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Portierung Festnetznummer der verstobenen Oma auf anderen Namen und Adresse

  • September 26, 2024
  • 10 Antworten
  • 107 Aufrufe

Die Oma ist verstorben, wenn wir bald ihren O2-Vertrag kündigen möchte eine Nichte für ihren Festnetzanschluss die alte Festnetznummer der Oma übernehmen, die Nichte ist nicht bei O2. Kann Omas Nummer auf die Nichte portiert werden?

Wenn ja, wie geht das?

 

10 Antworten

Bumer
Legende
  • 32053 Antworten
  • September 27, 2024

mein herzliches Beileid. 

die Nichte ist nicht bei O2. Kann Omas Nummer auf die Nichte portiert werden?

Bietet der Anbieter der Nichte, Portierungen mit abweichenden Inhabern an?


Sächsin
Legende
  • 26178 Antworten
  • September 27, 2024

Und zusätzlich die Frage:

Wohnt die Nichte im selben Vorwahlgebiet?


poales
Legende
  • Legende
  • 14061 Antworten
  • September 27, 2024

Vertrag eines Verstorbenen übernehmen oder kündigen

https://www.o2online.de/service/vorgehen-vertrag-todesfall/


  • Autor
  • Besucher:in
  • 2 Antworten
  • September 27, 2024

Vielen Dank für die Rückmeldungen!

@Bumer   Die Nichte wird mit ihrem Anbieter klären, ob er im Sterbefall die Portierung einer Festnetz-Nummer von einem anderen Inhaber erlaubt.

@Sächsin   Ja, es ist die gleiche Vorwahl!

@poales   Danke für das Formular, aber die Nichte möchte kein Vertrag bei O2 haben. Wenn sie mit diesem Formular den Vertrag der Oma übernimmt, führt sie dann Omas Vertrag mit Omas Vertrags-und Kündigungsbedingungen weiter, oder bekommt die Nichte dann wieder einen 24-Monatiges ?

Ideal wäre es, wenn die Nichte gleichzeitig den Vertrag kündigen und die Portierung veranlassen könnte.

LG


poales
Legende
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  • 14061 Antworten
  • September 28, 2024

@Paschil 

das Formular dient auch zur Beendigung des Vertrages.

Die Kündigung muss von einer berechtigten Person erfolgen.

Eine Rufnummer- Portierung könnt auch aus einem laufenden Vertrag erfolgen.

 

Dürfen Sie den Sterbefall melden?

Bitte bestätigen Sie, dass Sie berechtigt sind, nach dem Sterbefall über den Vertrag zu verfügen (z. B. als Erbe). Als Nachweis muss im Verlauf des Formulars die Sterbeurkunde oder der Erbschein hochgeladen werden.

 
Ich bestätige, dass ich nach dem Sterbefall berechtigt bin, über den Vertrag zu verfügen.

  • Autor
  • Besucher:in
  • 2 Antworten
  • October 1, 2024

Danke für die Erläuterungen!

 

Mir ist nicht klar wie der o2-Vertrag nach Inhaberwechsel aussieht:

 

Wenn die Nichte den Vertrag der verstorbenen Oma übernimmt, bekommt sie dann einen neuen o2-Vertrag mit Mindestlaufzeit von 24 (oder 12) Monaten ? 

Dann wäre sie für ein oder zwei Jahre bei o2 gebunden, bevor sie die Festnetznummer zu ihrem jetzigen Anbieter portieren kann. 

Den jetzigen Anbieter kann die Nichte erst in anderthalb Jahre kündigen, und hätte dann zwei Verträge parallel mit entsprechenden Kosten.

 

Oder führt sie nach Vertragsinhaberwechsel dann Omas Vertrag mit Omas Vertrags-und Kündigungsbedingungen weiter, nämlich mittlerweile das Recht monatlich kündigen zu können?

So dass sie sofort zu ihrem derzeitigen Anbieter die Festnetznummer portieren kann und den o2-Vertrag kündigen? (das Formular ist da schon hilfreich!)

 


Bumer
Legende
  • 32053 Antworten
  • October 1, 2024

Oder führt sie nach Vertragsinhaberwechsel dann Omas Vertrag mit Omas Vertrags-und Kündigungsbedingungen weiter, nämlich mittlerweile das Recht monatlich kündigen zu können?

Der Vertrag wird 1 zu 1 übernommen. Die Festnetznummer kann übrigens jederzeit portiert werden. Der Mobilfunkvertrag bekommt eine neue zugewiesen.


poales
Legende
  • Legende
  • 14061 Antworten
  • October 1, 2024

wenn wir bald ihren O2-Vertrag kündigen möchte eine Nichte für ihren Festnetzanschluss die alte Festnetznummer der Oma übernehmen,

verstehen ich es richtig, dass die Festnetznummer der Oma

auf einen Festnetzanschluss der Nichte übertragen werden soll?

oder

soll die Rufnummer auf einen Mobilfunkvertrag übertragen  werden?

 

 


o2_Giulia
  • Moderatorin
  • 22992 Antworten
  • October 1, 2024

Hallo @Paschil,

herzlich willkommen in unserer o2 Community 😀

Auch ich möchte dir zunächst mein allerherzlichstes Beileid aussprechen.

Wenn ich dich richtig verstanden habe, ist eine Vertragsübernahme hier gar nicht gewünscht, es soll nur die Rufnummer behalten werden?

Das ist eigentlich eher ungewöhnlich, eine Rufnummernmitnahme kann auf jeden Fall nur mit der Zustimmung des/der Erben erfolgen.

Ist die Nichte denn selber die Erbin? Dann sollte sie das bitte entsprechend im Formular vermerken, ggf. auf einem separaten Schreiben, dass sie dann zusammen mit der Sterbeurkunde hochladen kann.

Eine Vertragsübernahme von Festnetzanschlüssen ist nur an der gleichen Adresse möglich. Wenn ich dich richtig verstanden habe, wohnt sie aber sowieso woanders, korrekt?

Wohnt sie denn im gleichen Vorwahlbereich? Sonst ist eine Rufnummernübernahme ebenfalls nicht möglich.

Viele Grüße

Giulia


o2_Daniela
  • Moderatorin
  • 3763 Antworten
  • October 24, 2024

Hallo @Paschil,

gerne wollte ich nachfragen, ob dir die Antworten hier weitergeholfen haben und du alle benötigten Informationen bekommen hast?!

Falls du weitere Fragen haben solltest, lass es uns gerne wissen😊

Viele Grüße
Daniela