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Warum O2
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Schreiben werden nicht bearbeitet

  • February 22, 2026
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40 Antworten

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dann muss ich erst kompliziert darüber gehen

und komme dann auf diese Seite 

Das ist aus meiner Sicht nicht im Sinne des gesetzes


The_Voice_70
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  • February 22, 2026

Ist alles da wie es sein muss. 

Formular ausfüllen und absenden. 

Eingangsbestätigung kommt zügig. 

Einen oder zwei Tage später ist die Kündigung online eingetragen. 

Und da muss man noch nicht einmal eingeloggt sein um das Formular auszufüllen. 

Da wird o2 wie schon geschildert nicht drauf eingehen. 

Aber halte uns auf dem Laufenden😉


schluej
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  • February 22, 2026

Lass uns wissen wie das Gericht entschieden hat.


jsc
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  • February 22, 2026

Warum sollte o2 auch darauf eingehen? Passt ja alles wie es soll, manche haben halt sehr viel Zeit oder Langeweile…


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Ich hab natürlich vorher geprüft die Rechtssprechung von den Gerichten und kann Zweifelsfrei feststellen, dass die Kündigung, so wie sie ist nicht rechtens ist 


jsc
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  • February 22, 2026

Wie gesagt…🤷🏼‍♂️


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Ich hab grad nochmal bisschen Recherchiert. Die Kündigung hätte in 2 Schritten erfolgen müssen. Wenn man vom Kundenportal ausgeht, sind es mehr als 2 Schritte. 


jsc
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  • February 22, 2026

Berichte einfach wie es ausgegangen ist, alles andere ist müßig zu diskutieren…


schluej
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  • February 22, 2026

Der Kündigungslink unten (http://info.o2online.de/kuendigung/) erfüllt alle Anforderungen nach:

https://www.verbraucherzentrale.de/vertraege-reklamation/kuendigungsbutton-nicht-gefunden-so-muss-die-onlinekuendigung-aussehen-78472

Kündigungsoptionen über eine Kundenverwaltung sind nicht geregelt.

Außerdem muss der Kündigungsbutton ständig verfügbar sein. Verbraucher:innen müssen somit jederzeit und ohne sich zunächst auf der Website anmelden zu müssen auf die Schaltfläche zugreifen können

Im § 312k BGB kann ich nichts von 2 klicks lesen.


The_Voice_70
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  • February 22, 2026

Und genau so ist es. Deshalb weiß ich nicht was da jetzt versucht wird. 

Naja, zurücklehnen und beobachten. 


noreply
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  • February 22, 2026

Wahrscheinlich „KI“ befragt und alles für bare Münze genommen was da ausgespuckt wird?

 

Zuletzt war jemand hier unterwegs der meinte die öffentliche IP bei Mobilfunk MÜSSE vom Anbieter von Gesetzes wegen kostenlos freigeschaltet werden und drohte mit dem ganzen Programm von Presse Funk und Fernsehn etc.

Nie wieder was von gelesen…😏

 

Das macht der Winter-Blues mit den Leuten, wird Zeit für besseres Wetter und Aktivitäten im Freien ☺️


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Wahrscheinlich „KI“ befragt und alles für bare Münze genommen was da ausgespuckt wird?

Ich schaue natürlich auch, was auf den Seiten geschrieben wird. Nicht nur KI


bs0
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  • February 22, 2026

Es steht nirgendwo etwas von 2 Klicks. Auch im eingeloggten Zustand kann man das Kündigungsformular über den Button unkompliziert nutzen. Das Gesetz sieht zudem keine besonderen Regeln für eingeloggte Kunden vor.

Eine Kündigung muss nicht bestätigt werden, zumal eine Bestätigung keinen verbindlichen vertragsrechtlichen Status hat.

Die BNetzA ist für sowas nicht zuständig.

Eine außerordentliche Kündigung wird o2 mit Recht ablehnen wenn der Grund der Kündigungsprozess ist. Die Rückmeldung dazu dürfte 10 - 14 Tage dauern.

Ich sehe hier nur den Versuch mit  fadenscheinigen Argumenten vorzeitig aus einem ungewollten Vertrag zu kommen.


schluej
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  • February 22, 2026

@noreply das ist auch nicht ganz falsch! Es gab mal ein Urteil gegen VF. Da ging es um Mobilfunkanschlüsse mit stationärer Bindung. Hier bot VF nur CGNAT an. VF musste den Kunen eine dyn. IP ohne CGNAT zur Verfügung stellen.


bs0
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  • February 22, 2026

@schluej Der Hintergrund war, wenn ich nicht gerade falsch liege (habe das Urteil nur vage im Kopf), dass VF mit dyn. IPs geworben hatte und dabei nicht auf die Einschränkung hingewiesen.