Hi,
ich bin mit meiner Freundin zusammengezogen. Im neuen Domizil befindet sich bereits ein laufender DSL-Vertrag. Die Dame von der Hotline hat mir gesagt, dass ich KEIN Sonderkündigungsrecht habe?! Obwohl hier nicht mal im Ansatz die Geschwindigkeit meines bestehenden VDSL-Vertrages erreicht wird? Der DSL-Verfügbarkeitscheck sagt mir hier nur eine Übertragungsrate von 6.000 bis 12.000 KBit/s vorraus. Weit entfernt von 50.000. Im Moment haben wir hier Internet über den Kabelanschluss.
Ich bitte um Rat und Danke im Voraus.
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Ich bitte um Rat und Danke im Voraus.
Wenn du dein Vertrag kündigen willst, musst du die dort möglichen Geschwindikeiten von o2 mit deinem Vertrag abgleichen. Kabelinternet interessiert erstmal nicht. Dann gilt § 46 Abs. 8 TKG.
Auszug:
(8) Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird. Der Anbieter kann ein
angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt. Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats erechtigt.
Vielen, Dank. Gute Arbeit Da ich das wahrscheinlich schriftlich machen muss, was muss in die Kündigung denn alles rein, außer des Anschreibens? Die Ummeldung vom Bürgeramt? Ausweiskopie von der Rückseite, auf welcher die neue Adresse steht (rest schwärzen)?
Oder geht das auch in einem Telefonat oder E-Mail? Dann ruf ich da noch mal an und kläre die Sachlage oder schreibe.
Oder geht das auch in einem Telefonat oder E-Mail? Dann ruf ich da noch mal an und kläre die Sachlage oder schreibe.
Die Kündigung reichst du schriftlich ein mit einer Kopie der Anmeldung am neuen Wohnsitz. Es wird dann geprüft ob die Leistung bereitgestellt werden kann oder nicht. Wenn die vertraglich zugesicherte Leistung (bei DSL mindestens 5000, bei VDSL weisss ich leider nicht) nicht bereitgestellt werden kann wird die Kündigung nach drei Monaten wirksam.
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