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Sonderkündigung wegen Zusammenzug (vorhandener Anschluss) – Status unklar / Termin falsch bestätigt

  • April 2, 2026
  • 5 Antworten
  • 52 Aufrufe

Hallo, ich benötige Hilfe bei der Bearbeitung meiner Sonderkündigung aufgrund eines Zusammenzugs. In der neuen Wohnung besteht bereits ein aktiver Anschluss, weshalb ich meinen Vertrag vorzeitig beenden möchte. 

Bisheriger Ablauf:

  • 23.02.2026: Erste Einreichung der Sonderkündigung via Online-Formular (geplanter Termin: 31.05.2026).
  • 03.03.2026: Korrektur des Datums auf den 31.03.2026, da der Auszug aus der alten Wohnung früher erfolgte.
  • 12.03.2026: Erneute Einreichung inkl. der Meldebescheinigung für die neue Adresse als Nachweis.

Problem:
Bisher habe ich keine Rückmeldung oder Bestätigung der Sonderkündigung erhalten. In meinem Kundenportal „Mein o2“ wird der Vertrag lediglich zum regulären Laufzeitende in 2027 als gekündigt angezeigt. Die außerordentliche Kündigung zum 31.03.2026 scheint dort nicht hinterlegt oder noch nicht bearbeitet zu sein.

5 Antworten

schluej
Legende
  • April 2, 2026

Moin,

bitte einen Umzug (für 50€) anmelden, das sollte auch über Mein O2 möglich sein.

Dann die Abmeldung / Anmeldung an O2 senden. Wenn O2 nicht schalten kann oder nicht mit der gleichen Geschwindigkeit, bis zu zum nächsten Monat raus.

Ansonsten läuft der Vertrag noch bis zum Ende. Ihr könnte dann aber 2 Anschlüssen nutzen.

Ein pauschales Recht auf Sonderkündigung hast Du nicht, der Umzug wurde ja nicht durch O2 verursacht. Deshalb trägt O2 auch das reguläre Kündigungsdatum ein. 


Klaus_VoIP
Legende

Noch eine kleine Ergänzung zum “vorhandenen Anschluss” - falls dieser von o2 ist, dann löst o2 i.d.R. den Vertrag auf. Bei einem fremden Anbieter muss man dann sehen was die sinnvollste Lösung ist.  Im TKG gibt es kein vorzeitiges Kündigungsrecht wegen Zusammenzug. Oft erledigt sich das aber durch Nicht-Schaltbarkeit, aber nur bei Umzugsmeldung, wie schluej schrieb!

Hinterlege unbedingt die neue Adresse im Kundenportal. Ansonsten wird o2, wie schon so oft, die alte Adresse anschreiben!


o2_Manga
  • April 4, 2026

Hallo ​@SteuerErich 

willkommen in der o2 Community. Schön, dass du uns schreibst. 🙂

Hast du inzwischen den Antrag auf Umzug gestellt und die entsprechenden Nachweise eingereicht?

Falls ja, haben die Kolleginnen und Kollegen geantwortet? 

Grüße und Dank an die helfenden User für die Unterstützung. 

Manga


  • Autor
  • Besucher:in
  • April 23, 2026

Danke für die Antwort, aber die Information ist rechtlich so nicht korrekt.

Ein kostenpflichtiger Umzugsauftrag ist keine Voraussetzung für eine Sonderkündigung, wenn die Leistung am Zielort (wie hier durch Zusammenzug/belegte Leitung) nachweislich nicht erbracht werden kann. Gemäß § 60 Abs. 2 TKG steht mir das Sonderkündigungsrecht zu, sobald ich den Umzug nachgewiesen habe (was durch die Meldebescheinigung bereits am 12.03. erfolgt ist).

Dass o2 hier trotz vorliegender Dokumente auf die Mindestlaufzeit bis 2027 verweist und die Kündigung ablehnt, ist ein klarer Verstoß gegen das Telekommunikationsgesetz.

Ich habe den Vorgang nun inklusive der Chat-Protokolle an die Bundesnetzagentur zur aufsichtsrechtlichen Prüfung übergeben. Vielleicht hilft dieser Hinweis auch anderen Kunden, die hier mit falschen Fristen und unnötigen Umzugsprozessen hingehalten werden.


o2_Matze
  • Moderator
  • April 23, 2026

Danke für die Antwort, aber die Information ist rechtlich so nicht korrekt.

@SteuerErich Dann scheint es hier unterschiedliche Meinungen zu geben.

Klaus hat es ja auch schon so passend beschrieben “Im TKG gibt es kein vorzeitiges Kündigungsrecht wegen Zusammenzug.”

Hier sei auch der Hinweis gestattet, dass nur weil schon ein DSL Anschluss in der Wohnung aktiv ist, dies nicht bedeutet, dass kein zweiter Anschluss eines weiteren Providers genutzt werden kann. 

Sollte sich jetzt im Zuge des Umzugauftrages herausstellen, dass an der neuen Adresse nicht geschaltet werden kann besteht die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung, sonst eben nicht. 

Im Übrigen wird der Umzug in dem Fall auch gar nicht berechnet, da dieser dann abgebrochen wird, da ja technisch nicht durchführbar, somit gehst du dabei auch kein Risiko ein.

Ablauf also: Umzug beantragen und abwarten, was dann am Ende technisch möglich ist. 

VG Matze