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Sonderkündigung beim Umzug mit Glasfaser nicht gewährt

  • February 13, 2026
  • 7 Antworten
  • 36 Aufrufe

Hallo zusammen,

ich bin umgezogen. In der alten Wohnung hatte ich einen Glasfaseranschluss, in der neuen ist leider noch kein Glasfaser verfügbar, es müsste erst ausgebaut werden. Laut Telekom Verfügbarkeitscheck wäre es bis Mai so weit.

Meiner Meinung nach habe ich deswegen ein Sonderkündigungsrecht, weil O2 mich an der neuen Adresse ja (erstmal) nicht beliefern kann.

Deshalb habe ich bereits im Dezember bei der Kundenbetreuung angerufen und abgesprochen, dass ich mit der Meldebescheinigung entsprechend eine Sonderkündigung einreiche.

Das habe ich dann im Januar getan.

Als Antwort auf die Sonderkündigung kam allerdings, dass ich mit meinem Vertrag umziehen und deswegen nicht vorzeitig kündigen könne.
Daraufhin habe ich mich mehrmals wieder bei der Hotline gemeldet. Natürlich wurde dort dann auch mehrmals versucht, mir einen neuen Vertrag mit anderer Technologie zu verkaufen.

Ein anderer Kollege meinte, ich müsse dann halt leider doppelt bezahlen, bis der Glasfaserausbau erfolgt ist (für den Übergang habe ich mir erstmal monatlich kündbares DSL bei einem anderen Anbieter besorgt).

Irgendwann wurde ich an die Kündigungshotline verwiesen. Dort bekam ich die Aussage, die Sonderkündigung würde “1000 prozentig” durchgehen und mir wurde ein anderer Link zugeschickt.
Der Link hat mich allerdings wieder auf das Formular geführt, bei dem ich schon die erste Sonderkündigung eingereicht habe.

Auf meine erneute Sonderkündigung kam die gleiche Antwort.

 

Hat da jemand von euch Erfahrungen?
Erstmal auf unbestimmte Zeit doppelt für Internet zu bezahlen ist ja keine zufriedenstellende Lösung.

7 Antworten

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  • February 13, 2026

@nifu  Ja Sonderkündigung besteht ohne Zweifel wenn ein Umzug nach dem TKG angemeldet wurde und O2 nicht den identischen Anschluss schalten kann 


schluej
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  • February 13, 2026

Aber Du musst auch einen Umzug beauftragen! 


  • Autor
  • Besucher:in
  • February 13, 2026

Danke für eure Antworten :D

 

Um den Umzug anzumelden hatte ich im Dezember mit der Hotline gesprochen. Da wurde mir dann gesagt, ich solle das mit der Sonderkündigung machen.

Bei der Sonderkündigung habe ich “Umzug Inland’ als Grund angegeben und die Meldebescheinigung hochgeladen. Damit ist der Umzug doch gemeldet, oder nicht? (O2 verwendet auch schon meine neue Adresse)


schluej
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  • February 13, 2026

Das get so nicht. Bitte einen Umzug beauftragen, bestehe auf Umzug für max. 50€. Keine Vertragsverlängerung!!

Das wird dann nicht möglich sein und dann kannst Du kündigen. 


bs0
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  • Legende
  • February 13, 2026

Nein, den Umzug meldet man mit der entsprechenden Funktion im Kundenportal an.

Kontaktadresse und Anschlussadresse können übrigens abweichen.

Telefonieren bringt in solchen Fällen nichts. Nutze das Kontaktformular und bitte um erneute Prüfung.

Das Kündigungsformular bietet nur die Möglichkeit einer regulären Kündigung oder einer außerordentlichen Kündigung, und beide treffen in deiner Situation nicht zu. Wenn du Außerordentliche Kündigung gewählt hast und Umzug Inland als Begründung eingegeben hast, wird das nicht funktionieren.


  • Autor
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  • February 13, 2026

Ich werde morgen gleich ausprobieren, das an der Hotline so hinzubekommen. Vielen Dank!

Schade, dass mir das da nicht auch gleich so gesagt werden konnte.

 


  • Autor
  • Besucher:in
  • February 13, 2026

@bs0 

Habe deine Antwort zu spät gesehen.

Im Kundenportal kann ich den Umzug nicht beauftragen. Da steht dann immer, ich solle mich an den Service wenden.

Dann versuche ich einmal das Kontaktformular, danke für den Hinweis.