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Rückwirkende Kündigung und Erstattung nach Auswanderung (Griechenland)

  • April 24, 2026
  • 3 Antworten
  • 37 Aufrufe

Hallo O2-Team,

​ich benötige eure Hilfe bei der Klärung meines Vertrages. Ich bin bereits im Oktober 2025 dauerhaft von Deutschland nach Griechenland zurückgekehrt.

​Obwohl ich meinen Router bereits Ende September 2025 an euch zurückgeschickt habe und mich ordnungsgemäß in Deutschland abgemeldet habe, wurde mein Vertrag erst jetzt deaktiviert. 

​Da ich seit Oktober 2025 nicht mehr in Deutschland lebe und die Dienste von O2 an meinem neuen Wohnsitz in Griechenland nicht nutzen kann, bitte ich um Folgendes:

​Eine rückwirkende Vertragskorrektur gemäß der gesetzlichen Regelungen bei Auswanderung (§ 46 TKG).

​Die Rückerstattung der monatlichen Gebühren, die seit November 2025 von meinem Konto abgebucht wurden.

​Die offizielle Abmeldebescheinigung liegt mir vor und ich kann sie euch gerne per Privatnachricht zukommen lassen, sobald sich ein Moderator bei mir meldet.

​Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

3 Antworten

o2_Gerrit
  • Moderator
  • April 24, 2026

Hallo ​@Myrto,

herzlich willkommen hier bei uns in unserer o2 Community 🙂

Hattest du bereits eine Kündigung mit dem Grund Umzug ins Ausland an uns gerichtet?

In unserer Community können wir keine Kündigungen bearbeiten, du kannst, wenn du bereits die Kündigung an uns gerichtet hast, kannst du die Abmeldebescheinigung an uns über unser Kontaktformular senden.

Bei Fragen dazu wende dich gerne auch hier an uns 🙂

Viele Grüße,

Gerrit


Klaus_VoIP
Legende
  • April 24, 2026

Übrigens meint meine Kristallkugel, das es keine Erstattung geben kann da

  • die Kündigung nebst Frist erst bearbeitet wird bei Vorliegen aller Belege
  • o2 selbst den Vorleister bezahlen muss
  • die Leistug wohl erbracht wurde

Das die Leistung nicht angenommen wird ist vertraglich nicht relevant.

Grüße aus Ioannina


bs0
Legende
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  • Legende
  • April 24, 2026

Die Frage ist wann hast du die Kündigung eingereicht und wann die Abmeldebestätigung für Deutschland und Anmeldebestätigung im Ausland? Ab dem bestätigten Tag des Auszuges musst du einen Monat rechnen bis die Kündigung wirksam wird, rückwirkend wird nichts erstattet. Wie ​@Klaus_VoIP geschrieben hat ist es unerheblich, dass du die Leistung nicht nutzen kannst. Maßgeblich ist der Eingang der Kündigung und die Vorlage der erforderlichen Unterlagen.

Was § 46 TKG (Nachträgliche Missbrauchsprüfung) mit deinem Umzug ins Ausland zu tun hat weiß ich nicht. Relevant wäre ggf. § 60 Abs. 2.