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Sonderkündigung Dsl

  • June 1, 2021
  • 4 Antworten
  • 121 Aufrufe

Sehr geehrtes O2-Team,

 

aufgrund meines Umzugs möchte ich meine DSL Vertrag bei Ihnen kündigen.

Hintergrund ist, dass ich in der neuen Wohnung nur Untermieter bin und die Wohnung bereits über einen DSL Anschluss eines anderen Anbieters verfügt. 

 

Der Kundenservice hatte mir im Vorfeld mitgeteilt, dass das im Rahmen einer Sonderkündigung mit Meldebescheinigung der neuen Wohnung und einer „Strafe“ von 3 Monatsraten ginge. 

 

Mitte Mai habe ich Ihnen meine Sonderkündigung schriftlich zugeschickt (inklusive Kopie der neuen Meldebescheinigung).

 

Nun habe ich ein Schreiben von O2 mit der Ablehnung meiner Kündigung erhalten. 

O2 verlangt, dass ich meinen Vertrag weiterhin bis August 2022 (Mindestvertraglaufzeitende) bezahle, obwohl ich den Vertrag nicht mehr nutze.

 

Wie kann es sein, dass ich bei jedem Anruf andere Aussagen und Zusicherungen bekomme?? Es muss doch eine Möglichkeit geben, eher aus dem Vertrag herauszukommen??

Lösung von Bollermann

@Miri.k.  

 

Leider hört man sowas öfter... Falsche (unwissentlich/absichtlich) Informationen ... 

 

Es gibt bei Umzug eine außerordentliche Kündigung (restliche Grundgebühren bis zum Ende der regulären Mindestvertraglaufzeit)  oder ein Sonderkündigungsrecht (3 weitere Monate Grundgebühren). 

 

Fakt ist: 

Ein Sonderkündigungsrecht kann nur mit einem offiziellen Umzugsauftrag geprüft werden. 

 

Nach Prüfung gibt's 3 Möglichkeiten: 

 

1. Anbieter kann technisch schalten 

 Der Anschluss wird geschaltet (ob du ihn nutzen möchtest oder nicht) und du zahlst monatlich weiter. 

 

2. Anbieter kann technisch nicht schalten (zb kein Port frei, Anbieter am neuen Wohnort nicht verfügbar) 

 

Der Anbieter muss dir lt TKG ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 3 Monaten (nach Ummeldebestätigung und Deaktivierung 3 weitere Monate Grundgebühren) einräumen. 

 

3. Der Nachmieter übernimmt den Anschluss via Vertragsinhaberwechsel 

 

Anders verhält es sich, wenn du die außerordentliche Kündigung ohne Umzugsauftrag einreichst... Hier ist der Anbieter nicht zur Prüfung, jedoch aber zur Deaktivierung bzw Leitungsfreigabe für den Nachmieter, verpflichtet. 

 

1. Der Anbieter weist dich auf die Umstände hin. Du kannst, sofern noch nicht zu spät, einen Umzugsauftrag anstoßen. 

 

2. Der Anschluss wird gegen Einmalzahlung der restlichen Grundgebühren deaktiviert. 

 

 

 

 

4 Antworten

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  • Legende
  • June 1, 2021

Ein Laufzeitvertrag wird für eine feste Laufzeit geschlossen - daran müssen sich beide Vertragspartner halten, d.h. sowohl o2 als auch der Kunde sind fest an den Vertrag und dessen Vereinbarungen gebunden. Sonderkündigungsmöglichkeiten - gleich aus welchem Grund - sind im Vertrag nicht vereinbart und auch der Gesetzgeber sieht keine generelle Sonderkündigungsmöglichkeit bei Umzug vor.

Für Kunden, die Flexibilität wünschen, bietet o2 alle DSL-Tarife auch ohne Mindestvertragslaufzeit mit nur 4 Wochen Kündigungsfrist zum Monatsende an. So einen Vertrag wolltest du aber nicht haben. 

Ob du den Anschluss nutzt, ist deine private Sache. Für die Zahlungsverpflichtung aus dem von dir mit o2 geschlossenen Vertrag ist es unerheblich, ob du den Anschluss nutzen möchtest oder nicht.

Du kannst deinen Vertrag an die neue Adresse mitnehmen. Dafür müsstest du bei o2 einen kostenpflichtigen Umzugsauftrag erteilen.

Sofern der Anschluss in der alten Wohnung noch nicht deaktiviert wurde, kannst du auch deinen Nachmieter fragen, ob er deinen Anschluss und Vertrag kostenpflichtig übernehmen möchte. 


  • Legende
  • June 1, 2021

 

 

Wie kann es sein, dass ich bei jedem Anruf andere Aussagen und Zusicherungen bekomme?? Es muss doch eine Möglichkeit geben, eher aus dem Vertrag herauszukommen??

Weil die Leute an der Hotline nicht über eine Sonderkündigung entscheiden können und dürfen. Angenommen sie hätten Dir gesagt, dass das nichts wird. Wie hättest Du reagiert? Einfach hingenommen sicher nicht. Google ist eine grosse Hilfe, such einfach mal nach DSL und Sonderkündigung.


Bollermann
Legende
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  • Lösung
  • June 1, 2021

@Miri.k.  

 

Leider hört man sowas öfter... Falsche (unwissentlich/absichtlich) Informationen ... 

 

Es gibt bei Umzug eine außerordentliche Kündigung (restliche Grundgebühren bis zum Ende der regulären Mindestvertraglaufzeit)  oder ein Sonderkündigungsrecht (3 weitere Monate Grundgebühren). 

 

Fakt ist: 

Ein Sonderkündigungsrecht kann nur mit einem offiziellen Umzugsauftrag geprüft werden. 

 

Nach Prüfung gibt's 3 Möglichkeiten: 

 

1. Anbieter kann technisch schalten 

 Der Anschluss wird geschaltet (ob du ihn nutzen möchtest oder nicht) und du zahlst monatlich weiter. 

 

2. Anbieter kann technisch nicht schalten (zb kein Port frei, Anbieter am neuen Wohnort nicht verfügbar) 

 

Der Anbieter muss dir lt TKG ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 3 Monaten (nach Ummeldebestätigung und Deaktivierung 3 weitere Monate Grundgebühren) einräumen. 

 

3. Der Nachmieter übernimmt den Anschluss via Vertragsinhaberwechsel 

 

Anders verhält es sich, wenn du die außerordentliche Kündigung ohne Umzugsauftrag einreichst... Hier ist der Anbieter nicht zur Prüfung, jedoch aber zur Deaktivierung bzw Leitungsfreigabe für den Nachmieter, verpflichtet. 

 

1. Der Anbieter weist dich auf die Umstände hin. Du kannst, sofern noch nicht zu spät, einen Umzugsauftrag anstoßen. 

 

2. Der Anschluss wird gegen Einmalzahlung der restlichen Grundgebühren deaktiviert. 

 

 

 

 


o2_Lars
  • Moderator
  • June 9, 2021

Hallo @Miri.k., willkommen hier in unserer o2 Community :-)

Wenn du umziehst, kann in so gut wie allen Fällen auch mit dir umziehen. Wir werden von unsrer Seite aus alle erforderlichen Schritte einleiten, um den Anschluss auch an der neue nAnschrift zu schalten, wenn du uns dazu einen Auftrag gibst, denn wir sind ja Vertragspartner und werden alles unternehmen, damit wir die vertraglich vereinbarte Leistung auch liefern können. 

Auch, wenn schon ein DSL Anschluss an der neuen Anschrift besteht, lässt sich in den meisten Fällen auch ein zweiter schalten, im Regelfall ist dafür nur eine weitere TAE-Dose erforderlich.

Eine vorzeitige Auflösung des Vertrages mit einer Zahlung von drei Grundgebühren können wir dann anbieten, wenn ein Umzug in ein nicht versorgtes Gebiet erfolgt, es also nicht die Infrastruktur gibt, das Gebäude und die Wohnung an DSL anzuschließen.

Wenn du uns mitteilst, dass du ein Kündigung aufgrund eines Umzuges wünschst, sind wir auch verpflichtet, den Anschluss an der bisherigen Anschrift aufzulösen. So kann dann auch ein Nachmieter einen Anbieter seiner Wahl nutzen. Du bekommst, wenn an deiner neuen Anschrift ein Anschluss technisch möglich ist schritflich die Information, dass eben eine Schaltung möglich ist und die Bitte, dich innerhalb einer Frist zurück zu melden, damit wir einen Umzug des DSL Anschlusses für dich einrichten können.

Erfolgt keine Rückmeldung, wird der Gesamtbetrag der Restlaufzeit mit Deaktivierung des Anschlusses an der alten Anschrift auf einmal fällig.

Prüfungen und Entscheidungen zu Kündigungen aus besonderen Grund, also nicht zum Ende der normalen Laufzeit werden von einem internen Fachbereich bearbeitet und geprüft, eine Aussage unserer Kollegen an der Hotline stellt insofern nur eine persönliche Meinung dar.

Es lassen sich leider nicht immer in allen Fällen perfekte Lösungen finden, tut mir leid :-/

Gruß,

Lars