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Sonderkündigung nach Umzug

  • February 18, 2026
  • 5 Antworten
  • 36 Aufrufe

Hallo,

 

wir sind am 28.12. in eine andere Stadt umgezogen. Da alles recht spontan war, Anfang Dezember erst den neuen Mietvertrag bekommen, haben wir am 22.12. den Umzug an o2 gemeldet. Da Kabelinternet an der neuen Anschrift in Vodafone Hand liegt, kann o2 uns hier auch kein Kabel Internet anbieten. Der Vorschlag war, wir können auf DSL wechseln. Am Telefon wurde uns als nächstmöglicher Schalttermin der 14.01.2026 genannt. Schriftlich haben wir dazu auch eine Vertragszusammenfassung bekommen. Nachdem bis zum 16.01. gar nichts passierte, fragten wir telefonisch, was nun mit unserem Anschluss ist. Da wurde uns mitgeteilt, dass unser Umzug “abgelehnt” worden sein. Nach kurzer Diskussion und Klärung konnten wir einen neuen Schalttermin ausmachen, nämlich den 06.02.2026. Ich erwähne hier and er Stelle einmal, dass mein Mann und ich von einem funktionierenden Internetanschluss abhängig sind, da wir beide von zu Hause arbeiten. Am 29.01.26 erhielten wir ein Schreiben von o2, dass unsere Adresse nicht geschaltet werden kann, weil die Leitung noch “vom Vormieter” blockiert sei. Da wir hier auch wieder eine Verzögerung in der Versorgung mit einem funktionierenden Internetanschluss sahen, machten wir nun schriftlich von unserem Sonderkündigungsrecht gemäß § 60 TKG Gebrauch, da o2 es nicht schafft, uns gemäß unseres Kabel Internet Vertrages mit Internet zu versorgen noch dass es möglich ist hier einen DSL Anschluss zeitnah zur Verfügung stellen. Die Beeinträchtigungen beruflich bei meinen Mann und mir waren schon zu spüren. Am 03.02. erreichte die Kündigung per Einschreiben o2. Zwischenzeitlich, 10.02.26 haben wir nach dem Stand der Kündigung gefragt. Der “motivierte” Mitarbeiter hat gesagt, wir würden “bald ein Schreiben erhalten”. Heute erhalten wir dann ein Schreiben mit der Kündigungsbestätigung und dem Satz “aus Kulanz wird der Vertrag zum 2. März gekündigt”. Wir sehen an dieser Stelle nicht ein, für eine nicht erbrachte Leistung noch irgendetwas zu bezahlen und erwarten, dass fristgemäß der Vertrag spätestens zum 31.01. rückwirkend gekündigt wird.

VG

Jessica

5 Antworten

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  • Legende
  • February 18, 2026

@cutterina85  Melde einfach einen Unzug nach TKG an. Ohne irgendwelche Firlefanz wie DSL wechseln oder sonst ein Krampf während dem Umzug sonst geht alles in die Hose.

Schuld bist schon selbst auch. Wenn man sich nach dem TKG hält läuft alles in die richtige Richtung. Du kannst jetzt nicht irgendwelche Forderungen verlangen von O2 mit einer Sonderkündigung. 

 


Also nochmal Umzug anmelden bei O2 nach TkG und alles läuft in die richtige Richtung 

 

Kann O2 nicht die gleichen nicht identischen Anschluss schalten bist raus. So läuft der Hase 

 

Du wirst halt jetzt einen zeitlang offline sein bis alles durch ist . 


bs0
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  • Legende
  • February 18, 2026

Wenn du mit der Entscheidung nicht einverstanden bist, dann solltest du das o2 schriftlich mitteilen. Hier im Forum kann niemand über eine Kündigung entscheiden.


  • Autor
  • Besucher:in
  • February 18, 2026

Hallo,

wir haben den Umzug gemeldet, gemäß o2 telefonisch. Was soll der 0815 Kunde sonst bitte machen? Offline sind wir nicht mehr. Wir sind inzwischen bei der Konkurrenz angekommen. Uns geht es eigentlich nur noch darum, dass wir für nicht mehr erbrachte Leistungen zahlen sollen.


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  • Legende
  • February 18, 2026

@cutterina85  Einfach an das Gesetz halten und nicht von der Hotline irgendwas aufschwatzen lassen. Das meine ich

Kannst ja nochmal verinnerlichen 

 

https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__60.html


Bollermann
Legende
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  • February 18, 2026

Da bereits ein Neuvertrag bzw Technologiewechsel im Rahmen des Umzuges vereinbart wurde, wird's nix mehr mit Sonderkündigung aufgrund Umzug. 

Vom DSL kann ggf via außerordentlicher Kündigung aufgrund Nichtschaltung zurückgetreten werden.