Skip to main content
Warum O2
Warenkorb
Service
Gelöst

Sonderkündigung

  • November 24, 2020
  • 6 Antworten
  • 213 Aufrufe

Aus Alters und Gesundheitsgründen sind meine Frau und ich gezwungen in eine altersgerechte Wohnung umzuziehen. Am neuen Wohnort ist O2 DSL und andere nicht verfügbar, aus diesem Grund bestand ich auf mein Sonderkündigungsrecht, welches auch akzeptiert wurde.

Warum werde ich mit so einer hohen Rechnung (77,22) bestraft, da es doch nicht meine Schuld ist, wenn Sie keine Abdeckung des Gebietes haben? Darf ich ohne Strafe nicht umziehen?

Ein Reiseunternehmen kann doch auch nicht die Buchung aufrecht erhalten, wenn das Schiff vorher untergeht,  oder ???

Auch, wenn O2 irgendwelche Gesetze und Paragraphen heranzieht, ist es sehr traurig, dass man in solch eindeutigen Fällen keine Kulanz zeigt, sondern so tut als wäre man sonst sofort pleite…. 

Lösung von bs0

Du wirst doch nicht bestraft. Bei einer Sonderkündigung aufgrund eines Umzugs sind eben 3 x Grundgebühr fällig (gehört zu den Bedingungen für die Gewährung des Sonderkündigungsrechts). Schließlich sind Umzüge Privatsache, für DSL-Verträge sieht der Gesetzgeber aber eine Ausnhame vor. Bedenke auch, dass o2 auf die Grunbdgebühr für die Restlaufzeit verzichtet, die (gesetzlich vergegebene) Berechnung der 3 Monate also nicht gerade unfair ist. Dein Vergleich mit dem Reiseunternehmen ist äußerst unpassend.

6 Antworten

bs0
Legende
Forum|alt.badge.img+43
  • Legende
  • Lösung
  • November 24, 2020

Du wirst doch nicht bestraft. Bei einer Sonderkündigung aufgrund eines Umzugs sind eben 3 x Grundgebühr fällig (gehört zu den Bedingungen für die Gewährung des Sonderkündigungsrechts). Schließlich sind Umzüge Privatsache, für DSL-Verträge sieht der Gesetzgeber aber eine Ausnhame vor. Bedenke auch, dass o2 auf die Grunbdgebühr für die Restlaufzeit verzichtet, die (gesetzlich vergegebene) Berechnung der 3 Monate also nicht gerade unfair ist. Dein Vergleich mit dem Reiseunternehmen ist äußerst unpassend.


  • November 24, 2020

hi, ist der Router zurück gesendet?

mfg

 


o2_Giulia
  • Moderatorin
  • November 30, 2020

Hallo @DonAlfredo48,

 

herzlich willkommen in unserer o2 Community!

 

Wir bieten unseren Kunden die Möglichkeit, einen Laufzeitvertrag außerordentlich zu kündigen, wenn an der neuen Adresse kein o2 DSL verfügbar ist. Auch in diesem Fall gilt die dreimonatige Kündigungsfrist. Wird der Anschluss schon vorher deaktiviert, werden die drei Monate natürlich trotzdem berechnet.

 

Kosten könnten außerdem entstanden sein, wenn du einen Router bei uns gemietet hast, und diesen nicht nach Vertragsende zurückgeschickt hast.

 

Lass uns gerne wissen, falls noch Fragen offen sind.

 

Viele Grüße

Giulia


Ali48
Besucher:in
  • Besucher:in
  • November 30, 2020

"Natürlich" ist in so einem Fall überhaupt nichts. Vor 3 Monaten war mein Umzug noch nicht klar...Es ist einfach unfair, ohne meine Schuld so abzuzocken. 

Verzichten Sie bitte auf eine Antwort.


Sandroschubert
Legende

"Natürlich" ist in so einem Fall überhaupt nichts. Vor 3 Monaten war mein Umzug noch nicht klar...Es ist einfach unfair, ohne meine Schuld so abzuzocken. 

Verzichten Sie bitte auf eine Antwort.

So etwas kann man nicht unkommentiert stehen lassen. Wo soll genau die Abzocke sein? Kann es sein das Du dich nicht mit dem Thema beschäftigt hast und etwas nachplapperst?


Klaus_VoIP
Legende
  • November 30, 2020

Es ist einfach unfair, ohne meine Schuld so abzuzocken. 

Es ist also unfair sich an geltende Gesetze (TKG, BGB) zu halten? Sind wir etwa im wilden Westen?

Vor der TKG-Überarbeitung hat es nicht mal die 3 Monats-Regel gegeben, sondern die BGB-konforme Zahlung wäre über die restliche Laufzeit des Vertrages gegangen. Und das ohne wenn und aber, da Verträge einzuhalten sind.