Mietvertrag und Wohnungsgeberbescheinigung reichen nicht. Es ist zwingend die Meldebescheinigung einzureichen.
@Erdmuggel
ohne Meldebescheinigung wird Dir die Kündigung zunächst zum normalen Laufzeitende bestätigt. Lass Dich da nicht irritieren.
Hallo @Erdmuggel,
willkommen in unserer o2 Community
Du bist ja schon bestens beraten. Den Technologiewechsel bei gleichen Tarifbedingungen kannst du einfach z.B. über unsere Kundenbetreuung durchführen.
Hast du sonst noch Fragen oder ist was unklar?
Beste Grüße,
Paul
Hallo und vielen Dank für eure Antworten.
Dass mit der Meldebescheinigung stand schon in der Rückmeldung auf meine Kündigung und dass danach wohl erst geprüft wird, ob sie auch akzeptiert wird.
Laut meinem Vertrag ist allerdings nur am Router ersichtlich, dass es sich derzeit um einen Kabelvertrag handelt, den ich ja nicht mitnehmen kann. Deswegen hatte ich bedenken, dass dann doch noch eine fadenscheinige Ablehnung kommt und ich dann zwei Verträge bei unterschiedlichen Anbietern habe, was ich verständlicherweise absolut nicht spaßig finden würde.
Ich habe ja aber von Rebecca schon die Bestätigung erhalten, dass dem wohl nicht so ist. Somit gehe ich davon aus, dass es diesbezüglich kein Problem geben wird.
Liebe Grüße
Hallo @Erdmuggel,
wie du schon sagst, hast du bereits die Rückmeldung bekommen, dass die Anmeldebescheinigung benötigt wird und es dann geprüft wird. Dann sollte alles klappen. Du kannst dich nach der Prüfung gerne noch mal bei uns melden und berichten.
Liebe Grüße,
Lea
Hey @Erdmuggel,
gib mir gerne eine Rückmeldung, ob soweit alles passt. Wenn du noch weitere Fragen hast, immer gerne her damit. :)
Liebe Grüße,
Lea
Hallo Lea,
ich gebe gerne eine Rückmeldung. Die Sonderkündigung wurde zwar akzeptiert, jedoch soll ich noch einen Monat länger bezahlen.
Mein Umzug fand am 17.09. statt (Ummeldebescheinigung wurde von mir geschickt). Die Kündigung wurde jedoch zum 18.10. bestätigt. Gekündigt hatte ich aber schon am 10.07., da ich bereits wusste, dass ich im September umziehen werde.
Meines Wissens nach gilt laut den neuen Regelungen vom 01.12.2021 bei Sonderkündigung: Die Kündigungsfrist von einem Monat ist bei rechtzeitiger Kündigung abgegolten und über den Auszug hinaus muss nicht mehr gezahlt werden.
Vielleicht liege ich hier ja falsch, deshalb bitte ich dich um Prüfung meines Anliegens.
Liebe Grüße
@Erdmuggel
- Kann Ihr Anbieter die vereinbarte Leistung an Ihrem neuen Wohnort nicht erbringen, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Sie können den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats kündigen.
Und
Frühester Zeitpunkt ist der Tag des Auszuges.
quelle
Also alles richtig.
@Erdmuggel dein Umzug ist erst mit der eingereichten amtlichen Meldebescheinigung abgeschlossen.
Nicht mit der persönlichen Planung eines Umzugs Monate vorher.
-Meldebescheinigung 17.09.
-Bearbeitung durch o2 (sensationell schnell)—
-1 Monat Kündigungsfrist
-Vertrag 18.10. beendet
-Endabrechnung kommt im November
Hallo @Erdmuggel,
noreply hat das sehr gut zusammengefasst. Erst nachdem die Meldebestätigung bei uns eingegangen ist, können wir die Sonderkündigung bearbeiten. Wenn diese dann genehmigt wird, erfolgt die Kündigung in einem Monat. Alles ist also korrekt und richtig dargestellt!
Liebe Grüße, Maren