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Sonderkündigung beim Auszug

  • August 26, 2020
  • 6 Antworten
  • 208 Aufrufe

Hi,

 

ich habe bereits gekündigt und in 3 Monaten endet mein DSL-Vertrag und habe auch eine Kündigungsbestätigung bekommen.

Jetzt ist es so, dass ich vorher aus meiner Wohnung ausziehe, so dass ich vorher raus muss.

Soll ich noch eine Kündigung schreiben oder wie passiert das? Habe ich dann Sonderkündigungsrecht, so dass ich vorher raus aus dem Vertrag kann?

Lösung von Bonaparte

Da hast du keinen Vorteil, da bei Sonderkündigung 3 Monate Vertragsstrafe berechnet werden. Ist also egal für dich.

6 Antworten

Bonaparte
Stammgast
  • Stammgast
  • Lösung
  • August 26, 2020

Da hast du keinen Vorteil, da bei Sonderkündigung 3 Monate Vertragsstrafe berechnet werden. Ist also egal für dich.


Joe Doe
Legende
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  • Legende
  • August 27, 2020

@Bremerwurst es gibt so eigentlich kein Sonderkündigungsrecht. Du kannst einen Umzug beantragen und wenn o2 am neuen Wohnort nicht schalten kann, kommt man 3 Monate zum Monatsende aus den Vertrag. Mit einem o2 DSL Flex Vertrag wärst Du 4 Wochen zum jeweiligen Monatsende raus gewesen. 
Wieso diesen damals nicht abgeschlossen? 


Denner
Legende
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  • Legende
  • August 27, 2020

Flextarife rechnen sich nur bis zu einem Horizont von 12 Monaten, danach werden sie teurer.

 


o2_Matze
  • Moderator
  • August 28, 2020

Hallo @Bremerwurst 

Hast du die Möglichkeit mit deinem Nachmieter zu sprechen? Vielleicht möchte er/sie den Vertrag ja übernehmen, das wäre dann ganz unbürokratisch möglich.

Zu wann ist dein Vertrag denn gekündigt und wann ziehst du jetzt aus der Wohnung aus? 

VG Matze 


Sandroschubert
Legende

Hallo @Bremerwurst 

Hast du die Möglichkeit mit deinem Nachmieter zu sprechen? Vielleicht möchte er/sie den Vertrag ja übernehmen, das wäre dann ganz unbürokratisch möglich.

 

Seit wann ist eine Umschreibung unbürokratisch? Ich kann dem TE nur raten die Finger davon zu lassen und die Hardware, sofern von O2 gestellt, rechtzeitig unfüd nachweisbar zurückzusenden.


Bollermann
Legende
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  • August 29, 2020

@Bremerwurst  einen Umzug brauchst du nicht beauftragen, ebenso macht (wie bereits erwähnt) eine Sonderkündigung auch keinen Sinn. 

 

Aber: 

 

Deinen Auszug lange vor Vertragsende musst du schon melden und um vorzeitige Deaktivierung zum Auszug bitten, da die Leitung sonst für den Nachmieter blockiert ist.