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Reklamation wegen ungewollter Doppelversorgung infolge Felhlberatung

  • April 10, 2026
  • 4 Antworten
  • 49 Aufrufe

Hallo 02 Team,

Hirmit reklamiere ich die seit drei Monaten bestehende Doppeltberechnung zweier Verträge für meinen Anschluss.

 

Sachverhalt:

 

infolge einer Fehlberatung beim Umzug wurde mein bestehender Vertrag nicht-wie gesetzlich nach §85 TKG vorgesehen  -umgezogen sondern ein zusätzlicher Neuvertrag angelegt.

Seit drei Monaten ziehen Sie für ein und die selbe Leistung an an meiner aktuellen Adresse Gebühren für zwei unterschiedliche Vertragsnummern ein.

Dies beruht auf einer massiven Fehlberatung: Mein bestehender Vertrag wurde nicht ordnungsgemäß umgestellt,sondern durch einen unnötigen Neuvertrag ergänzt.

 

Rechtliche Würdigung:

 

Fehlende Rechtsgrundlage:

Es liegt eine identitätsgleiche Doppeltversorgung vor.

Da an einem Standort für eine Person nur eine Leitung technisch genutzt wird,entbehrt die Aufrechthaltung und Berechnung eines zweiten Vertrages jede rechtlichen Grundlage.

 

Bereicherungseinrede:

Die Erhebung doppelter Entgelte für eine einfache Leistung  stellt eine ungerechtfertigte Bereicherung dar.

 

Fehlberatung:

Da mein Wille lediglich die Fortführung meines Anschusses war, fehle einer wirksamen Willenserklärung für einen zusätzlichen Vertrag.

 

Ich  fordere sie hiermit auf:

Den Doppelberechnung vor 3 Monaten zu stornieren.

Die zu viel gezahlten Gebühren der letzten drei Monate umgehen zu erstatten oder als Guthaben auf den verbleibenden Vertag zu buchen.

Mir die Bereinigung des  des Kundenkontos innerhalb von 14 Tage schriftlich zu beststätigen 

Sollte keine kuzfristiege Korrektur erfolgen, werde ich den Vorgang der Bundesnetzagentur  in Prüfung vorlegen und ggf.rechtliche Beistand in anspruch nehmen.

 

Mit freundlichen grüßen ihr Kunde

 

 

 

4 Antworten

schluej
Legende
  • April 10, 2026

Moin,

Nutze das 

für Forderungen ist das Forum nur beding tauglich.


Forum|alt.badge.img+14
  • Legende
  • April 10, 2026

Das fällt dir nach 3 Monaten auf. Da bist schon selber verantwortlich schließlich gibt’s eine Auftragsbestätigung zum Umzug TKG ​ @Lolzz  und die ist zu kontrollieren und nicht in den Schretter zu stecken 

14 Widerrufsrecht ist vorbei. 


poales
Legende
  • Legende
  • April 10, 2026

Es liegt eine identitätsgleiche Doppeltversorgung vor.

Da an einem Standort für eine Person nur eine Leitung technisch genutzt wird,entbehrt die Aufrechthaltung und Berechnung eines zweiten Vertrages jede rechtlichen Grundlage.

 

ob du das nutzt oder nicht ist doch völlig egal,

niemand muss das nutzen, egal ob 1 oder 2 Verträge 

 

hast du bisher irgendwas unternommen? 

die Rechnung,wie vorgesehen innerhalb von 8 Wochen reklamiert? 

den Alt-Vertrag  behelfsweise gekündigt ? 

 

evtl. könntest du den Neuvertrag anfechten,

wenn z. B. die Zustimmung  in Textform fehlt, 

Aber das  beendet nicht den Alt-Vertrag, 

und diesen danach umzuziehen, würde erstmal zu einer

Deaktivierung des Neuvertrags führen.

 


o2_Ines
  • Moderatorin
  • April 12, 2026

Hallo ​@Lolzz, herzlich wollkommen in unserer Community.

Dass dein Umzug nicht verlief wie gewünscht und du einen ungewollten zweiten Vertrag hast, ist natürlich nicht schön.

Ich freue mich jedoch, dass du hier schon so schnell Hilfe und gute Tipps bekommen hast. Hast du dein Anliegen schon per Kontaktfomular an uns versandt?

Schreib uns gern, wenn wir dich hier noch unterstützen können.

Viele Grüße, Ines.