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Sonderkündigung wegen Auszug

  • February 21, 2021
  • 6 Antworten
  • 166 Aufrufe

Hallo zusammen,

ich muss kurzfristig aus meiner Wohnung ausziehen (corona-bedingt den Arbeitsplatz verloren...) und lebe nun bei der Familie im Einfamilienhaus.

Da dort der vorhandene Telefonanschluss bereits von einem anderen Anbieter belegt ist, kann ich meinen O2-DSL-Vertrag nicht mitnehmen.

Laut O2-Hotline sei das auch kein Problem - ich hätte die Möglichkeit der Sonderkündigung.

Pustekuchen - jetzt, da ich die Kündigung an die entsprechende Postadresse gesendet habe, wird die Kündigung abgelehnt. Was denn nun?

Ist das die übliche Masche von O2?

Nur mal so zum Überblick: es ist nur ein einziger Telefonanschluss vorhanden, der bereits schon belegt ist. Wieso akzeptiert O2 die Sonderkündigung nicht?

Und laut TKG gibt es ja in diesem Fall die Kündigungsfrist von 3 Monaten - wieso soll ich also einen Vertrag weiterhin bezahlen, den ich gar nicht nutzen kann???

Der nächste Knackpunkt ist: O2 hat die Leitung in meiner ehemaligen Wohnung noch nicht freigeschaltet, obwohl ich in der Kündigung darauf hingewiesen habe, damit mein Nachmieter die Leitung nutzen kann.

Wo an welcher Stelle ist was falsch gelaufen?

 

Vielen Dank für Eure Hilfe!

 

6 Antworten

Jogi
Legende
  • February 21, 2021

Moin,

erst mal mein Bedauern zum Jobverlust.

Das richtige vorgehen ist, den Umzug des Anschlusses an die neue Adresse zu beantragen. Kann o2 schalten ein bereits vorhandener Anschluss muss kein Hinderungsgrund sein, dann habt ihr 2 Anschlüsse, kann o2 nicht schalten, kommst du mit der Beschriebenen Einmalzahlung aus dem Vertrag.

 

Greetz


Klaus_VoIP
Legende
  • February 21, 2021

Du solltest Dich aber entscheiden - kündigen oder Vertrag übernehmen lassen!? 

O2 hat die Leitung in meiner ehemaligen Wohnung noch nicht freigeschaltet, obwohl ich in der Kündigung darauf hingewiesen habe, damit mein Nachmieter die Leitung nutzen kann.

Vertragsübernahme wäre eleganter. 

Ansonsten oder gerade deswegen o2 mit 14 Tage Frist in Verzug setzen den Anschluss in der alten Wohnung funktionsfähig zu übergeben. 


bs0
Legende
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  • Legende
  • February 21, 2021

Warum wird immer wieder an der Hotline fälschlicherweise gesagt, man soll einfach eine Kündigung einreichen? Dann wundert sich der Kunde warum es schief läuft und glaubt, wie hier, dass es irgendeine Masche ist.


Sächsin
Legende
  • February 21, 2021

@bs0 war sicher nur das berühmte Missverständnis 🤣


o2_Manga
  • February 25, 2021

Hallo @Lalalalara 

 

willkommen in der o2 Community, auch wenn der Anlaß kein schöner ist.

Iich versuche mal die Fakten zusammenzutragen. Ein Umzug fällt in die persönliche Lebensplanung,auch wenn er unfreiwillig erfolgt. Einer Sonderkündigung wird nur stattgegeben, wenn wir an der neuen Adresse nicht schalten können. Sobald der Verfügbarkeitscheck ergibt, daß du an der neuen Adresse von uns DSL beziehen kannst, bieten wir dir zwei Möglichkeiten:

1. du nimmst den Anschluß mit und "parkst" ihn dort, bis die Laufzeit um ist. Dafür ist dann nochmal eine ordenliche Kündigung notwendig. Bis dahin füllst du einen Umzugsantrag aus und zahlst die monatlichen Grundgebühren normal weiter. Es ist für den Umzug nicht entscheidend, ob in der Wohnung die TAE belegt ist, sondern ob im Hauptverteiler für die Adresse ein Platz frei ist.

2. du kündigst ohne Umzug, dann wird eine fristgerechte Kündigung eingetragen. Allerdings: sobald der neue Mieter seinen eigenen Anschluß anmeldet und die Buchse ist durch dich noch belegt, wird es heikel. Denn wir sind verpflichtet, die  Dose zu räumen und den Vertrag dann aufzukündigen. Dann wird dir die Restsumme in Rechnung gestellt und zwar ohne Ratenzahlung. Dies kann je nach Anzahl der Restmonate*Grundgebühr teuer werden.

Daher bitte sorgfältig überlegen, was für dich am besten ist. Vll. auch, dem Nachmieter den Vertrag überlassen. Die Kosten zahlt der Nachmieter. Wäre für dich die günstigste Lösung.

Danke an @Jogi und alle anderen fürs Helfen.

 

Grüße


bs0
Legende
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  • Legende
  • February 25, 2021

@o2_Manga

Unabhängig von der Rechnungstellung, ist der Kunde berechtigt, den Restbetrag auf Wunsch weiterhin monatlich abzuzahlen. Anspruch auf eine Einmalzahlung hat o2 nicht. Das sollte man fairerweise auch kommunizieren (auch wenn ich davon ausgehe, dass das hier von euch eventuell so nicht kommuniziert werden darf).