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Warum O2 Service
Gelöst

Preisanpassungsklausel


Hab diese Email bekommen ist es rechtens? 

Lösung von bs0

Warum sollte das nicht rechtens sein? Ist doch zu deinem Vorteil.

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44 Antworten

bs0
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  • Lösung
  • 17. April 2025

Warum sollte das nicht rechtens sein? Ist doch zu deinem Vorteil.


Bumer
Lehrling
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  • 17. April 2025

Und wenn dir das nicht passt, kannst du außerordentlich kündigen, steht alles dort.


  • Autor
  • Lehrling
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  • 17. April 2025

Darf ich fragen wieso zu meinem Vorteil? 


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  • 17. April 2025

Weil o2 die Preise in Zukunft dann nicht mehr beliebig erhöhen kann. Lies doch mal den Text. 


Sandroschubert
Legende

Steht im 2. Absatz. Stichwort Preisanpassungklausel.


  • Neuling
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  • 18. April 2025

Ich habe auch so eine Meldung von O2 bekommen.

Die Preisanpassungsklausel, die hier nicht angezeigt wird (weiter unten im Text), wird komplett gestrichen. Darin steht, dass O2 eine Preiserhöhung mindestens 6 Wochen bis 2 Monate vor Eintreten der Erhöhung “auf einem dauerhaften Datenträger” mitteilen muss.

Das fällt jetzt weg. Daher verstehe ich das so, dass O2 jetzt Preise erhöhen kann, ohne vorherige Warnung.

Von meiner Sicht aus auf keinen Fall eine Verbesserung.


bs0
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  • 18. April 2025

Ohne Preisanpassungsklausel ist gar keine Erhöhung möglich. Die ganze Klausel fällt ja weg, nicht nur der Teil mit der Ankündigung.


o2_Gerrit
  • Moderator
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  • 18. April 2025

Hallo ​@KazuyaSan und herzlich willkommen hier bei uns in unserer o2 Community, ​@mi.trucho 🙂

Die Aufhebung der gesamten Preisanpassungsklausel bedeutet in der Tat, dass keine Erhöhung der Grundgebühr eurer entsprechenden Verträge möglich ist 🙂

Viele Grüße,

Gerrit


  • Neuling
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  • 23. April 2025

Von Vorteil ist diese Regelung für den Kunden nur bei Preissteigerungen. Die Verpflichtung Telefónica Germanys, bei Preissenkungen die Preise nach billigem Ermessen gem. § 315 BGB der Entwicklung der Gesamtkosten anzupassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind, fällt nämlich auch weg.

 

Beste Grüße


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  • 23. April 2025

Eine Preissenkung gab es bisher aber noch nie und das war wohl seitens o2 auch nie vorgesehen. Mein Eindruck ist, dass o2 die Preisanpassungsklausel nur bei Kunden streicht, die bereits eine Preiserhöhung erhalten haben. In den o2 AGB hier auf der Webseite mit Stand Januar 2025 ist die Klausel jedenfalls noch enthalten. 


bs0
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  • 23. April 2025

@blablup Auf der Website wird vermutlich erst Anfang Juni die neue Version zu finden sein.

@tannoy71 Die Verpflichtung zur Preissenkung hing mit der Möglichkeit der Preiserhöhung zusammen. Dass diese auch wegfällt ist also logisch.


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  • 23. April 2025

Dann sollten es vielleicht alle bisher von der Preiserhöhung Betroffenen doch noch mit einem Widerspruch gegen die Preiserhöhung versuchen. Wahrscheinlich war das rechtlich doch nicht haltbar. 


Libertas
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  • 23. April 2025

@blablup ein interessanter Gedanke.


bs0
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  • 23. April 2025

@blablup Die Erfolgschancen dürften gar nicht so schlecht sein, denn die Klausel war mit hoher Wahrscheinlichkeit unwirksam.


  • Neuling
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  • 24. April 2025

Ich habe die Mail ebenfalls erhalten, hatte aber noch nie eine Preiserhöhung. Die Verpflichtung zur Preissenkung gilt unabhängig von der Möglichkeit einer Preissteigerung. Die Klausel ist eine typische Regelung zur vertraglichen Ausgestaltung des § 315 BGB. Sollte sie unwirksam sein, wäre ein Widerspruch sinnlos.

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen für O2 Home Produkte weichen im Text unter Punkt 9 von den mir ausgehändigten AGB ab. Telefónica Germany teilt per Mail mit, [...]” dass wir für Ihren aktuellen Internet- & Festnetz-Vertrag die Preisanpassungsklausel mit Wirkung zum 1.6.2025 aus Ihren AGB streichen. “[...]

Offenbar werden die AGB vertragsbezogen bei bestimmten Kunden nach bestimmten Kriterien geändert.

Unwahrscheinlich ist, dass
Telefónica Germany eine Regelung streicht, die einen wirtschaftlichen Nachteil für das Unternehmen mit sich bringen wird.


Viele Grüße


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  • 24. April 2025

@tannoy71 Hast du einen o2 Home Tarif (das sind die, die bereits teurer sind) oder einen älteren Tarif (z.B. o2 my Home), die einen niedrigeren Grundpreis haben?


  • Neuling
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  • 24. April 2025

@blablup o2 my Home.


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  • 24. April 2025

@tannoy71 Also z.B. 50 Mbit/s für 29,99 EUR oder 100 Mbit/s für 34,99 EUR oder 250 Mbit/s für 39,99 EUR Grundpreis?


bs0
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  • 24. April 2025

@tannoy71 Aus § 315 BGB lässt sich keine allgemeine Verpflichtung zur Weiterleitung von Kostensenkungen ableiten.

Die Klausel wird höchstwahrscheinlich gestrichen weil sie rechtlich umstritten war / ist.

Wenn für dich die Streichung ein Nachteil darstellt, hast du ja aufgrund der einseitigen Änderung ein Sonderkündigungsrecht.


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  • 24. April 2025

@bs0 § 315 BGB regelt das Leistungsbestimmungsrecht und das anzuwendende billige Ermessen, dies trifft bei Kostensteigerungen und -senkungen gleichermaßen zu. Siehe hierzu auch:

https://www.haufe.de/id/beitrag/lexikon-a-grundsaetzliches-zum-leistungsbestimmungsrecht-315-bgb-HI11251941.html

Ich habe keine Information darüber, ob die Klausel aus den meinem Vertrag zugrundeliegenden AGB gestrichen wird, weil sie rechtlich umstritten ist.

Derzeit kann ich keine Folgen aus der Streichung des Pkt. 9 absehen. Für mich ist das Ganze nicht so tragisch, da das reguläre Vertragsende mit der entsprechenden Kündigungsmöglichkeit ohnehin bald eintritt.


@blablup Genau, MyHome S. Tatsächlich wurde mein Rechnungsbetrag zum 01.01.2025 monatlich um 0,61 € gesenkt.


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  • 24. April 2025

MyHome S. Tatsächlich wurde mein Rechnungsbetrag zum 01.01.2025 monatlich um 0,61 € gesenkt.

Also 29,99 EUR-0,61 EUR= 29,38 EUR? Aus welchem Grund sollte es so eine Preissenkung gegeben haben?


bs0
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  • 24. April 2025

Ich habe noch nie erlebt, dass ein TK-Anbieter während der Laufzeit den Preis senkt, außer z.B. wenn Steuersätze geändert werden.

Sorry wenn ich das Thema nochmal aufgreife, und eventuell reden wir nur aneinander vorbei, aber § 315 sieht auch indirekt keine Verpflichtung vor, Preise zu senken, sondern schreibt vor, dass wenn sich eine Partei dem Recht einräumt, oder ihm die Möglichkeit rechtlich zusteht, einen Vertrag einseitig anzupassen, dies nach billigem Ermessen erfolgen muss.


  • Neuling
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  • 25. April 2025

@blablup Nein, von 24,99 € auf 24,38 €. Ich habe früher mal irgendwann die 29,99 € gezahlt - bei der Verlängerung des Tarifes wurde mir seinerzeit ein Rabatt auf 24,99 € / Monat für eine Laufzeit von 2 Jahren angeboten. Ende des letzten Jahres erhielt ich eine Nachricht, dass der Preis angepasst wird, seitdem sind es 0,61 € weniger im Monat.

 

@bs0 Paragraph 315 BGB ist keine Rechtsgrundlage für Preiserhöhungen oder Preissenkungen, da stimmen wir überein. Es wird dort nur festgelegt, dass in beiden Fällen die einseitige Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen zu erfolgen hat. Diese Regelung stellt lediglich die Ermächtigungsgrundlage für einseitig durchführbare Preisänderungen dar.


Sandroschubert
Legende

Ende des letzten Jahres erhielt ich eine Nachricht, dass der Preis angepasst wird, seitdem sind es 0,61 € weniger im Monat.

Bis jetzt hast du noch nicht geschrieben was dazu steht woraus die Senkung resultiert..


  • Neuling
  • 16 Antworten
  • 25. April 2025

@Sandroschubert Ich würde Dir gerne den Text der Nachricht hierher kopieren, aber bei Mein o2 komme ich nicht mehr an die bei mir eingegangenen Mitteilungen - da kommt eine Meldung mit dem Inhalt  “Ihnen wird der Bereich „Meine Nachrichten“ aus technischen Gründen nicht mehr angezeigt. Unsere Angebote gibt es aber weiterhin”.

Ich habe aber mal kurz auf die Rechnung geschaut, die Preissenkung wird dort als Technologierabatt ausgewiesen.

Edit --> In der Rechnung steht noch Folgendes:

“Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir
Ihnen eine Preisreduktion auf die Grundgebühr Ihres
Festnetz-Tarifs mit der Rufnummer xxx
gewähren können.
Diese Anpassung wird in der Rechnung als
„Technologierabatt auf O 2 Grundgebühr“ ausgewiesen
und ist bis auf Weiteres gültig.”

 


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