ich lebe seit einem Jahr in meiner Wohnung. Durch massive Probleme mit dem Vermieter habe ich jetzt freiwillig meine Wohnung gekündigt. Ich muss Ende November raus, hatte bei o2 einen 2 Jahres Vertrag abgeschlossen, da ich keine Absicht hatte wieder umzuziehen. Leider wird es darauf hinauslaufen dass ich Obdachlos sein werde und mich Wohnungslos melden muss. Kann ich vorzeitig kündigen? Ich bemühe mich um eine Wohnung finde jedoch nix bisher. Oder kann man den Vertrag pausieren bis man eine Wohnung gefunden hat?
Herzlich Willkommen in O₂ ihrer Community.
Das hört sich ja nicht so schön an, was du schreibst. Wie sagt man , es kommen auch wieder gute Zeiten.
Also du kannst natürlich zum Ende deiner Vertragslaufzeit kündigen, zahlungspflichtig bist du ja sowieso für die Dauer der Vertragslaufzeit mit Telefonica.
Auf jeden Fall solltest du dich schriftlich mit der Bestätigung für deine Wohnungslosigkeit vom Amt für Soziales oder Einwohnermeldeamt, an deine Kundenbetreuung wenden, um ihr den Zeitpunkt bzw.das Datum für die vorzeitige Deaktivierung des Anschlusses mitzuteilen und nachzuweisen. Schildere ruhig deiner Kundenbetreuung deine Situation, schriftlich und vertraulich.
Die Anschrift ,
Telefónica Germany GmbH & Co. OHG
Kundenbetreuung
90345 Nürnberg
Viele Grüße,
MariaMostrich
Weise auf einen geplanten Umzug hin und das Du die Adresse noch nicht nennen kannst. Selbst wenn Du eine Adresse angibst und dort DSL nicht lieferbar ist, dann werden nur 3 Monatsbeträge fällig. Andernfalls könnte es teurer werden.
Guten Abend,
leider musste ich von heute auf morgen in ein obdachlosen Heim.
Mein wlan vertragt läuft weiter habe ich dann ein sonderkündigungsrecht?
Mit freundlichen Grüßen
Dazu steht hier ja schon einiges. Du solltest es versuchen und vor allem Nachweise beifügen.
Ihr Kündigungswunsch | o2 (o2online.de)
O2 bearbeitet solche Vorgänge nur mit Meldebescheinigung. Diese unbedingt einreichen und dann läuft es nach TKG-Regeln(1 Monat Kündigungsfrist, da die derzeitige Adresse keine Installation zulässt). Die Einzugsermächtigung solltest Du nachweisbar entziehen, da die Klärung in solchen außergewöhnlichen Fällen oft zu lange dauert.
Evtl. Leihrouter zurücksenden!
Hallo
die relevanten Informationen zum Ablauf haben bielo und Klaus_VoIP ja schon geschrieben - falls du aber noch Fragen offen haben solltest melde dich gerne.
Ganz wichtig: Kopf hoch und stark bleiben, es kommen auch wieder bessere Tage, ist immer so.
Viele Grüße,
Michi
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