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Schadensersatz für nicht zurückgesendete Leihgeräte

  • February 12, 2020
  • 9 Antworten
  • 490 Aufrufe

Ich habe zu Ende November meinen DSL Vertrag gekündigt. Nun flatterte mir plötzlich eine Rechnung ins Haus über Schadensersatz für nicht zurückgesendete Leihgeräte. Ich habe weder eine Nachricht noch eine Aufforderung zur Rücksendung des Routers bekommen und plötzlich wird mir einfach so Geld abgebucht. Mein Vertrag stammt noch aus Alice Zeiten.

Lösung von blablup

IIch habe weder eine Nachricht noch eine Aufforderung zur Rücksendung des Routers bekommen und plötzlich wird mir einfach so Geld abgebucht. Mein Vertrag stammt noch aus Alice Zeiten.

Die Rücksendung des o2/Alice Leihgeräts ist seit jeher Vertragsbestandteil, daher Bedarf es keiner separaten Aufforderung. Gemäß AGB hat die Rücksendung bei Vertragsende oder bei Erhalt eines neuen Geräts zu erfolgen. Wenn du das Gerät jetzt nach der Berechnung zeitnah zurück schickst, bekommst du das Geld auch noch zurück. Also schnell zu DHL mit dem Paket. o2 DSL Rücksendeportal für den Retourenschein nutzen.

9 Antworten

Hast du es vermietet gehabt? Schau mal unter deinen Unterlagen oder ins wlan paket rein. Meistens legen wir Menschen es da rein. So mache ich es auch. Retourenschein müsste es sein?

 


nordsee1982
Stammgast
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  • Stammgast
  • February 12, 2020

Moin @DonCamillo1 ,

 

hast du mit der Kündigungsbestätigung keine Aufforderung zum Zurücksenden der Leih- oder Mietgeräte bekommen?

Vielleicht stand es sogar in der Endabrechnung?

Eigentlich hätte es dir ja schon vorher klar sein müssen, das Leih-oder Mietgeräte zurückgeschickt werden. Sind ja nicht dein Eigentum.

Du kannst aber im Retourenportal durch Angabe der Seriennummer prüfen, ob ein Gerät zurück geschickt werden soll.

 

Gruß

nordsee1982


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  • Legende
  • Lösung
  • February 12, 2020

IIch habe weder eine Nachricht noch eine Aufforderung zur Rücksendung des Routers bekommen und plötzlich wird mir einfach so Geld abgebucht. Mein Vertrag stammt noch aus Alice Zeiten.

Die Rücksendung des o2/Alice Leihgeräts ist seit jeher Vertragsbestandteil, daher Bedarf es keiner separaten Aufforderung. Gemäß AGB hat die Rücksendung bei Vertragsende oder bei Erhalt eines neuen Geräts zu erfolgen. Wenn du das Gerät jetzt nach der Berechnung zeitnah zurück schickst, bekommst du das Geld auch noch zurück. Also schnell zu DHL mit dem Paket. o2 DSL Rücksendeportal für den Retourenschein nutzen.


Denner
Legende
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  • Legende
  • February 12, 2020

Hast du es vermietet gehabt? Schau mal unter deinen Unterlagen oder ins wlan paket rein. Meistens legen wir Menschen es da rein. So mache ich es auch. Retourenschein müsste es sein?

 

Der retourenschein ist mittlerweile ungültig! Immer einen aktuellem im retourenportal erzeugen.


  • Autor
  • Besucher:in
  • February 15, 2020

Ach, wo finde ich denn diese AGBs? In meinen steht davon kein Wort.

Als Antwort über das Retourenportal bekomme ich nur den Hinweis:

Das Gerät wurde leider nicht gefunden. Bitte wende Dich an unsere Kundenbetreuung.

Und nun? Hilft mir die Kundenbetruung hier oder muss ich wieder stundenlang in der Warteschleife hängen?


  • Einsteiger:in
  • February 15, 2020

Hi DonCamillo1,

falls in den AGB nichts davon steht, ist der Rückgabeanspruch dennoch grds. über das Bürgerliche Gesetzbuch geregelt. Vermutlich muss die Kundenberatung die Hardware manuell einbuchen, wenn sie damals bei der Alice-Übernahme nicht korrekt in deinen Kundendatensatz importiert wurde. Ist aber nur eine Vermutung. Und dann schick es schnell zurück, dann hast Du bestimmt Glück. Ich drück Dir die Daumen :)

 

Bei der Miete:

§ 546
Rückgabepflicht des Mieters

(1) Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben.

 

Bei der Leihe:

§ 604
Rückgabepflicht

(1) Der Entleiher ist verpflichtet, die geliehene Sache nach dem Ablauf der für die Leihe bestimmten Zeit zurückzugeben.

 


  • Autor
  • Besucher:in
  • February 15, 2020

Naja, aber wie bitte soll ich den zurückschicken?

Ach, wo finde ich denn diese AGBs? In meinen steht davon kein Wort.

Als Antwort über das Retourenportal bekomme ich nur den Hinweis:

Das Gerät wurde leider nicht gefunden. Bitte wende Dich an unsere Kundenbetreuung.

Und nun? Hilft mir die Kundenbetruung hier oder muss ich wieder stundenlang in der Warteschleife hängen?

 


  • February 15, 2020

Hier ist übrigens nicht die Kundenbetreuung, sondern vornehmlich ein Kunden-helfen-Kunden-Forum, selbst wenn hier neben Kunden auch o2-Mitarbeitende in Form der Moderation unterwegs sind, die Dinge regeln können. Dafür brauchst Du aber Geduld.  

Sicherlich schneller ginge es ab morgen über die Hotline oder den Chat.  


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  • Legende
  • February 15, 2020

Auszug aus AGB/Leistungsbeschreibung:

Optional bereitgestellte Router: Soweit der Kunde die Bereitstellung eines Routers beauftragt hat, wird dieser dem Kunden für die Dauer des Vertragsverhältnisses zu Verfügung gestellt und verbleibt im Eigentum des Anbieters. Der Anbieter behält sich vor, überlassene Hard- und Software jederzeit zu aktualisieren. Nach Vertragsende oder nach Überlassung entsprechender neuer Hardware sind die Geräte vom Kunden auf eigene Kosten an den Anbieter zurückzusenden.

 

Wenn das Retourenportal eine Fehlermeldung ausgibt, hast du möglicherweise die Seriennummer des Geräts falsch eingegeben. Bei einer o2 Homebox 6641 hat die Seriennummer das Format S123456789. Wenn du irgendwas anderes als die Seriennummer oder die Seriennummer des falschen Geräts eingibst, funktioniert es nicht. Cookies müssen akzeptiert werden, ggf. Werbeblocker deaktivieren.

Um das Mysterium Kundenbetreuung zu klären:

Unsere Kundenbetreuung ist für dich erreichbar unter:
Telefon: 089 - 78 79 79 40 0*
*gemäß Tarif für Anrufe in das dt. Festnetz.

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