewähren mir die Sonderkündigung. Alles andere wäre tatsächlich unfair.

PS: Der Nachmieter erhält kommenden Montag seinen eigenen, neuen Anschluss. Der Anbieter ist mir nicht bekannt.


bs0
Legende
Forum|alt.badge.img+43
  • Legende
  • November 16, 2020

Dann bleibt dir nichts anderes übrig als auf Kulanz zu hoffen. Dagegen kann man keinen Widerspruch einzulegen, wenn die vorzeitige Kündigung abgelehnt wird, aber natürlich ggf. nochmal schreiben und um erneuter Prüfung bitten, wenn du der Ansicht bist, bestimmte Tatsachen sind nicht berücksichtigt worden. Mehr wirst du nicht machen können.


o2_Giulia
  • Moderatorin
  • November 19, 2020

Hallo @bobbaphatt,

 

das ist wirklich ein sehr ärgerlicher Fall, ich kann verstehen, dass du den Vertrag kündigen möchtest. Allerdings können wir nicht über eine Sonderkündigung entscheiden, der zuständigen Fachabteilung liegt dein Schreiben bereits vor. Da an der neuen Adresse o2 DSL verfügbar wäre, wird deinem Wunsch vermutlich nicht entsprochen, da möchte ich ganz ehrlich sein. Lass uns gerne wissen, wenn du eine Rückmeldung erhalten hast.

 

Viele Grüße

Giulia


  • Autor
  • Besucher:in
  • November 19, 2020

Hallo @bobbaphatt,

 

das ist wirklich ein sehr ärgerlicher Fall, ich kann verstehen, dass du den Vertrag kündigen möchtest. Allerdings können wir nicht über eine Sonderkündigung entscheiden, der zuständigen Fachabteilung liegt dein Schreiben bereits vor. Da an der neuen Adresse o2 DSL verfügbar wäre, wird deinem Wunsch vermutlich nicht entsprochen, da möchte ich ganz ehrlich sein. Lass uns gerne wissen, wenn du eine Rückmeldung erhalten hast.

 

Viele Grüße

Giulia

Hallo Giulia,

klar, wie ich schon sagte, einen rechtlichen Anspruch habe ich nicht. Aber es muss doch auch für außenstehende nachvollziehbar sein, dass ich hier einen berechtigten Einwand habe. Anhand der Zeitpunkte meiner Schreiben bzw. der Kontaktaufnahme ließe sich ja der Stand des Netzausbaus an der betroffenen Adresse nachvollziehen. So würde man schnell erkennen, dass meine Frage und Bitte kein “Sonderwunsch”, sondern eine logische Konsequenz ist. Wir sind gerade ins eigene Heim gezogen und haben die kommende Zeit auch finanziellen Druck, gerade jetzt am Anfang. 

 

Da tut es uns besonders weh, wenn über ca. 1,5 Jahre jeden Monat 25 EUR einfach “das Klo” heruntergespült werden. Je nach Reaktion und Antwort werde ich um diese Entscheidung kämpfen. Wir reden hier immerhin von einem Schaden von ca. 400 EUR.

 

Ich würde mich freuen wenn Du vielleicht einen persönlichen Kontakt zur Fachabteilung herstellen könntest, so dass ich vielleicht ein Gespräch suchen kann.

 

Viele Grüße


Bollermann
Legende
Forum|alt.badge.img+46
  • November 19, 2020

@bobbaphatt  wenn, dann wird die Restlaufzeit per Einmalzahlung und nicht monatlich in Rechnung gestellt. 

 

Ein persönliches Gespräch wird von hier aus nicht veranlasst. Du musst dich gedulden und auf Rückmeldung der Fachabteilung warten.


bs0
Legende
Forum|alt.badge.img+43
  • Legende
  • November 19, 2020

@bobbaphatt  wenn, dann wird die Restlaufzeit per Einmalzahlung und nicht monatlich in Rechnung gestellt.

Er hätte trotzdem das Recht, die Rechnung monatlich abzuzahlen. Wenn o2 keinen Nachlass anbietet, wenn man den Betrag auf einmal zahlt, gäbe es meiner Meinung nach keinen Grund, das zu tun.


o2_Matze
  • Moderator
  • November 25, 2020

@bs0 

Wenn der Vertrag in beidseitigem Einverständnis aufgelöst wird, sind die daraus fälligen Leistungen sofort auszugleichen, da der Vertrag beendet und nicht weitergeführt wird.

Rein interessehalber (aber bitte für Laien wie mich erklären): Auf welcher Grundlage siehst du in so einem Fall ein Recht auf monatlichen Abzahlung ? 

VG Matze 


  • Autor
  • Besucher:in
  • Lösung
  • December 16, 2020

Hallo liebe Mitleser,

 

ich darf gute Nachrichten verkünden:
O2 hat der vorzeitigen Aufhebung des Vertrages zum 23.12.2020 zugestimmt.

Das habe ich einzig und allein CHECK24 zu verdanken, die mir von Stunde Null an zur Seite gestanden haben. Ohne den dortigen Ansprechpartner, dem unermüdlichen und hartnäckigen Einsatz, wäre ich hier weiterhin “vor die Wand” gelaufen und an der Verwaltung wiederholt “abgeprallt”.

Letzlich hat die Tatsache, dass die neuen VDSL Anschlüsse in der Ortschaft erst zum 7.12. geschaltet werden können, dafür gesorgt, dass O2 mich am Tag der Umschaltung nicht mit meiner gewohnten Bandbreite hätte versorgen können. Das war an der Stelle mein Glück, bedingt durch eine theoretische Versorgungslücke.

 

Danke für eure Beteiligung, euch alles Gute!

VG, Adi