Die Preisanpassungsklausel, die hier nicht angezeigt wird (weiter unten im Text), wird komplett gestrichen. Darin steht, dass O2 eine Preiserhöhung mindestens 6 Wochen bis 2 Monate vor Eintreten der Erhöhung “auf einem dauerhaften Datenträger” mitteilen muss.
Das fällt jetzt weg. Daher verstehe ich das so, dass O2 jetzt Preise erhöhen kann, ohne vorherige Warnung.
Von meiner Sicht aus auf keinen Fall eine Verbesserung.
Von Vorteil ist diese Regelung für den Kunden nur bei Preissteigerungen. Die Verpflichtung Telefónica Germanys, bei Preissenkungen die Preise nach billigem Ermessen gem. § 315 BGB der Entwicklung der Gesamtkosten anzupassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind, fällt nämlich auch weg.
Eine Preissenkung gab es bisher aber noch nie und das war wohl seitens o2 auch nie vorgesehen. Mein Eindruck ist, dass o2 die Preisanpassungsklausel nur bei Kunden streicht, die bereits eine Preiserhöhung erhalten haben. In den o2 AGB hier auf der Webseite mit Stand Januar 2025 ist die Klausel jedenfalls noch enthalten.
Dann sollten es vielleicht alle bisher von der Preiserhöhung Betroffenen doch noch mit einem Widerspruch gegen die Preiserhöhung versuchen. Wahrscheinlich war das rechtlich doch nicht haltbar.
Ich habe die Mail ebenfalls erhalten, hatte aber noch nie eine Preiserhöhung. Die Verpflichtung zur Preissenkung gilt unabhängig von der Möglichkeit einer Preissteigerung. Die Klausel ist eine typische Regelung zur vertraglichen Ausgestaltung des § 315 BGB. Sollte sie unwirksam sein, wäre ein Widerspruch sinnlos.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen für O2 Home Produkte weichen im Text unter Punkt 9 von den mir ausgehändigten AGB ab. Telefónica Germany teilt per Mail mit, [...]” dass wir für Ihrenaktuellen Internet- & Festnetz-Vertrag die Preisanpassungsklausel mit Wirkung zum 1.6.2025 aus Ihren AGB streichen. “[...]
Offenbar werden die AGB vertragsbezogen bei bestimmten Kunden nach bestimmten Kriterien geändert.
Unwahrscheinlich ist, dassTelefónica Germany eine Regelung streicht, die einen wirtschaftlichen Nachteil für das Unternehmen mit sich bringen wird.
@tannoy71 Hast du einen o2 Home Tarif (das sind die, die bereits teurer sind) oder einen älteren Tarif (z.B. o2 my Home), die einen niedrigeren Grundpreis haben?
@bs0 § 315 BGB regelt das Leistungsbestimmungsrecht und das anzuwendende billige Ermessen, dies trifft bei Kostensteigerungen und -senkungen gleichermaßen zu. Siehe hierzu auch:
Ich habe keine Information darüber, ob die Klausel aus den meinem Vertrag zugrundeliegenden AGB gestrichen wird, weil sie rechtlich umstritten ist.
Derzeit kann ich keine Folgen aus der Streichung des Pkt. 9 absehen. Für mich ist das Ganze nicht so tragisch, da das reguläre Vertragsende mit der entsprechenden Kündigungsmöglichkeit ohnehin bald eintritt.
@blablup Genau, MyHome S. Tatsächlich wurde mein Rechnungsbetrag zum 01.01.2025 monatlich um 0,61 € gesenkt.
Ich habe noch nie erlebt, dass ein TK-Anbieter während der Laufzeit den Preis senkt, außer z.B. wenn Steuersätze geändert werden.
Sorry wenn ich das Thema nochmal aufgreife, und eventuell reden wir nur aneinander vorbei, aber § 315 sieht auch indirekt keine Verpflichtung vor, Preise zu senken, sondern schreibt vor, dass wenn sich eine Partei dem Recht einräumt, oder ihm die Möglichkeit rechtlich zusteht, einen Vertrag einseitig anzupassen, dies nach billigem Ermessen erfolgen muss.
@blablup Nein, von 24,99 € auf 24,38 €. Ich habe früher mal irgendwann die 29,99 € gezahlt - bei der Verlängerung des Tarifes wurde mir seinerzeit ein Rabatt auf 24,99 € / Monat für eine Laufzeit von 2 Jahren angeboten. Ende des letzten Jahres erhielt ich eine Nachricht, dass der Preis angepasst wird, seitdem sind es 0,61 € weniger im Monat.
@bs0 Paragraph 315 BGB ist keine Rechtsgrundlage für Preiserhöhungen oder Preissenkungen, da stimmen wir überein. Es wird dort nur festgelegt, dass in beiden Fällen die einseitige Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen zu erfolgen hat. Diese Regelung stellt lediglich die Ermächtigungsgrundlage für einseitig durchführbare Preisänderungen dar.
@Sandroschubert Ich würde Dir gerne den Text der Nachricht hierher kopieren, aber bei Mein o2 komme ich nicht mehr an die bei mir eingegangenen Mitteilungen - da kommt eine Meldung mit dem Inhalt “Ihnen wird der Bereich „Meine Nachrichten“ aus technischen Gründen nicht mehr angezeigt. Unsere Angebote gibt es aber weiterhin”.
Ich habe aber mal kurz auf die Rechnung geschaut, die Preissenkung wird dort als Technologierabatt ausgewiesen.
Edit --> In der Rechnung steht noch Folgendes:
“Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir Ihnen eine Preisreduktion auf die Grundgebühr Ihres Festnetz-Tarifs mit der Rufnummer xxx gewähren können. Diese Anpassung wird in der Rechnung als „Technologierabatt auf O 2 Grundgebühr“ ausgewiesen und ist bis auf Weiteres gültig.”
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